Widerspruch eingelegt
1&1 mit bestem Netz: Rechtsstreit geht in nächste Runde
Noch gestern hat die Deutsche Telekom den Erfolg vor Gericht gegen 1&1 mit den Worten 'Mund zu voll genommen. OLG Köln verbietet Werbung von 1&1' abgefeiert, nun geht der gescholtene Internetprovider selbst in die Offensive und kündigt seinerseits den Widerspruch gegen die Entscheidung an. Wir verraten, was 1&1 zum Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 19.09.2017 (Az. 6 W 97/17) im Detail zu sagen hat.

Connect Test ist anspruchsvollster Festnetz-Test Deutschlands
Worum geht es im aktuellen Rechtsstreit zwischen der Deutschen Telekom und 1&1? Konkret darum, ob 1&1 mit dem Slogan "Das beste Netz gibt’s bei 1&1" werben darf. Das OLG Köln sieht darin eine irreführende Werbung, wir haben den Beschluss des Gerichts in einer gesonderten Newsmeldung zusammengefasst: Verbot: 1&1 darf nicht mit "Das beste Netz gibt's bei 1&1" werben.
1&1 äußerte sich dazu in einer Stellungnahme vom 28. September folgendermaßen: Der Internetprovider unterstreicht die Bedeutung des Connect Festnetz Test in Deutschland. Dieser sei mit etwa 1,8 Millionen Messungen am anspruchsvollsten und am renommiertesten und hätte zum Ziel, den Provider mit den besten Sprach- und Datenleitungen zu ermitteln. Und in diesem Jahr lag 1&1 an der Spitze, nachdem sich im Vorjahr noch die Telekom knapp gegen 1&1 durchsetzen konnte.
Deutsche Telekom hat 2016 ebenfalls mit dem besten Netz geworben
Da die Telekom nach dem Sieg im Vorgänger-Test ganz selbstverständlich mit dem Testsieg geworben hatte, drehte 1&1 nun den Spieß herum und startet seinerseits eine Kampagne mit dem 1. Platz im Connect Festnetz-Test. 1&1 hob heraus, dass das Unternehmen keineswegs ausschließlich fremde Leitungen für die Schaltung der Internetanschlüsse nutzen würde, sondern vielmehr über die Konzerntochter 1&1 Versatel das zweitgrößte Glasfaser-Netz des Landes miteinbeziehen würde.
Der CEO von 1&1 Telecommunication SE, Martin Witt, betonte in seinem Abschluss-Statement, dass der connect-Test in diesem Jahr bewiesen hätte, "dass Kunden bei 1&1 die beste Netzleistung erhalten." Dies sei unstrittig. Auch in Zukunft werde sich 1&1 wieder gerne am anspruchsvollen connect-Test beteiligen und die sportliche Herausforderung annehmen. "Wir sind stolz auf diese Auszeichnung", so Martin Witt weiter, "und möchten den Wettbewerb auch künftig im Netz und nicht über Anwälte austragen." Nun darf gespannt abgewartet werden, wie der Rechtsstreit um die 1&1 Werbung in der nächsten Instanz ausgehen wird. Wir bleiben dran!
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