Gericht beanstandet Drosselung bei Kabel Deutschland

Das Landgericht München hat einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland stattgegeben. Stein des Anstoßes war die in den Internet Flatrate-Tarifen des Anbieters vorgesehene Daten-Drosselung. Auf diese wurde bisher nur in Fußnoten hingewiesen, was aus Sicht des Gerichts aber nicht ausreicht. Die Bewerbung als Internet-Flatrate sei daher irreführend. Der Flatrate-Begriff bleibt also gerade im Festnetz-Bereich weiterhin ein heißes Eisen.
Tempo-Bremse nur für Filesharer: Das sieht Kabel Deutschland vor
Was das Urteil besonders interessant macht, ist die Spezifizität der von Kabel Deutschland vorgesehenen Drosselungs-Regelung. Mit den vieldiskutierten "Drosselkom"-Plänen oder der ab Oktober geltenden Anschluss-Drosselung bei o2 DSL ist sie nämlich nur bedingt vergleichbar.
Das Prinzip der Flatrate-Drosselung ist derzeit vor allem im Mobilfunk verbreitet und funktioniert normalerweise wie folgt: Die Internet-Flatrate kommt hier mit einem festen monatlichen Highspeed-Volumen. Von der beworbenen maximalen Anschluss-Geschwindigkeit profitiert der Nutzer nur bis zu dieser Datengrenze. Überschreitet er dieses Limit, wird der Internetzugang automatisch auf eine meist drastisch reduzierte Geschwindigkeit heruntergeregelt. Der volle Internetspeed steht dann erst wieder im nächsten Vertragsmonat zur Verfügung. Um die Drosselung doch noch abzuwenden, bleibt dem Nutzer häufig die Möglichkeit, bei Bedarf zusätzliches Volumen kostenpflichtig hinzuzubuchen.
Die Flatrate-Drosselung bei Kabel Deutschland funktioniert jedoch etwas anders. Ein generelles monatliches Inklusiv-Volumen gibt es hier nämlich nicht. Stattdessen zielt die Regelung offenbar speziell auf Vielnutzer von Filesharing-Programmen: Verursacht ein Nutzer an einem Tag ein Datenaufkommen von mehr als 10 GB, behält sich Kabel Deutschland vor, die Durchleitung speziell von Filesharing-Daten für den Rest des Tages auf 100 kbit/s zu drosseln. Aktuell, merkt Kabel Deutschland an, werde diese Drosselung allerdings statt ab 10 GB erst ab 60 GB tatsächlich umgesetzt.
Vorzeichen für viele kommende Kontroversen?
Als wie stark man diese oben beschriebene Einschränkung auch empfinden mag, generell haben die Verbraucherschützer natürlich recht damit, dass Kunden deutlich auf eine solche Regelung hingewiesen werden müssen. Wie der vzbv ausführt: "Von einer Internet-Flatrate im Festnetz erwarteten Verbraucher einen uneingeschränkten Internetzugang, bei dem sie nicht dauernd prüfen müssten, ob eine bestimmte Datenmenge erreicht ist."
Genau diese (berechtigte) Erwartung dürfte in nächster Zeit aber noch für einige Konflikte auf dem Festnetz-Markt sorgen. Denn der angestammte Flatrate-Begriff könnte zunehmend aufgeweicht werden. Schon heute sind etwa in den AGB zu den Telekom Entertain Angeboten Volumengrenzen vorgesehen, welche die Telekom gerne auf ihre anderen DSL Flatrate Tarife übertragen und aktiv umsetzen würde. Der erste Vorstoß der Telekom in diese Richtung aus dem Mai 2013 jedoch brachte ihr neben heftiger Kritik nicht zuletzt den Spottnamen "Drosselkom" ein. Ihre AGB-Anpassung, die eine Flatrate-Drosselungen ab 2016 vorbereiten sollten, hat die Telekom daraufhin wieder zurückgezogen.
Während der Marktführer hinter den Kulissen an neuen Tarifen inklusive Drosselung feilt, hat sich als nächster Festnetz-Anbieter o2 mit ähnlichen Plänen vorgewagt. Die aktuellen o2 DSL Tarife sehen eine Drosselungs-Mechanik vor, die ab 1. Oktober 2014 greifen soll - den Begriff "Flatrate" hat o2 dafür aber immerhin fallengelassen. Dennoch dürfte die Einführung erneut zu kontroversen Diskussionen führen.
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