"Flatrate" Definition: Verbraucherschutz vs. Vodafone
Deutsche Verbraucherschützer machen seit geraumer Zeit ordentlich Druck auf hiesige Telekommunikationsanbieter. Vor allem die Telekom war bisher Ziel der Sanktionen. Zunächst kassierte sie Ende Oktober ein Urteil des Landgerichts Köln, welches dem Konzern die Drosselung seiner DSL Anschlüsse verbot. Im Anschluss folgte eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Sachsen für die irreführende Verwendung des Wortes "Flatrate" bei dem LTE-Angebot "Call & Surf via Funk". Nun allerdings gerät mit Vodafone ein weiterer Provider in Kritik.
Endlos LTE? Eine Frage der Geschwindigkeit
So wie auch die Telekom stellt Vodafone LTE Angebote für den stationären Gebrauch als Alternative zu DSL bereit. Ebenfalls identisch: Das Surfen im Internet wird hier nur mit Einschränkungen ermöglicht. Da es sich aufgrund der Verbindungstechnik prinzipiell um einen Mobilfunk-Tarif handelt, setzt Vodafone auf die sogenannte "Fair-Flat"-Regel, welche beinhaltet, dass der Nutzer zwar ohne Zusatzkosten beliebig lang und häufig im Internet surfen kann, ab einem gewissen Datenvolumen jedoch mit deutlich geringerer Geschwindigkeit.
Die Verbraucherschützer sehen hier eine Täuschung des Kunden, da der Begriff "Flatrate" eine uneingeschränkte Nutzung impliziere. Die Verbraucherzentrale Sachsen stellt sogar den Vorwurf in den Raum, dass die Bandbreite in der Praxis so weit heruntergedrosselt werde, dass sich die meisten aktuell üblichen Anwendungen im Internet kaum nutzen lassen. Dies käme letztlich beinahe einer Sperrung des Anschlusses gleich. Demnach ist es mehr als nur wahrscheinlich, dass Vodafone in nächster Zeit eine Abmahnung durch die Zentrale erhalten wird.
Das leidige Thema Flatrate
Selbst wenn es in den konkreten Fällen stets um andere Produkte geht, zentral ist immer wieder das gleiche Thema: Der Begriff "Flatrate". Schon das Landgericht Köln stellte in seinem Urteil gegen die Telekom fest, dass der Nutzer zu Recht erwarte, ein so deklariertes Produkt ohne Einschränkungen nutzen zu können. Die Telekom hat inzwischen eingelenkt und die Drosselung ihrer DSL Anschlüsse vorerst aus dem Programm genommen. Zudem wird sie für das LTE Produkt "Call & Surf via Funk" in Zukunft nicht mehr mit der Bezeichnung “Flatrate“ werben.
Ob Vodafone sich ebenfalls den Forderungen der Verbraucherschützer beugen wird, bleibt abzuwarten, haben diese doch rein rechtlich betrachtet keine wirkliche Verfügungsgewalt. So gab es auch schon Kritik an Anbieter o2, der die Flatrate-Drosselung kürzlich fest in seine neue DSL Tarifstruktur integriert hat. Im Gegensatz zur Telekom hat sich die deutsche Telefónica Tochter bisher jedoch nicht von den Drohgebärden der Verbraucherschützer beeinflussen lassen.
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