Nebenkostenprivileg
Abschaffung der Kabelgebühren in Nebenkosten
Mitte 2024 entfällt das sogenannte Nebenkostenprivileg. Wir erklären, was sich mit Abschaffung der Kabelgebühren aus den Nebenkosten für Verbraucher ändert - und welche Alternativen für TV-Kabelfernsehen und Kabel Internet zur Verfügung stehen.

Das neue TKMoG 2021
Recht auf schnelles Internet
Internetzugang für jedermannInternet Vertragslaufzeit
Faire VerbraucherverträgeRecht auf 12 Monatsverträge
kurze Laufzeit & einfachere KündigungNebenkostenprivileg
Nebenkosten ohne KabelgebührenVertragszusammenfassung
Schutz vor ungewollten Verträgen
Am 01. Dezember 2021 ist das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) in Kraft getreten. Dazu gehört auch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs ab 01. Juli 2024. Bald sind damit die Kabelgebühren für einen ungenutzten TV-Zugang passé. Stattdessen können Mieter selbst entscheiden, wie sie ihr Fernsehprogramm empfangen oder welchen Internetanschluss sie nutzen möchten. Doch was kommt nach dem Kabelanschluss?
Nebenkostenprivileg
Ab 01.07.24 entfallen die Kabelgebühren in Nebenkosten
Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKG) vom 01. Dezember 2021 beinhaltet den Wegfall des Nebenkostenprivilegs. Durch eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2024 blieb die Abschaffung der Kabelgebühren aus den Nebenkosten allerdings zunächst eher unter dem Radar. Umfragen weisen sogar darauf hin, dass die wenigsten mit dem Begriff Nebenkostenprivileg etwas anfangen können.
Inzwischen gewinnt das Thema aber zunehmend an Bedeutung, denn mit dem 01. Juli 2024 rückt der Stichtag immer näher und mittlerweile empfangen Nutzer längst nicht mehr nur über Kabel ihr TV-Programm. Je nach Standpunkt ist der Kabelanschluss auch nicht zwingend die einzige Wahl für schnelles Internet. Was also passiert mit dem Kabelanschluss nach Wegfall des Nebenkostenprivilegs?
Nebenkostenprivileg: Was ist das?
Doch zunächst sollte geklärt sein, was es mit dem Nebenkostenprivileg auf sich hat. Bisher haben Hausverwaltungen bzw. Hauseigentümer mit Kabelnetzbetreibern oft sogenannte Sammelverträge für den TV-Kabelanschluss abgeschlossen. Dabei hatten Vermieter dann die Möglichkeit, die Kabelgebühren für den TV-Anschluss über die Nebenkosten auf den Mieter umzulegen. Diese Umlage nennt sich Nebenkostenprivileg.
Das bedeutet: Mieter zahlen für einen gemeinschaftlichen TV-Kabelanschluss, ganz gleich, ob sie diesen nutzen oder nicht. Unter Umständen zahlen Nutzer dann sogar doppelt für ihren TV-Empfang, weil sie ihre Programme nicht über Kabel, sondern einen anderen Weg empfangen. Daher wird für einen höheren Verbraucherschutz das Nebenkostenprivileg zum 01. Juli 2024 abgeschafft.
TV-Alternativen für Fernsehen ohne Kabel
Ab Juli 2024 sind Verbraucher somit frei in der Wahl ihres TV-Empfangs. Auch muss nicht mehr für etwas gezahlt werden, das unter Umständen gar nicht benutzt wird. Aber: Mit Wegfall der Kabelgebühren in den Mietnebenkosten verabschiedet sich gleichzeitig auch der TV-Empfang über Kabel. Wer also nicht schon über andere Wege sein TV-Programm empfängt, sollte sich Gedanken machen, wie die Lieblingskanäle zukünftig auf den TV-Bildschirm kommen.
Fernsehen wird längst digital übertragen, sodass Verbraucher nicht an den Kabelanschluss im Haus gebunden sind, um ihr Lieblingsprogramm zu empfangen. Fernsehen ohne Kabel ist auch über Satellitenfernsehen, Antenne oder IPTV möglich. Besonders Letzteres ist eine attraktive, unkomplizierte Lösung.
Viele Haushalte mit Kabeldose nutzen etwa Telekom Magenta TV statt Kabel TV, auch Waipu TV und Zattoo bieten populäre Lösungen. Klassisches Fernsehen über das Internet zu empfangen, ergänzt sich zudem in vielen Haushalten mit der Nutzung von Streaming Diensten, für die ebenfalls eine Internetverbindung notwendig ist. Wie die Möglichkeiten für Fernsehen ohne Kabel im Detail aussehen und welche Angebote es gibt, erklären wir auf der Seite Fernsehen ohne Kabel.
Das wird aus dem bisherigen Kabelanschluss
Durch die Abschaffung der Kabelgebühren aus den Nebenkosten fürchten Kabelanbieter eine Kündigungswelle der Mehrnutzerverträge. Zu ersten Kündigungen ist es bereits gekommen. Das ist kaum verwunderlich, schließlich kann sich ab Mitte 2024 jeder Verbraucher seinen TV Anbieter unabhängig vom Empfangsweg frei aussuchen, ohne zwangsläufig an das Kabel-Fernsehen gebunden zu sein (sofern doppelte Kosten vermieden werden sollen). Doch wie geht es mit dem Kabelanschluss nach Wegfall des Nebenkostenprivilegs weiter?
Für Mieter: Kabel Internet auch weiterhin möglich
Ist der Anschluss nicht nur zum Fernsehen, sondern auch für Kabel Internet und Festnetz in Betrieb, so können Letztere auch weiterhin genutzt werden. Lediglich die TV-Funktion entfällt. Dazu wird vom jeweiligen Kabelanbieter eine entsprechende Filterdose an der Kabeldose angebracht, welche den TV-Kabelanschluss deaktiviert.
Natürlich steht es Verbrauchern aber auch frei, einen anderen Internetanschluss zu wählen, z.B. über DSL, Glasfaser oder LTE/5G. Welche Technologie an der eigenen Wohnadresse möglich ist, zeigt unser unverbindlicher Verfügbarkeitscheck. Über die Adresseingabe, kann unter den verfügbaren Internet Tarifen der Beste ausgesucht werden.
Für Vermieter: TV-Kabelvertrag gemeinsame Sache?
Das TKMoG 2021 sieht für Sammelverträge ein Sonderkündigungsrecht bis 30. Juni 2024 vor. Besitzer von Eigentumswohnungen sind in diesem Fall aber abhängig von einem gemeinsamen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Entscheidet sich diese gegen eine Kündigung oder versäumt es, rechtzeitig zu kündigen, laufen die bestehenden Verträge wie gehabt weiter. Die Kabelgebühren können dann aber nicht mehr über die Nebenkosten auf den Mieter umgelegt, sondern müssen von den Eigentümern selbst getragen werden.
Nach Wegfall des Nebenkostenprivilegs Kabelfernsehen empfangen
Soll der Kabelanschluss weiterhin für den TV-Empfang genutzt werden, so müssen Verbraucher ab dem 01.07.2024 aktiv einen TV-Kabelvertrag abschließen. Gegen eine monatliche Gebühr, wird der Kabelanschluss wieder aktiviert. Vodafone beispielsweise erreicht mit seinem Kabelnetz 24 Mio. Haushalte und bietet seinen TV-Kabelvertrag unter dem Namen Vodafone TV Connect an. Die Kosten für Vodafone Kabel macht der Anbieter abhängig vom Wohnort.
Steigen die Kosten für den Kabelanschluss?
Wer dem Kabelfernsehen treu bleiben möchte, wird zukünftig etwas tiefer für die TV-Kabelgebühren in die Tasche greifen müssen. Demnach wird sich laut der Verbraucherzentrale die Preiserhöhung für Kabelfernsehen aber im Rahmen halten. Im Vergleich zu den Sammelverträgen, sollen die Kosten für einen Einzelvertrag demnach bei rund 10 € pro Monat liegen, das macht einen Anstieg um ca. 3 € monatlich.
Tipp: Du möchtest wissen, wie es um die TV-Verfügbarkeit an Deinem Standort steht? Dann nutze einfach ganz unverbindlich unseren kostenlosen TV-Verfügbarkeitscheck. Gib lediglich Deine Adresse ein und entdecke die besten TV-Angebote vor Ort.
Weitere Vorteile aus dem TKMoG 2021 für Verbraucher
Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs ist nur ein Punkt, der bei der Modernisierung des Telekommunikationsgesetzes eine Rolle spielt. Darüber hinaus sind weitere verbraucherfreundliche Maßnahmen ergriffen worden, die unter anderem Internetanschlüsse oder auch Vertragslaufzeiten betreffen. Die wichtigsten Kernpunkte sind im Folgenden knapp zusammengefasst:
Fragen & Antworten zum Nebenkostenprivileg
Wann wird das Nebenkostenprivileg abgeschafft?
Das Nebenkostenprivileg wird zum 30. Juni 2024 abgeschafft. Ab 01. Juli 2024 können die Kabelgebühren für den TV-Empfang nicht mehr über die Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden. Bis dahin befindet sich die Umsetzung der Nebenkostenprivileg-Abschaffung in einer Übergangsphase.
Wer zahlt die Kabelgebühren - Mieter oder Vermieter?
Aktuell zahlen Mieter die TV-Kabelgebühren über die Nebenkosten. In der Regel schließen Vermieter Sammelverträge für Kabelfernsehen mit den Kabelnetzbetreibern ab. Diese Kabelgebühren werden dann über die Mietnebenkosten auf den Mieter umgelegt. Doch das ändert sich bald, denn das Nebenkostenprivileg wird zum 30. Juni endgültig abgeschafft.
Sind Kabelgebühre in den Nebenkosten enthalten?
Ja, derzeit sind die Kabelgebühren noch in den Nebenkosten enthalten. Das liegt daran, dass durch das Nebenkostenprivileg die TV-Kabelgebühren über die Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden können. Ab 01. Juli 2024 tritt die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs in Kraft, sodass ab diesem Zeitpunkt keine TV-Kabelgebühren mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden dürfen. Wer Kabel-TV empfangen möchte, muss dann einen eigenen Kabelanschluss abschließen.
Wie teuer sind die Kabelgebühren bei Vodafone
Ist eine Kabelbuchse im Haus vorhanden, kann diese mit Bestellung von Vodafone TV Connect Start für Kabelfernsehen wieder freigeschaltet werden. Die Kosten sind abhängig von der Wohnadresse. Grundsätzlich gilt: Wer ab dem 01. Juli 2024 wie gewohnt Kabel-Fernsehen empfangen möchte, muss künftig selbst einen Kabelanschluss-Vertrag abschließen.
Was passiert mit dem Kabelanschluss, wenn ich ihn nicht nutze?
Wird der vorhandenen Kabelanschluss nicht genutzt, so sperrt der Kabelanbieter den ungenutzten Zugang. Das geschieht entweder durch eine Sperrdose direkt in der Wohnung oder die Sperrung erfolgt zentral im Keller für die jeweiligen Wohneinheiten ungenutzter Kabelanschlüsse.
Kann ich meinen Internet-Festnetzvertrag weiterhin über den Kabelanschluss nutzen?
Ja, Internet und Festnetz können nach wie vor über die Kabelbuchse bezogen werden. Wird dabei auf Kabel-TV verzichtet, erfolgt die Installation einer Filterdose, damit kein TV-Signal mehr über Kabel empfangen werden kann.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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