Bundesrat zieht geplante Abschaffung des Routerzwangs in Zweifel
Anfang des Jahres hat das Wirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der den sogenannten Routerzwang zu Fall bringen soll. Der Bundesrat stellt in seiner Stellungnahme zentrale Punkte des Gesetzes in Frage - und folgt damit den Argumenten der Netzbetreiber.
Abschaffung des Routerzwangs schon kurz vor dem Ziel
Aktuell können sich Internetanbieter das Recht vorbehalten, nur ausgewählte Zugangshardware an den von ihnen bereitgestellten Anschlüssen zuzulassen und die für die Einrichtung alternativer Geräte erforderlichen Zugangsdaten unter Verschluss zu halten. Dieser "Routerzwang" steht jedoch schon seit Jahren massiv in der Kritik und auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde die freie Routerwahl 2013 als Ziel festgeschrieben (Breitband-Ausbau: Ein Blick in den Koalitionsvertrag).
Um das Ende des Routerzwangs endgültig zu besiegeln, hat das Bundeswirtschaftsministerium im Februar 2015 schließlich einen fertigen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) vorgelegt. Inzwischen wurde der Entwurf auch vom Bundeskabinett beschlossen (Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf gegen Router-Zwang).
Bundesrat rollt Streit um Netzabschlusspunkt neu auf
Wer davon ausgegangen ist, dass der Bundesrat den lange vorbereiteten Gesetzentwurf im nächsten Schritt einfach nur Abnicken wurde, hat sich getäuscht: In einer Stellungnahme drängt der Bundesrat nun nämlich auf die Überprüfung zweier Kernpunkte des Papiers.
An einer Stelle sieht das neue Gesetz etwa vor, dass der Einsatz von Modems, welche die grundlegenden Anforderungen erfüllen, nicht durch den Dienstanbieter verweigert werden kann. Zu diesen Grundanforderungen gehören zum Beispiel der "Schutz der Gesundheit und Sicherheit des Benutzers" sowie "die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln". Der Bundesrat aber moniert nun, dass hier "Aspekte der Sicherheit, Integrität und Funktionalität" nicht berücksichtigt seien.
Branchenverbände, führt der Bundesrat weiter aus, hätten dagegen darauf hin gewiesen, dass durch die Nutzung "inkompatibler Endgeräte" die versprochene Datenraten nicht sichergestellt werden und sogar Störungen im Netz des Providers verursacht werden könnten. Schon der explizite Verweis auf Branchenverbände ließ viele Kommentatoren aufmerken. Umso mehr, da auch im zweiten Punkt der Stellungnahme deutlich Argumente durchscheinen, die von den Netzbetreibern bereits in früheren Auseinandersetzungen ins Feld geführt worden sind - und schon damals einen schweren Stand hatten (siehe auch: Routerzwang: Gegner geben Stellungnahme ab).
Ebenfalls in Anlehnung an Branchenverbände zieht der Bundesrat nämlich die Definition des Netzabschlusspunkts durch die Bundesregierung in Zweifel. Verkürzt gesagt, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass das Telekommunikationsnetz des Providers "vor" dem Modem endet, dieses also nicht mehr in den Hoheitsbereich des Anbieters fällt. Offenbar sperrt sich der Bundesrat nicht grundsätzlich gegen diese Auslegung - zumindest, wenn es um den klassischen DSL Anschluss geht. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren solle aber geprüft werden, ob diese Definition denn auch für Fibre-to-the-Home (FTTH) oder Kabel Internet Anschlüsse gelten könne.
Zwar ist die Zustimmung des Bundesrats für die geplante Gesetzesänderung letztlich nicht erforderlich, allerdings könnten die Bedenken des Bundesrats das Gesetzgebungsverfahren empfindlich verzögern. Dadurch wiederum steigt auch die Chance, dass das Gesetz auf seinem Weg doch noch verwässert wird.
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