Nebenkostenprivileg
Abschaffung der Kabelgebühren in Nebenkosten
Zum 1. Juli 2024 ist das sogenannte Nebenkostenprivileg entfallen. Wir erklären, was sich mit Abschaffung der Kabelgebühren aus den Nebenkosten für Verbraucher ändert, wie sie einen eigenen Kabel TV Vertrag buchen - und welche Alternativen für TV-Kabelfernsehen zur Verfügung stehen.
Das neue TKMoG 2021
Recht auf schnelles Internet
Internetzugang für jedermannInternet Vertragslaufzeit
Faire VerbraucherverträgeRecht auf 12 Monatsverträge
kurze Laufzeit & einfachere KündigungNebenkostenprivileg
Nebenkosten ohne KabelgebührenVertragszusammenfassung
Schutz vor ungewollten Verträgen
Seit 01.07.24 keine Kabelgebühren in Nebenkosten
Das Nebenkostenprivileg ist zum 30.06.2024 entfallen. Seit dem 01.07.2024 dürfen Kabelgebühren nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden. Stattdessen können Mieter selbst entscheiden, ob sie für Kabelfernsehen zahlen möchten oder nicht.
Was ändert sich 2024 bei Kabelfernsehen?
Haushalte, die weiterhin Kabelfernsehen empfangen möchten, benötigen seit dem 01.07.2024 einen eigenen Kabel-TV-Vertrag. Diesen schließen sie direkt beim örtlichen Netzbetreiber ab. Statt über die Nebenkosten werden die Kabelgebühren nun gesondert beglichen. Der bundesweit größte Kabelnetzbetreiber ist Vodafone, in anderen Regionen sind PYUR, EWE oder weitere lokale Betreiber zuständig.
Nebenkostenprivileg
Wie kann ich nach Ende des Nebenkostenprivilegs Kabelfernsehen behalten?
Wer weiter Kabelfernsehen nutzen möchte, kann etwa bei Vodafone und PYUR den Basis-Kabelanschluss buchen. Der Vertrag deckt die TV-Grundversorgung mit allen bisherigen Sendern ab. Bei Vodafone heißt das Ganze "Vodafone TV Connect", im PYUR-Gebiet holen sich Anwohner "PYUR Basis TV". Den genauen Preis für Kabelfernsehen erfahren Verbraucher nach einer Adress-Prüfung auf der Internetseite des Anbieters.
TV-Grundversorgung
TV-Grundversorgung
Was ist das Nebenkostenprivileg?
Doch zunächst sollte geklärt sein, was es mit dem Nebenkostenprivileg auf sich hat. Bis Mitte 2024 haben Hausverwaltungen bzw. Hauseigentümer mit Kabelnetzbetreibern oft sogenannte Sammelverträge für den TV-Kabelanschluss abgeschlossen. Dabei hatten Vermieter dann die Möglichkeit, die Kabelgebühren für den TV-Anschluss über die Nebenkosten auf den Mieter umzulegen. Diese Umlage nennt sich Nebenkostenprivileg.
Das bedeutet: Mieter zahlten bislang für einen gemeinschaftlichen TV-Kabelanschluss, ganz gleich, ob sie diesen nutzen oder nicht. Unter Umständen zahlten Nutzer sogar doppelt für ihren TV-Empfang, weil sie ihre Programme nicht über Kabel, sondern einen anderen Weg empfangen. Daher ist für einen höheren Verbraucherschutz das Nebenkostenprivileg seit dem 01. Juli 2024 abgeschafft (siehe auch Nebenkostenprivileg im Video).
Vor- und Nachteile Abschaffung des Nebenkostenprivilegs
- keine Kabel-"Zwangsgebühr" über die Nebenkosten
- völlige Wahlfreiheit beim TV-Empfang ohne doppelte Kosten
- zahlreiche TV-Alternativen verfügbar
- Internet über Kabel unabhängig vom Kabel-TV-Empfang
- eigener Vertrag für Kabelfernsehen notwendig
- häufig etwas teurer als "früher" über Nebenkosten
Welche Alternativen zum Kabelfernsehen gibt es?
Wer sich von Kabelfernsehen verabschieden möchte, findet viele Alternativen für den TV-Empfang. Diese heißen: Satellitenfernsehen, Antennen-TV oder Fernsehen per IPTV / Streaming. Viele Haushalte nutzen etwa Telekom Magenta TV statt Kabel TV, auch Waipu TV und Zattoo bieten populäre Lösungen. Klassisches Fernsehen über das Internet zu empfangen, ergänzt sich zudem in vielen Haushalten mit der Nutzung von Streaming Diensten, für die ebenfalls eine Internetverbindung notwendig ist. Wie die Möglichkeiten für Fernsehen ohne Kabel im Detail aussehen und welche Angebote es gibt, erklären wir auf der Seite Fernsehen ohne Kabel.
Streaming-Dienste mit eingeschränkter Programmauswahl
Neben diesen Streaming-Diensten mit großer Sendervielfalt gibt es weitere mit einer eingeschränkten Programmliste. Der Service Joyn Plus+ von ProSiebenSat.1 bietet ebenfalls eine stattliche Anzahl an Sendern, Nutzer müssen jedoch auf die Kanäle von RTL verzichten. Der Ableger RTL+ der RTL-Gruppe wiederum umfasst lediglich die eigenen Programme, taugt also nicht als umfassende Kabel-TV-Alternative.
Fernsehen klassisch über Satellit oder Antenne
Neben den modernen Empfangswegen gibt es natürlich nach wie vor auch die klassischen Empfangsmöglichkeiten über Satellit und Antenne.
Nach Wegfall des Nebenkostenprivilegs Kabelfernsehen empfangen
Soll der Kabelanschluss weiterhin für den TV-Empfang genutzt werden, so müssen Verbraucher seit dem 01.07.2024 aktiv einen TV-Kabelvertrag abschließen. Gegen eine monatliche Gebühr, bleibt der Kabelanschluss aktiviert bzw. wird erneut aktiviert. Vodafone beispielsweise erreicht mit seinem Kabelnetz 24 Mio. Haushalte und bietet seinen TV-Kabelvertrag unter dem Namen Vodafone TV Connect an. Details zu den Kabelgebühren bei Vodafone haben wir genauer unter die Lupe genommen unter Vodafone Kabelgebühren.
Tipp: Vodafone Internet + TV Connect über DSLWEB 49% günstiger
Wer weiterhin Kabel Internet und Kabelfernsehen von Vodafone beziehen möchte, kann beides zusammen als Komplettpaket über DSLWEB günstiger buchen. Hier winkt ein Sofortbonus, der den monatlichen Durchschnittspreis noch einmal nach unten drückt. Für GigaZuhause 100 Kabel mit Vodafone TV Connect sind beispielsweise 24 Monate lang nur 15,71 € pro Monat zu zahlen. Das ist satte 49% günstiger als beim Anbieter direkt.
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Steigen die Kosten für den Kabelanschluss?
Wer dem Kabelfernsehen treu bleiben möchte, muss nun etwas tiefer in die Tasche greifen. Dennoch hält sich die Preiserhöhung für Kabelfernsehen aber im Rahmen, die Kosten sind um 1 € bis 3 € pro Monat gestiegen. Bei den meisten Kabelanbietern liegen die Gebühren bei etwa 10 € pro Monat.
Weitere Vorteile aus dem TKMoG 2021 für Verbraucher
Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs ist nur ein Punkt, der bei der Modernisierung des Telekommunikationsgesetzes eine Rolle spielt. Darüber hinaus sind weitere verbraucherfreundliche Maßnahmen ergriffen worden, die unter anderem Internetanschlüsse oder auch Vertragslaufzeiten betreffen. Die wichtigsten Kernpunkte sind im Folgenden knapp zusammengefasst:
Fragen & Antworten zum Nebenkostenprivileg
Wann wird das Nebenkostenprivileg abgeschafft?
Das Nebenkostenprivileg wird zum 30. Juni 2024 abgeschafft. Ab 01. Juli 2024 können die Kabelgebühren für den TV-Empfang nicht mehr über die Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden. Bis dahin befindet sich die Umsetzung der Nebenkostenprivileg-Abschaffung in einer Übergangsphase.
Wer zahlt die Kabelgebühren - Mieter oder Vermieter?
Aktuell zahlen Mieter die TV-Kabelgebühren über die Nebenkosten. In der Regel schließen Vermieter Sammelverträge für Kabelfernsehen mit den Kabelnetzbetreibern ab. Diese Kabelgebühren werden dann über die Mietnebenkosten auf den Mieter umgelegt. Doch das ändert sich bald, denn das Nebenkostenprivileg wird zum 30. Juni endgültig abgeschafft.
Sind Kabelgebühren in den Nebenkosten enthalten?
Ja, derzeit sind die Kabelgebühren noch in den Nebenkosten enthalten. Das liegt daran, dass durch das Nebenkostenprivileg die TV-Kabelgebühren über die Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden können. Ab 01. Juli 2024 tritt die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs in Kraft, sodass ab diesem Zeitpunkt keine TV-Kabelgebühren mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden dürfen. Wer Kabel-TV empfangen möchte, muss dann einen eigenen Kabelanschluss abschließen.
Wie teuer sind die Kabelgebühren bei Vodafone?
Ist eine Kabelbuchse im Haus vorhanden, kann diese mit Bestellung von Vodafone TV Connect Start für Kabelfernsehen wieder freigeschaltet werden. Die Kosten sind abhängig von der Wohnadresse. Grundsätzlich gilt: Wer ab dem 01. Juli 2024 wie gewohnt Kabel-Fernsehen empfangen möchte, muss künftig selbst einen Kabelanschluss-Vertrag abschließen.
Was passiert mit dem Kabelanschluss, wenn ich ihn nicht nutze?
Wird der vorhandenen Kabelanschluss nicht genutzt, so sperrt der Kabelanbieter den ungenutzten Zugang. Das geschieht entweder durch eine Sperrdose direkt in der Wohnung oder die Sperrung erfolgt zentral im Keller für die jeweiligen Wohneinheiten ungenutzter Kabelanschlüsse.
Kann ich meinen Internet-Festnetzvertrag weiterhin über den Kabelanschluss nutzen?
Ja, Internet und Festnetz können nach wie vor über die Kabelbuchse bezogen werden. Wird dabei auf Kabel-TV verzichtet, erfolgt die Installation einer Filterdose, damit kein TV-Signal mehr über Kabel empfangen werden kann.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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