EU-Urteil könnte Provider zu Netzsperren verpflichten

DSLWEB News | , 14:22 Uhr | Corinna Schuetten

Internetprovider müssen künftig aller Wahrscheinlichkeit nach auf Anweisung hin den Zugang zu illegalen Websites sperren. Am heutigen Dienstag hat EU-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón dem Europäischen Gerichtshof seine Schlussanträge vorgelegt, in denen dies gefordert wird. Das Gutachten erfolgte aufgrund einer gemeinsamen Klage des Constantin Film Verleihs und einer Produktionsgesellschaft, welche in Österreich die Sperre der Website kino.to durch den Internetprovider UPC Telekabel einforderte.

Sperrung per konkretem Urteil
EU-Generalanwalt Villalón zufolge sind die Betreiber illegaler Streaming-Portale und ähnlicher urheberrechtverletzender Seiten meist im EU-Ausland ansässig, was eine konkrete Handhabe erschwert. Daher sollen künftig die nationalen Internetanbieter in ihrer Rolle als Vermittler in die Pflicht genommen werden, um so rechtswidrige Dienste sperren zu können. Allerdings sieht Villalón in seinem Antrag nicht etwa die generelle Verpflichtung aller Anbieter zu einem solchen Handeln vor, sondern dass in jedem konkreten Fall eine Anordnung durch ein Gericht erfolgt. Der Gutachter begründete dies damit, dass stets individuell zwischen dem Recht auf Eigentum der Filmverleiher, der unternehmerischen Freiheit des Providers sowie der Informationsfreiheit abgewogen werden müsse.

Bisher hat der Europäische Gerichtshof noch kein Urteil gefällt, in vergangenen Verhandlungen waren die Richter aber meist der Empfehlung des jeweiligen Gutachters gefolgt. In Deutschland ist 2011 allerdings bereits ein ähnliches nationales Urteil gescheitert, da es Kritikern zufolge nicht das Problem behoben, sondern den Aufbau einer Zensur-Infrastruktur nach sich gezogen hätte.

Bekanntes Problem: Sperren leicht zu umgehen
Abgesehen von dem mutmaßlichen Zensur-Charakter des Urteils bleibt weiterhin ein entscheidendes Problem: Den Internetprovidern stehen nur sehr begrenzte Sperrmechanismen zur Verfügung, wie etwa die Blockade bestimmter IP-Adressen oder sogenannte DNS-Sperren, die verhindern, dass bestimmte URLs vom DNS-Server des Providers in die entsprechende IP-Adresse übersetzt werden. Diese sind jedoch relativ leicht zu umgehen.

Villalón erkennt dies in seinem Gutachten zwar an, ist jedoch der Meinung, dass die Verhängung einer solchen Sperre "nicht allein deswegen prinzipiell unverhältnismäßig" sei. Dies gelte zudem auch für den dadurch entstehenden technischen Aufwand beim Provider.



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