Endgeräte-Servicepaket der Telekom erhält feste Laufzeit

DSLWEB News | , 10:15 Uhr | Ingo Hassa

Hardware für den Internetzugang und den TV-Empfang gibt es bei der Telekom im Rahmen eines Miet-Modells, dem sogenannten Endgeräte-Servicepaket. Wer die monatliche Pauschale für ein Gerät zahlt, profitiert zum einen von einer (vertrags-)lebenslangen Garantie und hat zum anderen die Möglichkeit, auf Wunsch auf ein neueres Modell zu wechseln. Anfang Mai hat die Telekom die Bedingungen hierfür verschärft und eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten eingeführt.

Altverträge nicht betroffen
Zunächst einmal ist klar - durch die Einführung der Mindestlaufzeit sind Neukunden nun grundsätzlich schlechter gestellt. Bestehende Verträgen bleiben durch die Änderungen allerdings unangetastet. Für Bestandskunden, die ihr Endgeräte-Servicepaket vor dem 5. Mai abgeschlossen haben, ändert sich also erst einmal nichts.

Bisher war es ohne weiteres möglich, einen Speedport Router oder einen Media Receiver bei der Telekom anzumieten und schon sehr bald wieder zurückzuschicken oder auf ein anderes Gerät umzusteigen. Und genau von dieser Möglichkeit haben wohl viele Telekom Kunden Gebrauch gemacht - denn als Grund für die aktuelle Anpassung der Vertragsbedinungen führt der Anbieter die hohe Rücksende-Quote ins Feld.

Das verflixte erste Jahr: Das ändert sich
Durch die Einführung der Mindestvertragslaufzeit sind Neukunden nun zunächst ein volles Jahr lang an die gewählte Hardware gebunden. Derweil profitieren sie wie gehabt vom technischen Support durch die Deutsche Telekom, der automatische Software-Updates und die Fernwartung der Hardware durch das Service-Team genauso einschließt wie den Austausch von defekten Geräten.

Eine Auflösung des Servicepakets bzw. ein Wechsel auf eine andere Hardware aber ist nun regulär erst nach Ablauf des ersten Vertragsjahres möglich - wie bisher mit einer Frist von nur sechs Tagen. Wer sich vorzeitig loseisen möchte, von dem verlangt die Telekom dagegen Schadensersatz. Standardmäßig soll dieser die Hälfte der über die Mindestlaufzeit anfallenden Gebühren betragen.

Anders sieht es natürlich aus, wenn aus technischen Gründen ein anderes Hardware-Modell erforderlich ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Kunde von DSL auf einen VDSL Anschluss der Telekom umsteigt oder vom satellitengestützten Entertain Sat auf das "normale" Entertain-Internetfernsehen wechselt.



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