Ab sofort fairere Verbraucherverträge
DSL & Mobilfunk: Verträge nach 24 Monaten monatlich kündbar
Wer einen DSL- oder Mobilfunk-Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten abgeschlossen hat, braucht sich vor langen Vertragsverlängerungen nicht mehr fürchten. Dank dem Gesetz für Faire Verbraucherverträge sind diese ab sofort nach der Mindestlaufzeit monatlich kündbar.

Bis letztes Jahr galt es, die Kündigungsfrist des Internet-Festnetz- oder Mobilfunk-Vertrages gut im Auge zu behalten. Bei einem Versäumnis drohten Verlängerungen, die einen in der Regel für ein weiteres Jahr an den Vertrag knebelten. Damit ist ab heute Schluss, denn dank dem Gesetz für Faire Verbraucherverträge sind 12- oder 24-Monatsverträge ab heute nach der Mindestlaufzeit monatlich kündbar.
DSL- und Mobilfunk-Tarife nach Mindestlaufzeit jederzeit kündbar
Ab sofort werden Verbraucher vor automatischen Vertragsverlängerungen besser geschützt. Denn bisher haben sich Verträge mit Mindestlaufzeit bei nicht rechtzeitiger Kündigung in der Regel um ein ganzes weiteres Jahr verlängert, bevor beispielsweise eine erneute DSL-Kündigung möglich war. Ab sofort gelten strengere Regeln für stillschweigende Vertragsverlängerungen. So können sich DSL- und Mobilfunk-Verträge zwar nach wie vor automatisch verlängern, aber dafür auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Bedeutet: Wer seinen Vertrag nicht zum Ende der Mindestlaufzeit kündigt, nutzt diesen so lange weiter bis er ihn schließlich beendet. Dabei sind die Verträge in der Verlängerung monatlich kündbar.
Dies gilt auch für sogenannte Altverträge, die vor dem 01.12.21 abgeschlossen wurden, unter der Voraussetzung, dass die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen ist. Zudem sind Provider dazu verpflichtet, auf die stillschweigende Vertragsverlängerung hinzuweisen, damit Verbraucher vorher die Möglichkeit haben, ihren Vertrag rechtzeitig zu kündigen.
Ab 01.07.: Einführung des Kündigungs-Buttons
Ab Mitte des Jahres soll die Kündigung von DSL- und Mobilfunkverträgen durch Einführung eines Kündigungsbuttons direkt auf der Internetseite des Vertragspartners noch einmal zusätzlich erleichtert werden. Verbraucher werden dann auch direkt eine elektronische Bestätigung ihrer Kündigung erhalten. Streitigkeiten über eine eventuell nicht fristgerechte Kündigung seitens des Verbrauchers dürften damit der Vergangenheit angehören. Der Kündigungs-Button ist ab 01. Juli 2022 gesetzlich verpflichtend. Weitere Details zum Thema Faire Verbraucherverträge haben wir zusammengefasst unter Recht auf 12 Monate Vertragslaufzeit
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