Entfällt DSL Routerzwang ab Herbst 2014?

DSLWEB News | , 16:00 Uhr | Matthias Bichler

Die meisten Internet-Provider bestücken ihre Komplettpakete auch mit einem passenden Modem. Eigentlich recht praktisch, da so die Verbindung mit dem World Wide Web problemlos hergestellt werden kann. Wer beispielsweise aber über einen alternativen Anbieter über das Internet telefonieren möchte, schaut in die Röhre, da die für die Einrichtung von Voice over IP (VoIP) benötigten Daten ein Geheimnis bleiben. Doch mit dieser Praxis könnte schon im Herbst dieses Jahres Schluss sein.

Verordnung gegen den Routerzwang ist auf dem Weg
Um den sogenannten Routerzwang zu beenden, wird ein von der Bundesnetzagentur im Frühjahr 2014 vorgestellter Entwurf für eine Rechtsverordnung in den kommenden Wochen in die Abstimmung mit den Bundesministerien gegeben. Wie eine Sprecherin der Bundesnetzagentur dem Online-Portal Golem bestätigte, könnte die Transparenzverordnung, sofern der Zeitplan eingehalten wird, noch im Herbst 2014 in Kraft treten.

Eigene DSL Hardware beim neuen Anbieter weiterverwenden
Gerade wenn in den eigenen vier Wänden eine umfangreiche Heimvernetzung eingerichtet wurde, ist die bevorstehende Abschaffung des Routerzwangs eine besonders gute Nachricht. Bislang hatte ein DSL Anbieterwechsel meistens einen Umstieg auf einen neuen DSL Router zur Folge, was wiederum gleichbedeutend mit einer mitunter zeitraubenden Neu-Installation des Heimnetzwerks war. Zugegebenermaßen ist die Standard-Einrichtung des DSL Modems aber bei fast allen Providern mittlerweile recht einfach, z.B. wird nach Eingabe eines Startcodes eine automatische Installation eingeleitet. Im Gegenzug stehen dafür aber eben nicht alle Dienst-Merkmale der Internetmodems uneingeschränkt zur Verfügung, dies gilt insbesondere für den VoIP Dienst.

Kommen Änderungen auf die Verbraucher zu?
Was könnte sich nun ändern, wenn die Transparenzverordnung in Kraft getreten ist? Wahrscheinlich werden die meisten Verbraucher keinen Unterschied bemerken, da sie beispielsweise den oben genannten VoIP-Dienst gar nicht nutzen und lieber auf die komfortable Installations-Unterstützung durch die DSL Provider zurückgreifen. Wer aber VoIP bei einem anderen Anbieter nutzen möchte, kann dies in Zukunft auch über den durch den Provider zur Verfügung gestellten Router erledigen.

Neben der Abschaffung des Routerzwangs zielt die Transparenzverordnung im Übrigen noch auf Verbesserungen bei den Informationen rund um den neuen Internet- oder Mobilfunkanschluss, vgl. dazu DSLWEB News vom 27. Februar 2014: Netzagentur fordert Transparenz bei Internet-Verträgen



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