Bundesnetzagentur: Call-by-Call auch künftig möglich

Trotz weiter Verbreitung von Telefon Flatrate Tarifen sollen Verbraucher auch in Zukunft mittels Sparvorwahlen telefonieren können. Zu diesem Zwecke hat die Bundesnetzagentur nun einen Entscheidungsentwurf vorgelegt, in welchem sie die Deutsche Telekom dazu verpflichten will, sogenannte Call-by-Call und Preselection Angebote auch weiterhin zuzulassen. Der Verband von Telekommunikationsanbietern VATM, in dem sich rund 100 Konkurrenten der Telekom vereinigen, begrüßt die Maßnahme.
Call-by-Call und Preselection sollen bleiben
Die Deutsche Telekom besitzt im Festnetzgeschäft immer noch eine "beträchtliche Marktmacht", weshalb die Bundesnetzagentur mit der Vorlage die Postion der Verbraucher stärken und weiterhin für Wettbewerb sorgen will. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärte: “Trotz verbreiteter Flatrate- und Bündelangebote stellen Call-by-Call und Preselection für bestimmte Kundengruppen noch immer eine wichtige Option dar. Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher und die tatsächliche Nachfrage rechtfertigen es daher nicht, diese Wahlmöglichkeiten schon jetzt aufzuheben.” Nach Willen der Bundesnetzagentur wird sich an der derzeitigen Regelung also nichts ändern.
Außerdem sollen die Entgelte für Telefonanschlüsse weiterhin auch nachträglich kontrolliert werden können. Falls im Einzelfall der Verdacht auf Missbrauch besteht, dürften die berechneten Gebühren von der Bundesnetzagentur also im Nachhinein überprüft werden.
VATM: Signal an EU-Kommission
Als Reaktion auf den Entwurf sprach der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) von einer "wichtigen und richtigen Entscheidungsgrundlage im Interesse der Verbraucher". Insbesondere ältere Menschen griffen verstärkt auf Call-by-Call zurück, um Gespräche zu günstigeren Minutenpreisen führen zu können. Insgesamt käme durch die Dienste täglich ein Gesprächsaufkommen von 25 Millionen Minuten zustande.
Der VATM mahnte gleichzeitig an, dass die Einschätzung der Bundesnetzagentur auch bei der EU-Kommission Beachtung finden sollte. Denn die EU plant, das komplette Call-by-Call und Preselection Geschäft von der Regulierung auszuschließen, da genügend Wettbewerb herrsche. Hierin sieht VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner einen klaren Fehler: „Der Verfügungsentwurf der BNetzA ist ein enorm wichtiges Signal an Brüssel, verbraucherfreundliche Angebote nicht zu Gunsten der Ex-Monopolisten aus dem Markt verdrängen zu lassen.
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