M-net Kündigungsfrist

Die Kündigung rechtzeitig einreichen

Der bayrische Regionalanbieter M-net bietet ein flexibles Modell für Sie als Kunde: Internet-Verträge lassen sich sowohl mit als auch ohne Mindestlaufzeit wählen. Welche Vertragsart Sie nutzen, entscheidet über die geltende Kündigungsfrist. Verträge ohne feste Laufzeit haben eine kürzere Kündigungsfrist.

von Stefanie Österle
Aktualisiert 29.04.2024
M-net Kündigungsfrist - die Kündigung pünktlich einreichen
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AGB M-net

Welche M-net Kündigungsfristen gibt es?

Bei M-net kann die Kündigungsfrist entweder sechs Wochen oder drei Monate betragen. Welche Frist für Sie gilt, hängt vom gewählten Vertragstyp ab. Bei Verträgen mit fester Vertragslaufzeit beträgt Ihre Kündigungsfrist drei Monate zum Ende der aktuellen Laufzeit. Das bedeutet für Sie: Endet Ihre Laufzeit beispielsweise am 30. Juni, sollte die Kündigung spätestens Ende März beim Anbieter eingehen, um die Einhaltung der Frist zu garantieren. Planen Sie allerdings besser noch einen größeren Puffer ein. Bei Verträgen ohne feste Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist hingegen nur sechs Wochen. Das heißt: Soll der Vertrag zum 30. Juni beendet werden, sollte die Kündigung spätestens Mitte Mai bei M-net vorliegen. Auch hier lohnt sich jedoch, einen größeren Puffer einzuplanen.

Versäumen Sie bei einem Vertrag mit fester Laufzeit die Kündigungsfrist, verlängert sich Ihr Vertrag zudem um weitere 12 Monate, vor deren Ablauf der Vertrag nicht beendet werden kann. Haben Sie allerdings einen Vertrag ohne feste Laufzeit, können Sie den Vertrag jederzeit beenden, ohne auf einen genauen Stichtag zu achten.

Wie lange ist die Mindestvertragslaufzeit?

Bei Verträgen mit fester Laufzeit beträgt die Anfangslaufzeit erst einmal 24 Monate. Nach deren Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch im Abstand von jeweils 12 Monaten selbst. Ein Vertrag kann nicht vor dem Ablauf der vertraglich festgelegten Laufzeit beendet werden. Zwar können Sie die Kündigung jederzeit einreichen, der Vertrag jedoch wird unter Berücksichtigung der dreimonatigen Kündigungsfrist erst zum Laufzeitende beendet.

M-net Verträge ohne Mindestlaufzeit sind wie geschildert jederzeit kündbar. Kunden haben hier lediglich die verkürzte M-Net Kündigungsfrist von 6 Wochen einzuhalten.

Wie kündige ich meinen M-net Vertrag?

Sie sollten die M-net Kündigung in jedem Fall schriftlich einreichen. Dafür können Sie sich beispielsweise mithilfe unseres Kündigungsassistenten ein gültiges Schreiben erstellen lassen. Schicken Sie dieses dann an diese Adresse:

M-net Telekommunikations GmbH
Emmy-Noether-Straße 2
80992 München

Alternativ können Sie auch diese E-Mailadresse verwenden:

info@mnet.de

Beachten Sie, dass das Datum des Eingangs bei M-net für die Einhaltung der Kündigungsfrist ausschlaggebend ist. Schicken Sie das Schreiben daher rechtzeitig ab. Zudem sollten Sie eine Bestätigung verlangen, wenn Sie die Kündigung per E-Mail versenden. Beim Postweg empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein, um auf Nummer sicher zu gehen.


Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Stefanie Österle - DSLWEB-Redakteurin seit 2016

Stefanie Österle
DSLWEB-Redakteurin seit 2016

s.oesterle@dslweb.de

DSLWEB Redakteurin Stefanie Österle ist seit 2016 Expertin für mobiles Breitband Internet und Netzqualität in Deutschland. Schwerpunkte ihrer Arbeit sind zudem aktuelle Angebote und Tarife der Internetanbieter. Sie hat die besten Deals immer fest im Blick!

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