Bundeskabinett beschließt neue Regelungen zur Breitband-Förderung

DSLWEB News | , 15:15 Uhr | Ingo Hassa

Neues Förderprogramm soll Breitband-Ausbau vorantreiben
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Bis 2018 soll für jeden deutschen Haushalt schnelles Internet mit mindestens 50 Mbit/s verfügbar sein. Um diesem Ziel näherzukommen, hat das Bundeskabinett jetzt eine neue Förderrichtlinie für den Breitbandausbau gebilligt. Insgesamt soll das Förderprogramm 2,7 Milliarden Euro umfassen.

Das Breitbandziel der Bundesregierung ist ambitioniert - höchste Zeit also, richtig anzupacken. Um den Breitband-Ausbau weiter voranzutreiben, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter Minister Alexander Dobrindt ein Breitbandförderprogramm entworfen, das heute vom Bundeskabinett abgesegnet wurde.

2,7 Milliarden Euro für die Schließung Weißer Flecken
Insgesamt will die Regierung für das neue Bundesförderprogramm 2,7 Milliarden Euro in die Hand nehmen, die gezielt in den Breitband-Ausbau in bisher unterversorgten Regionen fließen sollen. Rund 1,3 Milliarden Euro davon stammen direkt aus der im Juni beendeten Frequenzauktion, weitere 1,4 Milliarden Euro kommen aus dem Bundeshaushalt.

Mit dem Geld sollen gezielt Projekte in solchen Regionen gefördert werden, in denen sich der Ausbau für die Netzbetreiber sonst wirtschaftlich nicht rechnet. Die Entscheidung über die jeweilige Bezuschussung wird dabei an ein Punktesystem geknüpft - je mehr Punkte ein Projekt erhält, desto höher sollen die Förderungsmittel ausfallen.

Bis zu 15 Millionen Euro Förderung pro Projekt
Entsprechende Ausbauprojekte können von Kommunen und Landkreisen eingereicht werden. Dabei sind zwei verschiedene Fördermodelle vorgesehen: Beim Betreibermodell übernehmen die Kommunen selbst den Auf- und Ausbau der örtlichen Infrastruktur und können diese dann an die Netzbetreiber verpachten. Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell erlaubt es den Gemeinden, den von privaten Netzbetreibern vorgenommenen Ausbau zu subventionieren.

Jedes Projekt kann mit maximal 15 Millionen Euro vom Bund bezuschusst werden. In der Regel kann der Förderanteil dabei bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Projektkosten betragen, in "besonders wirtschaftsschwachen" Gebieten auch bis zu 70 Prozent. Die Planung von Ausbauprojekten ist nach den vorgelegten Richtlinien ebenso förderungswürdig und kann vom Bund mit bis zu 100 Prozent und einem Höchstbetrag von 50.000 Euro unterstützt werden.

Eine Kombination der Bundesförderung mit anderen Programmen beispielsweise der Bundesländer ist laut BMVI ausdrücklich "möglich und erwünscht". In vielen Fällen dürfte es sich hier um weitere Mittel aus der Frequenzauktion handeln - bereits kurz nach der Versteigerung sind 626 Mio. Euro aus dem Auktionserlös an die Bundesländer geflossen.



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