Mit wenigen Klicks online kündigen

Kündigungsbutton auf Internetseiten ist gesetzlich vorgeschrieben

DSLWEB News | , 09:04 Uhr | Vera Reichmann-Stoltenfeldt

Ab sofort ist nach dem Gesetz für faire Verbraucherverträge ein Button zur Kündigung von Verträgen im Internet Pflicht. Verbraucher können jetzt ganz unkompliziert mit wenigen Klicks beim Anbieter auf der Webseite ihren Vertrag kündigen.

Kündigungsbutton auf Internetseiten ist gesetzlich vorgeschrieben 4.1 / 5 10 (10)
Kündigungsbutton 01. Juli 2022 verpflichtend

Der Kündigungsbutton ist ab sofort Pflicht

Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge ist jetzt zum 01.07.22 ein Kündigungsbutton auf Webseiten verpflichtend geworden. Für Verbraucher soll damit die Kündigung entgeltlicher Dauerschuldverhältnisse vereinfacht werden. Gemeint sind Verträge, die regelmäßige Zahlungen beinhalten wie Abos, Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder auch Internet- und Handyverträge.

Der Kündigungsbutton gilt sowohl für Verträge, die vor dem 01. Juli zustande gekommen sind als auch für Vereinbarungen, die nicht online, sondern in einer Filiale vor Ort geschlossen wurden. Ausnahme: Verträge, die laut Gesetz einer schriftlichen Kündigung bedürfen, z.B. Miet- oder Arbeitsverträge, sind vom Kündigungsbutton ausgeschlossen.

Einfacher & ständiger Zugang zum Kündigungsbutton

Wer seinen Internet- oder Handyvertrag beenden möchte, muss nun nicht mehr nach unauffälligen Kündigungsmöglichkeiten auf der Webseite des Providers suchen. Über die Umsetzung des Tools gibt es nämlich gesetzliche Vorgaben:

Zum einen muss der Kündigungsbutton immer verfügbar und leicht zugänglich sein, zum anderen ist eine eindeutige Kennzeichnung, etwa "hier kündigen", notwendig. Eine extra Anmeldung zur Kündigung, z.B. über ein Kundenportal, ist nicht erlaubt.

Gleichzeitig ist der Provider verpflichtet, umgehend den Eingang der Kündigung in schriftlicher Form beim Verbraucher zu bestätigen. Dies kann beispielsweise über eine automatische Antwort per Email erfolgen. So sind Verbraucher vor einem möglichen Übergehen ihrer Kündigung geschützt.

Weitere Erleichterungen zur Vertragskündigung

Kunden können dank des Kündigungsbuttons davon ausgehen, dass die Kündigung beim Anbieter eingegangen ist. Für die Gültigkeit der Kündigung sind jedoch immer noch die Kündigungsfristen zu beachten. Allerdings hat das Gesetz für faire Verbraucherverträge auch hier für Erleichterung gesorgt.

Neben dem Recht auf schnelles Internet profitieren Verbraucher hauptsächlich von dem Recht auf 12 Monate Vertragslaufzeit und vereinfachte Kündigungen. So dürfen 12- und 24-monatige Verträge nur noch um jeweils 1 Monat in die automatische Verlängerung gehen. Kunden können nach der Mindestvertragslaufzeit also jederzeit monatlich kündigen.


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