Bundesrat stimmt TKG-Novelle 2021 zu
Modernisierte TKG-Novelle tritt am 01. Dezember 2021 in Kraft
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts zugestimmt und wird ab Dezember 2021 rechtsgültig. Im Kern gelten dann ein Recht auf schnelles Internet, die Einführung des Nebenkostenprivilegs sowie verbraucherfreundliche Anpassungen für Vertragslaufzeiten.

Während vor zwei Wochen der Bundesrat die Reform der TKG-Novelle 2020 verabschiedete, hat am 07. Mai nun auch der Bundesrat dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) zugestimmt. Die Kernpunkte des TKMoG werden am 1. Dezember 2021 in Kraft treten.
Recht auf schnelles Internet noch in diesem Jahr
Für Verbraucher folgt aus dem TKMoG in erster Linie das Recht auf schnelles Internet, während der Breitbandausbau der Netzbetreiber voranschreitet (siehe beispielsweise News vom 23. April: Über Telekom Telefondose: Schnelleres Internet für 196.000 Haushalte). Damit hat jeder den Anspruch auf einen Internetzugang, der das reguläre Arbeiten im HomeOffice, Online-Banking oder Online-Shopping ermöglicht, also die wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe garantiert. Zudem gilt die freie Gerätewahl: Wer einen Glasfaser-Internetanschluss nutzt, darf seitens des Glasfaser Anbieters zu keinem bestimmten Endgerät verpflichtet werden.
Mehr Schutz für Verbraucher bei Vertragslaufzeiten
Auch in Puncto Internet Vertragslaufzeit profitieren Verbraucher künftig von verbesserten Anpassungen. So bleibt die 24-monatige Mindestvertragslaufzeit zwar bestehen, allerdings sind Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich kündbar. Dies gilt auch für Mobilfunkverträge. Wer zudem einen TV-Kabelanschluss nutzt, der über die Mietnebenkosten bezahlt wird, hat das Recht, den Anschluss nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren aufzulösen. Somit steht es Verbrauchern frei, den Kabelanschluss zu nutzen oder nicht.
Gedeckeltes Nebenkostenprivileg für Vermieter
Mit der Modernisierung des Telekommunikationsgesetztes (TKG) sollen für Unternehmen dagegen Anreize geschaffen werden, um den flächendeckenden Glasfasernetzausbau zügig voranzutreiben. Dazu zählt unter anderem das Verkürzen und Vereinfachen von Genehmigungsverfahren.
Für Vermieter kommt im Zuge dessen das gedeckelte Nebenkostenprivileg, nachdem die Umlage der Kabelgebühren auf den Mieter wegfällt: Beauftragt ein Vermieter einen Internetanbieter mit dem Glasfaserausbau des Gebäudes, können die entstehenden Kosten nun auf die Nebenkosten des Mieters umgelegt werden. Allerdings ist das Nebenkostenprivileg mit maximal 5 € pro Monat über einen Zeitraum von 5 Jahren gedeckelt.
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