Internet-Speed: Rösler nimmt Provider in die Pflicht

DSLWEB News | , 15:03 Uhr

Bei der Internetgeschwindigkeit besteht zwischen Theorie und Praxis oft ein deutlicher Unterschied, das zeigt auch der DSLWEB Speedtest. Die Ursache kann zwar auf Nutzerseite liegen, z.B. durch veraltete Internet-Hardware, oft jedoch ist es die Leitung, die den Nutzer auf der Datenautobahn ausbremst. Das Problem: Die TK Anbieter scheuen die hohen Kosten, welche die Aufrüstung der Netzinfrastruktur zur flächendeckenden Versorgung mit schnellem Internet verursachen würde. Wirtschaftsminister Philipp Rösler will nun die Leistung zur Not mit staatlichen Mitteln einfordern.

Große Unterschiede zwischen den Technologien
Eine Untersuchung der Bundesnetzagentur hat ergeben, dass nur rund 19,5 Prozent aller Endkunden die von jeweiligen TK Anbieter zugesagte maximale Bandbreite zur Verfügung steht, während bei 69,2 Prozent der Kunden nicht einmal die Hälfte erreicht wird. Vor allem LTE Verbindungen schneiden der Erhebung zufolge besonders schlecht ab (nur ca. 1,6% der Nutzer erhalten die volle Bandbreite), während Internetzugänge über das Kabel TV Netz wiederum in den meisten Fällen in der Praxis sehr nah an die Maximalwerte heranreichen.

Die Provider verweisen zwar auf mutmaßliche methodische Schwächen der Überprüfung, können den faktischen Missstand jedoch nicht gänzlich leugnen. Tatsächlich sind bereits Maßnahmen zum Ausbau sowie zur Verbesserung der Netze geplant, etwa durch die Telekom, die zukünftig die Leistung ihrer bestehenden DSL Infrastruktur durch sogenanntes Vectoring optimieren will. Das von der Bundesnetzagentur und der Bundesregierung geforderte Maß des Ausbaus wird jedoch weitaus höhere Investitionen notwendig machen.

Bundesnetzagentur bestellt TK Anbieter ein
Für den 4. Juni hat die Bundesnetzagentur nun die deutschen Telekommunikationskonzerne zu einem Treffen geladen, um über die Problematik zu diskutieren und Lösungsansätze zu finden. Aus dem Wirtschaftsministerium, das in einem Vermerk bereits verlauten ließ, die Provider zur Einhaltung der vertraglich zugesicherten Konditionen verpflichten zu wollen, kommt zudem die Aussage, man wolle prüfen "ob und inwieweit die Qualitätskontrolle der Selbstregulierung überlassen wird". Dahinter steckt die klare Androhung der Aufsicht durch den Staat.



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