M-net Sonderkündigung

Den M-Net Vertrag außerordentlich beenden

Durch eine außerordentliche Kündigung können Sie Ihren Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit beenden. Dies ist allerdings nur unter besonderen Umständen möglich. Ein Umzug gilt beispielsweise nicht als Sonderkündigungsgrund - bei M-net als regionaler Internetanbieter kann es allerdings trotzdem möglich sein, den Vertrag bei Wohnortwechsel vorzeitig zu beenden.

von Stefanie Österle
Aktualisiert 29.04.2024
M-net Sonderkündigung - den Vertrag vorzeitig beenden
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AGB M-net

Kann ich bei Umzug kündigen?

Das hängt bei M-net davon ab, wo Sie hinziehen. Als regionaler Anbieter, der sich auf Bayern beschränkt, verfügt M-net nicht über ein flächendeckendes Netz. Ziehen Sie in eine Region außerhalb des Abdeckungsbereichs, dann können Sie den Vertrag bei einem Umzug auch außerordentlich kündigen. Beachten Sie, dass der Anbieter in diesem Fall eine Meldebescheinigung des neuen Wohnorts als Nachweis verlangen kann. Kann M-net am neuen Wohnort allerdings eine Verbindung bereit stellen, müssen Sie Ihren alten Vertrag mitnehmen.

Was sind sonst noch Anlässe für eine Sonderkündigung?

Grund für eine Sonderkündigung ist meist Fehlverhalten des Anbieters: Werden Vertragsleistungen nicht erfüllt, dann können Sie in der Regel ohne Rücksicht auf die verbleibende Laufzeit kündigen. Darunter fallen beispielsweise auch länger anhaltende Störungen und Ausfälle. Allerdings sollten Sie in solchen Fällen M-net die Möglichkeit geben, die Probleme zu beheben. Weitere Gründe können auch Änderungen in den AGB oder Preiserhöhungen sein - sofern diese nicht bei Abschluss des Vertrages bereits bekannt waren. Auch Extremfälle wie beispielsweise der Tod des Vertragsinhabers oder der Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim gehören zu den Sonderkündigungsgründen.

Was ist bei einem Umzug ins Ausland?

Ein Umzug ins Ausland oder ein längerer Auslandsaufenthalt ist ebenfalls ein Sonderkündigungsgrund. Beachten Sie aber, dass auch hier meist ein Nachwesis verlangt wird. Sie sollten also entweder eine Meldebescheinigung des neuen Wohnorts oder - im Falle von kürzeren Aufenthalten - eine Bescheinigung Ihrer Ausbildungsstätte oder des Arbeitgebers vorlegen.

Ich habe einen M-net Vertrag ohne Laufzeit. Lohnt sich für mich eine M-net Sonderkündigung?

In der Regel nicht. Bei einer Sonderkündigung wird Ihr Vertrag nicht sofort beendet, sondern es besteht ebenfalls eine dreimonatige Kündigungsfrist. Da ein Vertrag ohne feste Laufzeit bei M-net nur eine Kündigungsfrist von sechs Wochen hat, kommen Sie über eine fristgerechte Kündigung in diesem Fall deutlich schneller aus dem Vertrag.


Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Stefanie Österle - DSLWEB-Redakteurin seit 2016

Stefanie Österle
DSLWEB-Redakteurin seit 2016

s.oesterle@dslweb.de

DSLWEB Redakteurin Stefanie Österle ist seit 2016 Expertin für mobiles Breitband Internet und Netzqualität in Deutschland. Schwerpunkte ihrer Arbeit sind zudem aktuelle Angebote und Tarife der Internetanbieter. Sie hat die besten Deals immer fest im Blick!

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