Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf gegen Router-Zwang

DSLWEB News | , 12:15 Uhr | Thomas Rauh

WLAN Router
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Dürfen Internetanbieter ihren Kunden ein bestimmtes Router-Modell vorschreiben oder nicht? Diese Frage beschäftigt seit einigen Jahren Verbraucher, Provider und auch das Bundeskabinett. Letzteres hat nun einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der mit dem Routerzwang Schluss machen soll. Verbraucher sollen ihren WLAN Router künftig immer frei wählen dürfen.

Gesetzentwurf zur Routerfreiheit stärkt Verbraucher
Das Bundeskabinett verabschiedete den Gesetzentwurf am gestrigen Donnerstag. Das sogenannte Gesetz für Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG) soll entsprechend angepasst werden und Verbrauchern die Verwendung einer Vielzahl von Router-Modellen am eigenen Internetanschluss gestatten. Aus dem Bundeswirtschaftsministerium heißt es in einer Mitteilung: "Die Vorgabe einiger Netzbetreiber, ausschließlich eigene Router zuzulassen, verhindert nicht nur eine freie Produktauswahl für die Verbraucher, sondern beschränkt auch den Wettbewerb, da die Hersteller von Routern und Modems in hoher Abhängigkeit einiger weniger Netzbetreiber stehen. Zur Stärkung von Verbrauchern und Wettbewerb beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Routerfreiheit am 12. August 2015."

Netzabschlusspunkt vor dem Router
Die Änderung am Telekommunikationsgesetz legt künftig auch fest, dass der Netzabschlusspunkt laut Definition vor dem Router liegt. Die Internetanbieter hatten bisher argumentiert, dass das Netz erst mit dem Router endet, wodurch viele ihren Kunden de facto vorschreiben, welche Endgeräte sie verwenden dürfen. In der Praxis werden die Anbieter ihren Kunden voraussichtlich weiterhin Hardware zur Verfügung stellen, allerdings kann der Kunde diese jederzeit ablehnen und den eigenen Wunsch-Router zum Einsatz bringen. Die Provider sind zudem verpflichtet, benötigte Zugangsdaten für Dienste herauszugeben.

Wann die Gesetzesänderung konkret in Kraft tritt, ist indes noch unklar. Sie muss zunächst vom Bundestag beschlossen werden; anschließend soll den Internetanbietern eine 6-monatige Frist eingeräumt werden, um ihre Geschäftsprozesse entsprechend anzupassen.



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