Preiserhöhung bei Primacom - das können Verbraucher tun

DSLWEB News | , 12:00 Uhr | Thomas Rauh

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Schon wieder Ärger um Primacom: Der Kabelanbieter führt im März ein neues Tarifportfolio ein und will in dem Zuge auch Bestandskunden auf neue, teurere Tarife umstellen. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht darin eine "dreiste Art", um eine Preiserhöhung durchzudrücken. Was Primacom verschweigt: Kunden genießen ein Widerspruchs- und Sonderkündigungsrecht.

Primacom führt zum 1. März neue Internet-Tarife ein, weil das Produkt-Portfolio von Primacom und Tele Columbus vereinheitlicht wird (DSLWEB berichtete: Tele Columbus: Neue Internet-Tarife & mehr Surf-Geschwindigkeit). Von der Umstellung ist allerdings nicht nur das Angebot für Neukunden betroffen, offenbar sollen auch Bestandskunden teilweise auf neue Tarife umgestellt werden - und in der Konsequenz mehr zahlen!

Aus diesem Grunde erhielten zahlreiche Kunden in den vergangenen Tagen Post von ihrem Internetanbieter. Angekündigt wurden darin die Tarifumstellungen, wobei die monatlichen Kosten in vielen Fällen um 5 Euro pro Monat ansteigen. Ein Beispiel: Kunden des derzeitigen "2er Pakets 50" (29,99 €/Monat) sollen vermutlich auf den neuen Tarif 2er Kombi 60 überführt werden. Sie erhalten zwar einen etwas schnelleren Internetanschluss, zahlen aber langfristig - ohne Beachtung von Aktionspreisen - einen Monatspreis von 34,99 €.

Nach Beschwerden von Bürgern schaltete sich nun auch die Verbraucherzentrale Sachsen in den Fall ein und kritisierte das Vorgehen scharf: "Der Anbieter versucht auf diese dreiste Art und Weise den Kunden eine Preiserhöhung aufzudrücken", so Janine Hartmann.

Ist die Preiserhöhung erlaubt?
Grundsätzlich ist eine solche Tarif- und Preisanpassung erlaubt. Dennoch brauchen sich Kunden die beabsichtigte automatische Umstellung nicht gefallen lassen. Da der Preisanstieg deutlich über der in den AGB geregelten Marke von 5% liegt, steht Kunden ein Widerspruchsrecht bzw. ein Sonderkündigungsrecht zu. Durch die "wesentliche Vertragsänderung" ist betroffenen Primacom Kunden in jedem Falle eine Möglichkeit zur Kündigung einzuräumen. - Ein Hinweis darauf fehlt jedoch im Schreiben von Primacom.

Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Sollte eine Entgelterhöhung gemäß Ziffer 5.10 mehr als 5% des im Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Entgelts betragen, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag bezüglich der betroffenen Vertragsleistungen vorzeitig innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Entgelterhöhung zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird der Vertrag bezüglich der betroffenen Vertragsleistungen mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Entgeltanpassung beendet. Die Gesellschaft wird den Kunden in der Mitteilung auf sein Sonderkündigungsrecht ausdrücklich hinweisen.

Der Rat der Verbraucherzentrale Sachsen: "Betroffene, die mit der Umstellung nicht einverstanden sind, sollten zunächst unbedingt den in den primacom-Schreiben ‚angebotenen‘ Widerspruch einlegen". Wer Widerspruch einlegt, sollte das am besten schriftlich per Einschreiben tun und zusätzlich eine E-Mail an Primacom schicken. Ist das erfolgt, muss Primacom den Vertrag des Kunden zu den bisherigen Konditionen fortführen.

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