LTE Drosselung: Verbraucherzentrale verklagt Vodafone

Ein Tarif für "unbegrenztes" Internetsurfen, bei dem ab einem bestimmten Übertragungsvolumen aber plötzlich die Geschwindigkeit der Verbindung radikal heruntergeregelt wird - geht das tatsächlich als Flatrate durch? Diese Frage hat Ende des letzten Jahres die Verbraucherzentrale Sachsen umgetrieben. Da sie ihre LTE für Zuhause Tarife als Flatrate vermarkteten, handelten sich Vodafone und die Telekom Abmahnungen ein. Während die Telekom inzwischen eingelenkt hat, zeigt sich Vodafone bisher unbeweglich und muss nun mit einer Klage durch die Verbraucherzentrale rechnen.
LTE für Zuhause - so funktioniert die Drosselung
In Regionen, in denen kein schnelles Festnetz-Internet verfügbar ist, werden immer häufiger DSL Alternativen angeboten, bei denen die Internetverbindung nicht über den Kabel- oder Telefonanschluss erfolgt, sondern über den modernen LTE Mobilfunk. Diese Angebote haben in der Regel aber einen deutlichen Haken: Wie bei "normalen" Mobilfunk-Angeboten üblich, greift hier nach einem bestimmten monatlichen Übertragungsvolumen eine automatische Drosselung der Verbindung. Die Internetnutzung ist danach zwar weiter kostenlos, bis zum Beginn des nächsten Vertragsmonats geht es dann für den Nutzer aber nur noch mit einem Bruchteil der gebuchten Maximalgeschwindigkeit online.
Der Vorwurf: Mangelnde Transparenz und unangemessene Benachteiligung
Die LTE Angebote für den Heimgebrauch laufen bei Vodafone unter dem Namen "LTE Zuhause". Je nach Tarif gibt es hier eine maximale LTE Geschwindigkeit zwischen 7,2 und 50 Mbit/s, die an ein monatliches Speedvolumen von 10, 15 oder 30 Gigabyte gekoppelt ist. Die Drosselung fällt dabei ziemlich drastisch aus - unabhängig vom Tarif wird die Verbindung nach Überschreitung des Monatslimits auf gerade einmal 384 kbit/s heruntergeregelt. Wer das umgehen will, muss kostenpflichtig zusätzliches Highspeed-Volumen aufbuchen.
Im Online-Shop von Vodafone taucht der Begriff Internet Flatrate im Zusammenhang mit den Vodafone LTE Zuhause Tarifen zwar nicht auf, in Werbeaussagen wie "turboschnell auch ohne DSL" sieht die Verbraucherzentrale Sachsen dennoch eine Irreführung des Verbrauchers. Statt als vollwertiger Festnetz-Ersatz komme das Angebot aufgrund der Drosselung "eher wie der Internetkomfort des vergangenen Jahrtausends" daher.
Klage folgt, aber was sind die möglichen Konsequenzen?
Im Rahmen ihrer Abmahnung an Vodafone legte die Verbraucherzentrale als Stichtag für die Abgabe einer Unterlassungserklärung den 6. Januar fest. Diese Frist ist nun verstrichen, ohne dass Vodafone entsprechende Zugeständnisse gemacht hat. Als Konsequenz will die VZ Sachsen den Streit nun vor Gericht ausfechten.
Sollten die Verbraucherschützer Recht bekommen, dürfte sich aber in erster Linie die Darstellung der beanstandeten Angebote ändern. Eine Aufgabe des Drosselungs-Prinzips durch die Anbieter ist dagegen wenig realistisch. Auch die Telekom stellte in ihrem Firmen-Blog trotz der letzten Zugeständnisse klar: "Die Erwartung einiger, bei Datenübertragung über Funk generell auf eine Drosselung zu verzichten, können wir nicht erfüllen."
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