Offene WLAN Netze: Jetzt geht es der Störerhaftung an den Kragen
Dass offene WLAN Netze in Deutschland bislang rar gesät waren, liegt vor allem am Prinzip der Störerhaftung, nach dem WLAN Betreiber für Fehlverhalten der Nutzer verantwortlich gemacht werden können. Jetzt soll die ungeliebte Regelung endlich komplett fallen.
Nach langem Ringen haben sich Union und SPD darauf verständigt, die WLAN Störerhaftung endgültig abzuschaffen. In der am Mittwoch auf den Weg gebrachten Neuordnung des Telemediengesetzes soll der entsprechende Passus nicht mehr vorkommen. Die Änderungen könnten bereits nächste Woche im Bundestag beschlossen und im Herbst in Kraft treten. Cafés, Geschäfte oder auch Privatanwender könnten dann auch ohne Passwortschutz und Vorschaltseiten offene WLAN Zugänge anbieten.
Frühere Fehlschläge sollen korrigiert werden
Schon im März vergangenen Jahres hatte die Große Koalition ihren Entwurf für eine Neuordnung des Telemediengesetzes präsentiert. Dieser sollte nicht zuletzt der Verbreitung von öffentlichen WLANs einen entscheidenden Schub geben. An einer Stelle krankte das Papier aber ganz gewaltig - denn vom Grundsatz der Störerhaftung wollte sich vor allem die Union zumindest nicht vollständig verabschieden.
Mit der versprochenen Rechtssicherheit für WLAN Betreiber war es letztlich nämlich nicht weit her. Diese wären hier zum einen verpflichtet gewesen, ihre Funknetze passwortgeschützt zu verschlüsseln und hätten zum anderen auch noch eine Vorschaltseite einrichten müssen, auf der die Nutzer aktiv einwilligen, keine Rechtsbrüche über den Zugang zu begehen. Das war zumindest für gewerbliche Anbieter vorgesehen, private Betreiber hätten sogar die Namen aller Benutzer kennen müssen.
Kurzum: Um eine florierende Alternative zur "WLAN-Wüste" Deutschland zu schaffen, waren diese Hürden - für die sich vor allem Unionspolitiker stark gemacht hatten - immer noch deutlich zu hoch. Nicht nur wurde der Entwurf von Branchenverbänden und netzpolitischen Interessensgemeinschaften harsch kritisiert, ein Gutachten des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs sprach der Störerhaftung nur wenig später die rechtliche Grundlage komplett ab (mehr hierzu: EuGH-Gutachten könnte Aus für Störerhaftung bedeuten). Dass kürzlich auch die Kanzlerin in der Sache Druck gemacht haben soll, dürfte sein Übriges zu dem doch recht plötzlichen Durchbruch beigetragen haben.
Trotz allem: Manche Zweifel bleiben
Die Nachricht vom endgültigen Fall der Störerhaftung wurde weithin begrüßt, doch es gibt auch mahnende Stimmen. So warnen Juristen beispielsweise vor dem sogenannten Unterlassungsanspruch, der nach derzeitigem Kenntnisstand noch nicht zwingend vom Tisch ist. Falls dieser nicht ebenfalls gekippt wird, könnten Rechteinhaber bei Urheberrechtsverstößen zwar keine Schadensersatzforderungen mehr gegen die WLAN Betreiber geltend machen - wohl aber könnten die Betreiber theoretisch weiterhin abgemahnt und zur Einstellung ihrer "Mithilfe" an Rechtsverletzungen gezwungen werden.
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