Nachbesserung bei zu geringer DSL Leistung
So geht es schneller ins Internet
Bei den Geschwindigkeits-Angaben der Internetprovider handelt es sich zwar stets um "bis zu"-Werte, wenn der Datendurchsatz der eigenen Leitung deutlich hinter der beworbenen Übertragungsrate zurückbleibt, müssen Verbraucher das nicht unbedingt hinnehmen und können vom Anbieter Nachbesserung fordern.
Ein Blick auf die aktuellen Angebote für DSL und Kabel Internet zeigt: Anbieter werben mit festen Größen, wenn es um die Geschwindigkeiten ihrer Anschlüsse geht. Bei den DSL Verbindungen sind das üblicherweise 16, 50 oder 100 Mbit/s, die Kabel Internet Provider wiederum bieten teils schon 200 Mbit/s oder mehr an.
In der Praxis lässt sich jedoch feststellen: Die angegebenen Werte bezeichnen allein die Geschwindigkeitsobergrenzen und werden im alltäglichen Gebrauch eher selten erzielt. Aufgrund von Infrastruktur, Nutzeraufkommen und vor Ort genutzter Internet-Hardware kommt es zu Leistungsverlusten, die bis zu einem bestimmten Maß völlig normal sind.
Als Beispiel kann hier der DSL 16000 Anschluss dienen: Die Statistiken des DSLWEB Speedtest beruhen auf über 1,7 Millionen Messungen von DSL 16000 Anschlüssen und zeigen, dass diese im Mittel eine Geschwindigkeit von knapp 11 Mbit/s erreichen (Stand Februar 2015).
Natürlich liegen in der Praxis viele Anschlüsse unter diesem Wert, was der Nutzer in den meisten Fällen akzeptieren muss. Allerdings hat auch das seine Grenzen. So liegt der untere Grenzwert des Geschwindigkeitskorridors beim DSL 16000 Anschluss meist bei 6.144 kbit/s, der Maximalleistung eines DSL 6000 Anschlusses. Wer jedoch einen 16 Mbit/s Zugang bucht, im Alltag aber weniger als 6.000 kbit/s nutzen kann, muss sich nicht mit dieser schlechten Leistung zufrieden geben.
Wer also von vertraglich zugesagten 16 Mbit/s Bandbreite in der Praxis effektiv weniger als 6 Mbit/s nutzen kann, dem steht ein Minderungsrecht zu. Wird die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht, können Verbraucher die monatliche Tarifgebühr mindern oder außerordentlich kündigen. So weit muss es allerdings nicht sofort kommen, denn es besteht auch das Recht, von seinem Provider Nachbesserung zu verlangen. Sollte dies technisch nicht möglich sein, kann er die Schaltung eines günstigeren Pakets mit 6 Mbit/s Anschluss fordern.
Sollte der Provider der Forderungen nicht Folge leisten, wäre eine Kündigung durchaus in rechtlichen Rahmen und durch die Richtlinien der EU legitimiert. Dennoch ist davon auszugehen, dass der betroffene Kunde ein Gerichtsverfahren einleiten lassen muss, um sein Recht geltend zu machen.
So stellen Sie fest, ob Ihr Internetanschluss zu langsam ist
Wer vermutet, dass die Geschwindigkeit seines DSL oder Kabel Internet Anschlusses weit unterhalb der üblichen und akzeptablen Werte liegt, kann mit nur wenig Aufwand feststellen, ob dies auch den Tatsachen entspricht. Nur wer stichhaltig nachweisen kann, dass eine zu geringe Leistung erbracht wird, kann Anspruch auf Nachbesserung beim Anbieter geltend machen. Daher ist es wichtig, sorgfältig und gewissenhaft vorzugehen. DSLWEB erklärt, wie:
Sollte sich schließlich herausstellen, dass der getestete Anschluss tatsächlich zu geringe Bandbreiten liefert, gilt es im nächsten Schritt den DSL Anbieter zu kontaktieren. Der Nutzer muss den Sachverhalt darlegen und kann dann zur Nachbesserung auffordern. Der Anbieter ist verpflichtet, den Anschluss zu prüfen und diesen im begründeten Fall hochzustufen oder aber ein Alternativangebot zu stellen, sollte er dazu technisch nicht in der Lage sein. Zur Not kann der Nutzer hier rechtliche Mittel geltend machen.
Bevor es allerdings zu unnötigen Zusatzkosten aufgrund rechtlicher Schritte kommt, können sich Verbraucher in diesem Fall auch an die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation (TK) wenden. Diese helfen bei Verletzung des Kundenschutzes nach §§43a, 43b, 45-46 TKG außergerichtlich zu einer Einigung zu kommen. Ausführliche Informationen dazu auf Schlichtungsstelle DSL.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.