Von min. 10 Mbit/s auf 15 Mbit/s

Recht auf schnelles Internet: Untergrenze soll erhöht werden

DSLWEB News | , 15:30 Uhr | Oliver Feil

Das Telekommunikationsgesetz gibt vor, ab wann ein Internetanschluss als zu langsam gilt. Auf dieser Grundlage können Haushalte schnelleres Internet einfordern. Nun sollen die Mindestwerte angepasst werden, wodurch das Recht auf schnelles Internet für noch mehr Haushalte relevant wird.

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Recht auf schnelles Internet nach TKG

Nach einer Anpassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gilt in Deutschland seit 1. Juni 2022 das Recht auf schnelles Internet. Der Bundesnetzagentur (BNetzA) zufolge gibt es nach wie vor sehr viele Haushalte in Deutschland, die noch keinen ausreichend schnellen Internetanschluss besitzen. Das Recht auf schnelles Internet schreibt eine Mindestbandbreite vor, die ein Internetanschluss liefern muss. Anderenfalls können Haushalte einen schnelleren Anschluss über die BNetzA einfordern. Nun sollen die Mindestwerte hochgesetzt werden.

Von 10 Mbit/s auf 15 Mbit/s im Download

Bisher gilt: Wenn ein Internetanschluss langsamer ist als 10 Mbit/s im Download, 1,7 Mbit/s im Upload und eine Reaktionszeit von 150 Millisekunden oder mehr aufweist, gilt er als zu langsam. Nun sollen die Mindestanforderungen an einen "schnellen Internetanschluss" verschärft werden. Ein neuer Vorschlag kam von der BNetzA, dem der Digitalausschuss des Bundestags nun zugestimmt hat.

Demnach sollen die neuen Richtwerte für schnelles Internet bei mindestens 15 Mbit/s im Download und 5 Mbit/s im Upload liegen. Bevor die Änderungen aber in Kraft treten, muss die BNetzA zunächst eine Verordnung ändern, woraufhin eine erneute Zustimmung des Digitalausschusses und des Bundesrats notwendig ist. Ab Dezember 2024 könnten die neuen Werte gelten.

Recht auf schnelles Internet einfordern

Mit der Gesetzesanpassung bekommen deutlich mehr Haushalte in Deutschland die Möglichkeit, ihr Recht auf schnelles Internet geltend zu machen. Wer den Richtwerten nach einen zu langsamen Internetanschluss besitzt, kann sich online über ein Kontaktformular an die Bundesnetzagentur wenden. Diese prüft dann, ob eine Unterversorgung vorliegt. Ist das der Fall, kann die Behörde einen Internetanbieter zur Versorgung im entsprechenden Gebiet verpflichten.


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