Endlich: Abschaffung des Routerzwangs kommt

DSLWEB News | , 09:48 Uhr | Thomas Rauh

WLAN Router

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den strittigen Routerzwang beenden soll. Demnach dürften die DSL und Kabel Internet Anbieter ihren Kunden nicht mehr vorschreiben, welche Router sie verwenden dürfen.

Gabriel: Freie Produktwahl durch Nutzerinnen und Nutzer
Endlich - dürften sich viele Verbraucher denken. Der Routerzwang soll abgeschafft werden. Dies sieht der Entwurf zum Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, kurz FTEG, des Bundeswirtschaftsministeriums vor. Die aktuell gänge Praxis der Internetanbieter würde damit beendet: Derzeit ist es oft so, dass Verbraucher ihren Internetzugang nur in Kombination mit einem Modem bzw. Router ihres Providers nutzen können. Die Verwendung eines eigenen Routers ist in diesen Fällen schlicht nicht möglich, da die Anbieter die notwendigen Konfigurations-Daten unter Verschluss halten.

Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, macht sich nun öffentlich für eine Änderung stark: "Die Vorgabe eines spezifischen Routers oder Modems verhindert eine freie Produktauswahl durch Nutzerinnen und Nutzer. Dies beschränkt den Wettbewerb und kann für Hersteller eine Abhängigkeit von wenigen Abnehmern schaffen. Mit einer freien Endgerätewahl werden daher die Rechte der Verbraucher und der Endgeräteindustrie gestärkt und zugleich innovative Entwicklungen gefördert und intensiviert."

Heimnetz beginnt künftig vor der Telefon- bzw. Kabeldose
Die Initiative gibt nun auch eine eindeutige Antwort auf die Frage, wo genau der Zugangspunkt zum öffentlichen Telekommunikationsnetz anfängt bzw. endet. Bislang herrschte auch hierüber Uneinigkeit. Die DSL Anbieter bzw. Kabelnetzbetreiber sahen das Modem bzw. den Router als Endpunkt. Im Telekommunikationsgesetz (TKG) wird nun der "Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz als passiver Netzabschlusspunkt" definiert, womit die Telefondose bzw. die Kabeldose an der Wand zum Netzabschlusspunkt wird. Ab dieser Stelle beginnt also künftig auch per Gesetz das Heimnetz des Verbrauchers - innerhalb dessen die verwendeten Endgeräte frei wählbar sein sollen.



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