Breitband-Ausbau: Ein Blick in den Koalitionsvertrag

DSLWEB News | , 13:59 Uhr | Ingo Hassa

Der Mitgliederentscheid der SPD über die Große Koalition steht noch aus, der Koalitionsvertrag ist jedoch schon unterschrieben. In dem 186-seitigen Dokument geht es auch um die künftige Netzpolitik und die Rahmenbedingungen für den weiteren Breitbandausbau in Deutschland. Dieser gilt den Koalitionären als Schlüsselaufgabe. Im Vergleich mit dem bereits vorab öffentlich gewordenen ersten Entwurf weist das finale Papier in diesen Passagen letztlich einige Unterschiede auf.

Große Koalition bekennt sich zu bisherigen Ausbau-Zielen
In den Ausführungen zum Breitbandausbau bekräftigt die Große Koalition die Ausbau-Ziele der von der aktuellen Regierung ausgerufenen "Digitale Agenda": Nicht nur sollen die verbleibenden Regionen, in denen derzeit keine Internet-Geschwindigkeiten von mindestens 2 Mbit/s verfügbar sind "so schnell wie möglich" erschlossen werden, bis 2018 soll zudem für eine flächendeckende Grundversorgung mit Datenraten von 50 Mbit/s und mehr gesorgt werden.

Dafür sollen Investitionshemmnisse abgebaut und zusätzliche Investitionsanreize für die Netzbetreiber geschaffen werden. Ein Passus aus dem ersten Entwurf findet sich im fertigen Vertrag jedoch nicht mehr; zuvor hieß es noch, dass der Breitbandausbau jährlich durch einen Förderbetrag in Höhe von einer Milliarde Euro unterstützt werden solle. Dafür werden nun Änderungen an den rechtlichen Rahmenbedingungen in Aussicht gestellt, die es den Netzbetreibern zukünftig ermöglichen sollen, im ländlichen Raum längere Vertragslaufzeiten von 3 bis 4 Jahren anzusetzen, was für größere Investitionssicherheit sorgen soll.

Konkreter wird das finale Dokument dafür bei der Freigabe von weiteren Mobilfunk-Frequenzen für die Umsetzung von schnellem Internet über die Handynetze. Dies war von vorneherein vorgesehen, nun weist der Vertragstext explizit auf die Einführung des DVB-T Nachfolgers DVB-T2 hin. Die dadurch frei werdenden Frequenzen sollen "im Einvernehmen mit den Bundesländern" vorrangig für den Breitbandausbau im ländlichen Raum vergeben werden.

Ja zu öffentlichen WLAN-Netzen, klares Nein zum Routerzwang
Zur Breitband-Infrastruktur gehört auch die Schaffung von WLAN-Netzen im öffentlichen Raum, die nach dem Willen der Großen Koalition in deutschen Städten für jeden verfügbar werden sollen. Als wichtigen Schritt wollen die Koalitionspartner deshalb zunächst Rechtssicherheit für deren Betreiber schaffen, insbesondere in Hinsicht auf die Haftungsregelungen. Allerdings - die ursprüngliche verwendete Aussage "Dadurch haften WLAN-Anbieter nicht mehr für Rechtsvergehen von Usern, die den öffentlichen Zugang nutzen." hat es nicht in die Revision geschafft.

Deutlich bleibt der Koalitionsvertrag allerdings bei seiner Absage an den aktuell viel diskutierten Routerzwang: "Die zur Anmeldung der Router (TK-Endeinrichtungen) am Netz erforderlichen Zugangsdaten sind den Kundinnen und Kunden unaufgefordert mitzuteilen." Die freie Routerwahl durch den Endverbraucher wäre damit auch gesetzlich abschließend festgeschrieben.

Bundesnetzagentur soll über Netzneutralität wachen
Eine wichtige Stellung innerhalb der Digitalen Agenda soll die Wahrung der Netzneutralität einnehmen. Hier spricht sich die Große Koalition auch gegen die Bevorzugung von bestimmten Diensten durch "höhere Datenvolumina oder schnellere Übertragungsgeschwindigkeiten" aus. Das "Best-Effort-Internet" dürfe nicht durch "Managed Services" der Provider und ihrer Partnerunternehmen verdrängt werden. Hier dürfte sich nicht zuletzt Skepsis gegenüber dem Vorgehen der Telekom widerspiegeln, die mit ihren Plänen zur Flatrate Drosselung für viele Beobachter genau in diese Kerbe schlägt.



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