Netzagentur fordert Transparenz bei Internet-Verträgen

DSLWEB News | , 13:23 Uhr | Thomas Rauh

Vertrag

Die Bundesnetzagentur will die Breitband-Internetanbieter zu mehr Transparenz zwingen. In einem Entwurf einer Rechtsverordnung hat sie nun Punkte formuliert, die Verbraucher stärker schützen und den Wettbewerb in der Branche fördern sollen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Kunden besser darüber informiert werden, welche Datenraten an ihrer Adresse tatsächlich erreichbar sind. Auch auf die Möglichkeiten eines Anbieterwechsels soll künftig verwiesen werden.

Mehr Transparenz bei Internet-Geschwindigkeit und Vertragsbedingungen
Wieviel Internet-Geschwindigkeit bekomme ich tatsächlich? Wie sehen die Bestandteile meines Internetvertrages im Detail aus? Und wie und wann kann ich den Internetanbieter wechseln? Dies sind Fragen, die sich Verbraucher nach Abschluss eines Breitband-Internetvertrages oft stellen. Antworten auf die Fragen gibt es im Kleingedruckten des Vertrages; genaue Angaben zur Internet-Geschwindigkeit sind aber fast gar nicht zu finden. Dagegen will die Bundesnetzagentur nun etwas tun.

1. Internet-Geschwindigkeit
Bei ihren DSL oder Kabel Internet Angeboten verweisen die Anbieter stets auf die maximal möglichen Internet-Geschwindigkeiten. Bei DSL 16000 heißt es etwa "Datenraten von bis zu 16 Mbit/s". In der Praxis sind diese Werte jedoch kaum zu erzielen. Die Bundesnetzagentur fordert in ihrem Entwurf hier mehr Transparenz. Sie möchte, dass die Provider in einem Informationsblatt über die maximal mögliche Bandbreite sowie die Mindestbandbreite informieren. Im Mobilfunk-Bereich sollen künftig nicht die maximalen, sondern die durchschnittlichen Datenraten angegeben werden. Hier ist der Unterschied zwischen theoretischen Höchstwerten und den Praxiswerten oft noch eklatanter.

Die Internetanbieter müssen Kunden laut Entwurf nach Anschlussfreischaltung auch auf die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsmessung hinweisen, um Datenraten in der Praxis überprüfen zu können. Die Bundesnetzagentur plant sogar einen Speedtest für Verbraucher zu entwickeln, überlässt es aber auch den Providern eigene Tests zu vermarkten. Auf DSLWEB besteht ebenfalls die Möglichkeit zur Geschwindigkeitsmessung: DSL Speedtest.

2. Mehr Transparenz in Verträgen
Zu ihren Verträgen sollen die Anbieter Produkt-Informationsblätter zur Verfügung stellen, die zum Beispiel über Übertragungsraten und eingeschlossene Vertragsbestandteile wie Datenvolumen informieren. Unter anderem soll dann ersichtlich werden, welche Dienste in ein vertragliches festgelegtes Volumenkontingent einberechnet werden und welche nicht. Gerade an "LTE für Zuhause" Angeboten hatte es jüngst viel Kritik gegeben. Verbraucherschützer hatten die nicht ausreichende Kennzeichnung von eingeschlossenen Inklusivvolumen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung "Flatrate" bemängelt.

3. Höhere Wechselfreudigkeit = mehr Wettbewerb
Vielen Kunden ist nicht immer bewusst, an welche Laufzeiten und Fristen sie mit ihren Verträgen gebunden sind. Auch hier sieht die Bundesnetzagentur mehr Transparenz für den Verbraucher vor. Um Kunden zum Anbieterwechsel zu ermutigen, soll er bald schon in der monatlichen Rechnung über das Ende seiner Mindestvertragslaufzeit informiert werden.

4. Freie Endgerätewahl
Vorgesehen ist zudem ein Rechtsanspruch auf die Aushändigung von "Zugangskennungen und Passwörtern zur Nutzung der angebotenen Dienste". Damit würde es Endkunden ermöglicht, nicht nur Router des Anbieters, sondern auch anderer Hersteller zu verwenden. Damit soll der oft kritisierte Routerzwang abgeschafft werden.



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