Kündigungsbutton

Bequem mit zwei Klicks den DSL Vertrag online kündigen

Seit dem 01. Juli 2022 ist ein Kündigungsbutton im Online-Bereich für Dauerschuldverhältnisse Pflicht. Verbrauchern soll damit die Kündigung von Verträgen über das Internet erleichtert werden. Das gilt auch für Internet Verträge. Wir geben einen Überblick über die Details.

von Vera Reichmann-Stoltenfeldt
Aktualisiert 29.04.2024
Kündigungsbutton: Internet Verträge mit wenigen Klicks kündigen
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Internet Kündigungsbutton

Überblick: Kündigungsbutton

  • seit dem 01.07.22 gesetzlich verpflichtend
  • muss online immer verfügbar sein
  • einfacher Zugang, keine Anmeldung nötig
  • Online-Kündigung mit 2 Klicks
  • gilt auch für Verträge vor dem 01.07.22
  • gilt nicht für Verträge, die gesetzlich schriftlich gekündigt werden müssen

Zur Kündigung beim Anbieter

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Kündigung & Recht

Kündigungsbutton ist verpflichtend auf Webseiten

Ein neuer Handy Tarif oder Internet-Festnetz Anschluss, unter Umständen inklusive TV-Option - Verträge im Internet sind schnell abgeschlossen, der Weg zur Kündigung dagegen ist oftmals nicht so einfach. Der neue Kündigungsbutton soll hier Abhilfe schaffen und für eine unkomplizierte Lösung zur Kündigung von Internet Verträgen sorgen.

Das seit Ende 2021 geltende neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) sieht vor, dass ab 01. Juli 2022 im Online-Bereich ein Kündigungsbutton für Dauerschuldverhältnisse verpflichtend ist. Das betrifft Internet- und Handy- Verträge aber beispielsweise auch Abonnements, wie etwa von Zeitschriften oder Fitnessstudiomitgliedschaften.

Ausnahme: Der Kündigungsbutton gilt nicht für Verträge, die explizit einer schriftlichen Kündigung bedürfen, wie zum Beispiel Finanzdienstleistungen, Arbeits- oder Mietverträge!

Einfach & Unkompliziert: Online kündigen

Verbrauchern bietet der Kündigungsbutton eine unkomplizierte Möglichkeit zur Kündigung ihres DSL Vertrags. Der Kündigungsbutton gilt auch für Verträge, die vor dem 01.07.22 abgeschlossen wurden, zudem muss der zu kündigende Internet Vertrag nicht zwingend über das Internet zustande gekommen sein. Wer beispielsweise einen DSL Vertrag im Telekom Shop um die Ecke abschließt, kann diesen ebenfalls über den Kündigungsbutton kündigen.

Bei einer Kündigung per Button, muss umgehend eine schriftliche Eingangsbestätigung seitens des Providers als Rückmeldung erfolgen, z.B. über eine automatische Antwort per Email. Dies dient zum Schutz der Verbraucher, beispielsweise vor Behauptungen, die Kündigungsfrist nicht eingehalten zu haben.

Gesetzliche Vorgaben für den Kündigungsbutton

Gesetzlich sind klare Regelungen vorgegeben (§ 312 k neue Fassung BGB), wie der Kündigungsbutton im Online Bereich umzusetzen ist. Die Schaltfläche muss klar als Kündigungsbutton auf der Webseite erkennbar sein und ist mit einem eindeutigen Wortlaut, wie beispielsweise "hier Vertrag kündigen" zu kennzeichnen. Mit zwei Klicks muss die Kündigung durchführbar sein:

  1. Klick: Kündigungsbutton führt auf eine Bestätigungsseite, auf welcher der Verbraucher Angaben zur Kündigung des Internet Vertrags macht
  2. Klick: Der Verbraucher bestätigt den Wunsch seiner Kündigung über eine ebenfalls klar gekennzeichnete Schaltfläche, zum Beispiel "Kündigung bestätigen" oder "jetzt kündigen"

Achtung: Permanente Verfügbarkeit sowie einfacher Zugang sind Voraussetzung für den Kündigungsbutton. Zweck ist eine Erleichterung der Kündigung, deshalb darf der Kündigungsbutton nicht über ein Anmeldeportal oder ähnliches erst zugänglich gemacht werden.

Kündigungsfrist gilt auch bei Kündigung im Internet

Wer seinen Internet Vertrag kündigen möchte, kann zu jedem Zeitpunkt über den Kündigungsbutton innerhalb von 2 Klicks die Kündigung einreichen. Zwar muss die Eingangsbestätigung seitens des Providers umgehend erfolgen, die Kündigung selbst ist dann aber noch nicht zwingend gültig, denn die Kündigungsfrist von Internet Verträgen ist weiterhin einzuhalten.

Aber auch hier bietet das neue TKMoG Verbrauchern Erleichterung. So sind Provider verpflichtet, neben 24 Monatsverträgen auch Angebote mit 12 Monaten Laufzeit anzubieten. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 1 Monat zum Ende der Laufzeit. Ist die Mindestvertragslaufzeit bereits verstrichen, dürfen sich Internet-Festnetz-Verträge jeweils nur noch immer um einen weiteren Monat automatisch verlängern, sodass Verbraucher jederzeit monatlich kündigen können. Mehr auf Internet-Vertragslaufzeit

Alternative Wege zur DSL Kündigung

Um den Internet-Festnetz-Vertrag zu kündigen, gibt es verschiedene Wege. Der Kündigungsbutton dient lediglich als weitere Option, welche die DSL Kündigung jedoch deutlich vereinfachen soll. Verbraucher sind aber nicht dazu verpflichtet, den Kündigungsbutton zu nutzen. Eine Kündigung des Internet Vertrags über die bekannten Wege, wie beispielsweise über den Postweg, per Fax oder Email, ist natürlich weiterhin möglich. Weitere Details auf Kündigungswege


Fragen & Antworten zum Kündigungsbutton

Warum gibt es den Kündigungsbutton?

Der Kündigungsbutton ist seit 01.07.22 nach dem TKMoG auf Webseiten verpflichtend, auch bei Internet Providern. Er dient als unkomplizierte Möglichkeit zur Kündigung des Internetvertrags. Nutzer müssen sich so nicht mehr durch mehrere Seiten klicken, um zum Kündigungsbereich zu gelangen oder auf Kündigungswege per Post, Fax oder Email eingeschränkt zu werden.

Ab wann ist meine Kündigung gültig?

Wenn Du über den Kündigungsbutton die Kündigung Deines Internet Vertrags einreichst, ist wie bei jeder anderen Kündigungsmöglichkeit auch, eine Kündigungsfrist zu berücksichtigen. Wird bei der Kündigung nicht angegeben, zu welchem Termin gekündigt werden soll, gilt in der Regel der laut Vertrag vereinbarte nächstmögliche Kündigungszeitpunkt. 

Wo finde ich den Kündigungsbutton?

Internet Anbieter sind dazu verpflichtet, den Kündigungsbutton gut sichtbar auf ihrer Webseite zu platzieren. Die Schaltfläche muss eindeutig gekennzeichnet (z.B. "hier kündigen") und jederzeit einfach zugänglich sein. Eine extra Anmeldung zum Kündigungsbutton ist nicht erlaubt.

Für wen gilt der Kündigungsbutton?

Der Kündigungsbutton gilt für alle Verträge, die ein dauerhaftes Schuldverhältnis beinhalten, also beispielsweise Zeitungs- und Fitness-Abos oder Internet- und Handy-Verträge. Vom Kündigungsbutton ausgeschlossen sind Verträge, die laut Gesetz schriftlich gekündigt werden müssen, wie etwa Arbeits-, Miet- und Finanz-Verträge.


Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Vera Reichmann-Stoltenfeldt - DSLWEB-Redakteurin seit 2019

Vera Reichmann-Stoltenfeldt
DSLWEB-Redakteurin seit 2019

v.reichmann-stoltenfeldt@dslweb.de

DSLWEB Redakteurin Vera Reichmann-Stoltenfeldt ist seit 2019 Expertin für Internetanbieter und Verbraucherschutz in Deutschland. In Artikeln und Erfahrungsberichten nimmt sie die aktuelle Telekommunikations-Rechtsprechung in den Fokus. Weitere Schwerpunkte ihrer redaktionellen Arbeit sind die besten Internet Angebote und der Anbieterwechsel.


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