Neuer Gesetzentwurf zur WLAN Störerhaftung: Endlich Rechtssicherheit?

Die Reform des Telemediengesetzes stolpert weiter vorwärts. Ein neuer Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums soll WLAN Betreibern mehr Rechtssicherheit verschaffen. Kritikpunkte gibt es aber nach wie vor.
Um die Verbreitung von öffentlichen WLAN Netzen zu fördern, hatte sich die Große Koalition nach langem Ringen im Sommer 2016 auf eine Reform des Telemediengesetzes verständigt. Der umstrittenen Störerhaftung sollte damit zwar eigentlich endgültig gekippt werden, unterm Strich verblieben jedoch etliche Rechtsunsicherheiten. So konnten WLAN Betreiber zwar nicht mehr direkt für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden, waren aber nicht zwangsläufig vor teuren Unterlassungsklagen geschützt (ausführlicher Hintergrund: Jetzt geht es der Störerhaftung an den Kragen).
Absage an Abmahnindustrie
Im neuen Gesetzentwurf wird nun klargestellt, dass WLAN Betreiber das sogenannte Provider-Privileg auch in Bezug auf Unterlassungsansprüche genießen. Sie können demnach auch explizit nicht mehr für "Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung dieser Ansprüche" belangt werden. Damit wäre der Strategie der "Abmahn-Industrie", die auf den massenhaften Versand von Abmahnschreiben setzt, ein Riegel vorgeschoben.
Neue Unsicherheiten durch Netzsperren
WLAN Betreiber könnten also schon bald einen wirksamen Schutz vor Abmahnungen erhalten. Allerdings weist auch der aktuelle Gesetzentwurf laut Kritikern höchst problematische Passagen auf. Durch ihn würden Rechteinhaber nämlich ein anderes Instrument zur Hand bekommen: Als letztes Mittel "um die Wiederholung der Rechtsverletzung zu verhindern" könnten Sie die "Sperrung der Nutzung von Informationen" verlangen. Damit wären Netzsperren zum ersten Mal gesetzlich verankert.
Das hieße wiederum: Gerade kleine Betreiber, welche die prompte Umsetzung von Netzsperren nicht ohne weiteres schultern können, hätten weiterhin ein erhebliches Risiko zu tragen. Sie wären zwar vor außergerichtlichen Kostenansprüchen geschützt, nicht jedoch vor Kosten im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Bestenfalls würde diese Regelung also weiter die großen Hotspot-Anbieter begünstigen. Um wirklich abgesichert zu sein, müssten lokale Geschäftsinhaber dann auf diese Dienste zurückgreifen.
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