Netzausbau: Bundesnetzagentur verbessert Bedingungen

DSLWEB News | , 14:25 Uhr | Ingo Hassa

Auf drängen von EWE hat die Bundesnetzagentur mehrere Änderungen am regulatorischen Rahmen zum weiteren Breitband-Ausbau vorgenommen. In Zukunft wird die Telekom so sehr viel früher für die Einrichtung zusätzlicher Kabelverzweiger sorgen müssen - der Anschlusspunkt zum Highspeed-Netz rückt näher zu den Endkunden. Die alte Untergrenze von 1 Mbit/s auf der Letzten Meile ist aufgehoben, in Zukunft muss die Telekom schon dann aktiv werden, wenn der durchschnittlich mögliche Datendurchsatz unter 30 Mbit/s liegt.

Nadelöhr Letzte Meile: Lange Leitung, lange Ladezeiten
Wer weit weg vom nächsten Kabelverzweiger - einem der grauen Kästen am Straßenrand - wohnt, hat in Sachen Bandbreite häufig das Nachsehen. Denn die Länge der sogenannten "Letzte Meile" zwischen dem Verzweiger und dem eigenen Anschluss hat starke Auswirkungen auf die Verbindungsleistung. Selbst den modernen glasfaserbasierten VDSL Verbindungen geht auf der letzten - in der Regel kupferbasierten - Teilstrecke rasch die Luft aus.

Abhilfe schafft hier die Einrichtung neuer Verteilungspunkte, bisher war die Telekom dabei aber nicht zwangsweise zur Eile angetrieben: Verpflichtend war die Aufstellung eines neuen Kabelverzweigers erst dann, wenn die angeschlossenen Haushalte weniger als 1 Mbit/s im Download und 128 kbit/s im Upload erreichen konnten. Diese Grenze hat die Bundesnetzagentur jetzt gehörig nach oben korrigiert - zukünftig muss die Telekom schon dann einschreiten, wenn durschnittlich weniger als 30 Mbit/s im Down- und 5 Mbit/s im Upload verfügbar sind.

Chancen für alternative Anbieter
Von den neuen Vorgaben sollen neben den Endkunden auch die alternativen Breitbandanbieter profitieren. So hatte Ewe Tel beispielsweise kritisiert, dass die Deutsche Telekom in der Vergangheit die Einrichtung neuer Kabelverzweiger mit Glasfaseranbindung des öfteren blockiert habe - selbst wenn die Konkurrenten die Kosten hierfür übernommen hätten.

Helfen dürfte auch eine weitere neue Anordnung: Nicht selten sind Kundenhaushalte nämlich keineswegs an den geografisch nächsten Kabelverzweiger angebunden, sondern noch an einen älteren, der weiter entfernt steht. So kann es durchaus vorkommen, dass der Nachbar mit Highspeed surft, während es am eigenen Anschluss nur in Spielstraßen-Tempo online geht - obwohl beide den nächsten Verteiler vom Küchenfenster aus sehen können. In solchen Fällen können alternative Anbieter nun bewirken, dass die bestehende Anschlussleitung gegen Kostenerstattung umgelegt wird.

Der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann geht auf jeden Fall davon aus, dass die neuen Verordnungen schnell Früchte tragen werden: "Ich gehe daher davon aus, dass unsere Entscheidung unverzüglich umgesetzt wird. Die Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf schnelle Internetanschlüsse warten, haben für Verzögerungen sicherlich kein Verständnis."



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