Harte Kritik an Breitbandplänen der großen Koalition
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist noch lange nicht gültig, doch schon jetzt hagelt es Kritik von Verbraucherschützern und Kennern der Telekommunikationsbranche. Stein des Anstoßes ist, dass innerhalb des Vertrags der Passus zur finanziellen Förderung des Breitbandausbaus durch einen jährlichen Zuschuss von 1 Milliarde Euro ersatzlos gestrichen wurde. Stattdessen stellt das Papier eine Gesetzesänderung in Aussicht, welche es Telekommunikationsanbietern erlaubt, in Ausbaugebieten Verträge mit bis zu vier Jahren Laufzeit anzubieten.
Falscher Anreiz ohne Nutzen für Wirtschaft und Verbraucher
Nach Meinung der Kritiker - darunter der Bundesverband der Verbraucherzentralen sowie der Branchenverband VATM - ist es wenig sinnvoll, Kunden im Austausch für die Anbindung an das schnelle Internet über Jahre hinweg zu einer Zahlung an den jeweiligen Anbieter zu verpflichten. Zum einen sei somit für die Provider kein wirklicher Anreiz gegeben, da es in Deutschland in der Tat eine nicht unerhebliche Anzahl an Gebieten gibt, in denen sich auch dann der Ausbau der Infrastruktur nicht lohnen würde. Eine staatliche Förderung sei damit unumgänglich.
Zum anderen gehen die aktuellen politischen Bestrebungen zur Änderung von Vertragslaufzeiten auch auf EU-Ebene in die genau entgegengesetzte Richtung. Einige SPD Politiker fordern sogar die Verkürzung der Laufzeiten auf nur noch 6 Monate, um sowohl dem Kunden maximale Flexibilität zu gewähren, als auch den Wettbewerb nachhaltig zu stärken. Dies hätte, ausgehend von der These, dass Wettbewerb der stärkste Motor des Netzausbaus ist, wiederum positiven Einfluss auf die Breitbandversorgung in Deutschland.
Diverse Gesetzesänderungen nötig
Auf einem anderen Blatt steht zudem die Umsetzbarkeit der Verlängerung der Vertragslaufzeiten. Dafür müssten nämlich nicht nur deutsche Gesetze, sondern auch eine EU-Richtlinie geändert werden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es unter § 309, Nummer 9a, dass Bestimmungen in AGB, denen zufolge Verträge über regelmäßige Dienstleistungen über mehr als zwei Jahre laufen sollen, unwirksam sind. Und auch das deutsche Telekommunikationsgesetz schreibt unter § 43b vor, dass Mindestlaufzeiten für Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten eine Zeitspanne von 24 Monaten nicht überschreiten dürfen. Letzteres basiert auf der sogenannten Universaldienstrichtlinie der EU, die dies im Artikel 30 festschreibt.
In Anbetracht dieser Gesetzeslage würde es derzeit noch nicht einmal ausreichen, wenn die große Koalition für die benötigten Änderungen eine Vierfünftel-Mehrheit im Bundestag gewinnen könnte. Da sich zudem sogar innerhalb der eigenen Reihen Widerstand regt, ist eine tatsächliche Umsetzung der fraglichen Pläne demnach mehr als unwahrscheinlich.
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