Freie Routerwahl ja oder nein? - Netzagentur äußert sich

Darf der Nutzer eines Internetanschlusses selbst bestimmen welche Hardware er verwendet oder kann ihm der Provider den verwendeten Router vorschreiben? - Eigentlich schien die Frage schon längst beantwortet. Das Recht auf freie Routerwahl sollte dem Verbraucher gesetzlich zugesichert werden. Letzte Woche dann aber die Kehrtwende durch die Bundesnetzagentur, die einen Passus im Entwurf der "Transparenzverordnung" angepasst hatte. Nun begründet sie ihr Vorgehen: Sie sehe derzeit keine gesetzliche Grundlage für eine entsprechende Neuregelung.
Bundesnetzagentur sieht Mängel in Gesetzeslage
Kern der Diskussion ist eine Formulierung in der sogenannten "Transparenzverordnung im Telekommunikationskundenmarkt". In einem frühen Entwurf der Verordnung fand sich ursprünglich ein Abschnitt, der dem Verbraucher die Möglichkeit der freien Routerwahl zusicherte. Im vermeintlich finalen Entwurf, der vergangene Woche an die Öffentlichkeit gelangte, war diese Formulierung jedoch deutlich aufgeweicht worden und ließe den bisherigen Routerzwang de facto bestehen. Nach heftiger Kritik äußerte sich zunächst das Bundeswirtschaftsministerium und unterstrich das Bestreben nach einer verbraucherfreundlichen Lösung. Die Bundesnetzagentur reagierte erst jetzt.
Die Behörde gesteht nun offenbar Fehler in den ersten Formulierungen ein und sieht die Mängel bei der aktuellen gesetzlichen Regelung. Das Nachrichtenmagazin Golem.de zitiert eine Sprecherin der Bundesnetzagentur (01.10.14) mit den Worten: "Das ist ein Missverständnis, das von Anfang an bestand. Es gibt rein juristisch betrachtet keine Ermächtigungsgrundlage, im Rahmen der Transparenzverordnung festzulegen, wo der Netzabschlusspunkt liegt. Das weiß auch das Bundeswirtschaftsministerium."
Kernfrage: Wo liegt der Netzabschlusspunkt?
Mit anderen Worten: Aktuell ist nicht ausreichend definiert, wo das Netz eines Providers aufhört - mit der Telefondose (TAE) oder dem Router. Die Netzbetreiber selbst sehen den (WLAN-)Router als Netzabschlusspunkt und damit in ihrer Verantwortung. In der Praxis schreiben die DSL Anbieter und auch die Kabel Internet Anbieter ihren Kunden oft das Endgerät vor und versehen es mit eigenen Konfigurationen. Die Bundesnetzagentur weist die Verantwortung also von sich: "Die Transparenzverordnung kann das nicht leisten. Sie ist das falsche Mittel, um einen Netzabschlusspunkt zu definieren", so die Sprecherin weiter.
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