Internet zu langsam: Bundesnetzagentur plant Bußgelder für Provider

Im Streit um versprochene und tatsächliche Bandbreiten will sich die Bundesnetzagentur noch mehr für die Verbraucher stark machen und droht mit Bußgeldern für Internetanbieter, die zu langsame Anschlüsse bereitstellen.
In der Praxis bleibt die Geschwindigkeit des eigenen Internetanschlusses nur allzu oft recht deutlich hinter den beworbenen "bis zu"-Angaben der Provider zurück. Das unterstrich zuletzt auch die Bundesnetzagentur (BNetzA), als sie vor rund einer Woche ihren ersten "Breitbandmessung Jahresbericht" veröffentlicht hat (siehe Newsmeldung Bundesnetzagentur: Tatsächliche Internetgeschwindigkeit enttäuscht häufig).
Transparenz statt Versprechungen verordnet
Natürlich wird kein Internetanbieter garantieren können, dass jede Leitung wirklich "auf Anschlag" läuft - dafür wird die Praxisgeschwindigkeit vor Ort schlicht von zu vielen technischen Faktoren beeinflusst. Berechtigten Grund für Ärger gibt es jedoch, wenn die Anschlussleistung deutlich von der in Aussicht gestellten Maximal-Bandbreite abweicht.
Die Bundesnetzagentur hat daher schon 2014 einen Rechtsentwurf erarbeitet, um die Provider in die Pflicht zu nehmen, ihren Kunden neben den bekannten "bis zu"-Werten im Vorfeld auch konkrete Mindesbandbreiten für ihren Anschlusstyp zu nennen (Netzagentur fordert Transparenz bei Internet-Verträgen). Ende 2016 schließlich wurde die finale Transparenzverordnung der BNetzA auch vom Bundestag abgesegnet.
Bußgelder in Planung: BNetzA will ernst machen
Einem Bericht der BNetzA könnte es nun bald wirklich ernst für die Netzbetreiber werden, denn die Bundesnetzagentur plant offenbar, Geschwindigkeits-Defizite künftig mit Bußgeldern zu bestrafen. Auf einer Konferenz in Bonn hat sich der BNetzA-Präsident Jochen Homann demnach klar positioniert: "Wir können die Bürger bei diesen massenhaften Abweichungen zwischen angepriesener und tatsächlicher Leistung nicht allein lassen". Die nötigen Vorgaben, ab welchen Geschwindigkeits-Abweichungen Providern künftig welche Strafzahlungen drohen, seien auch schon in Arbeit und könnten sogar noch diesen Monat fertig umrissen werden.
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