Kündigung & Recht
Die wichtigsten Regelungen für Verbraucher
Wie läuft die Kündigung des Internetvertrags genau ab? Welche Rechte habe ich gegenüber meinem Internetprovider, falls dieser bestimmte Leistungen nicht erbringt? Diesen und anderen Fragen widmen wir uns auf den folgenden Seiten - und geben neben ausführlichen Informationen auch nützliche Tools wie den DSLWEB Kündigungsassistenten zur Hand.
Wer seinen Internetvertrag kündigen möchte, muss sich einerseits an bestimmte Regeln halten, damit das Vertragsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet werden kann. Allen voran sind hier die geltenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen zu nennen.
Andererseits haben Kunden aber selbstverständlich auch viele Rechte, die beispielsweise im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt sind. In erster Linie von Bedeutung ist bei einem Anbieterwechsel beispielsweise das Recht auf Mitnahme der eigenen Rufnummer oder bei einem Umzug das Recht auf eine Fortführung des Vertragsverhältnisses am neuen Wohnort.
Zu diesen und weiteren Themen haben wir auf den folgenden Seiten umfangreiche Informationenzusammengestellt. Darüber hinaus bietet das automatisierte Tool wie der DSLWEB Kündigungsassistent Hilfestellungen für die erfolgreiche Kündigung.
Was ist bei der Kündigung des Internetzugangs zu beachten?
Wie beispielsweise bei einem Zeitschriften-Abo auch, verlängert sich der Vertrag eines Internet & Telefon Komplettpakets immer automatisch - sofern er nicht innerhalb der geltenden Fristen gekündigt wird. Je nachdem, welche Vertragslaufzeit zu Beginn gewählt wurde, unterscheidet sich die Zeitspanne der Verlängerung. Die meisten Angebote gibt es in Verbindung mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten, hier wird dann stets um jeweils 12 Monate verlängert. Einige Provider haben aber auch flexible Varianten mit einer 1-monatigen Vertragsdauer im Programm.
Alle Informationen zum Thema, verbunden mit der Möglichkeit kostenlos und unkompliziert ein Kündigungsschreiben zu erstellen, finden sich hier: DSL Kündigung
1. Vertragslaufzeit prüfen
Bei einer beabsichtigten Kündigung sollten zunächst die zugehörigen Vertragsunterlagen herausgesucht oder die notwendigen Informationen aus dem Online-Kundenportal gezogen werden. Denn nur wenn der genaue Vertragsbeginn bekannt ist, kann der korrekte Kündigungstermin ermittelt werden. Liegen keine genaueren Informationen vor, sollte der Provider direkt kontaktiert werden. Die Vertragsdauer in der Übersicht: DSL Vertragslaufzeit
2. Kündigungsfrist ermitteln
In den Unterlagen z.B. zum Internet & Telefon Vertrag oder im Online-Portal des Anbieters dürfte ebenfalls die Kündigungsfrist zu finden sein. Wenn das nicht der Fall sein sollte, empfiehlt es sich, hier einen Zeitraum von drei Monaten einzuplanen. Infos zur DSL Kündigungsfrist
3. Ist eine Sonderkündigung möglich?
Es gibt Gründe, die es ermöglichen, frühzeitig aus einem Internet & Telefon Vertrag rauszukommen. In den meisten Fällen wird dies aber nicht von Erfolg gekrönt sein. Wann eine außerordentliche Kündigung in Frage kommt, findet sich hier: DSL Sonderkündigungsrecht
4. Rufnummernmitnahme gewünscht?
Wer seit vielen Jahren unter einer Rufnummer erreichbar ist, möchte diese eventuell auch nach einer Kündigung weiter nutzen. In diesem Fall darf der Vertrag keinesfalls selbst gekündigt werden, denn die Mitnahme der Rufnummer klappt nur mit einem Anbieterwechsel. Das bringt gleich zwei Vorteile mit sich: Zum einen bleibt die bisherige Rufnummer erhalten, zum anderen übernimmt der neue Anbieter auch die Kündigung beim alten Provider. Zu unseren Tipps und Tricks zum Wechsel des Internetanbieters: Internetanbieter wechseln
5. Kann ich mein Internetmodem behalten?
Seit Jahren verrichtet das Modem seinen Dienst und stellt zuverlässig eine Internetverbindung her. Doch was passiert nach einer Kündigung mit dem Gerät? In vielen Fällen wurde das Internetmodem vom Provider als Leihgerät zur Verfügung gestellt, nach dem Vertragsende ist das Modem deshalb an den Anbieter zurückzusenden. Nähere Infos dazu kommen vom Provider. Wenn das Modem zu Beginn der Vertragslaufzeit gekauft wurde, kann es selbstverständlich behalten werden. Infos zur Weiternutzung der DSL Hardware
6. Was passiert mit meiner E-Mail Adresse?
@t-online.de oder @vodafone.de, zu den Internet & Telefon Komplettpaketen gehört immer auch eine zugehörige E-Mail-Adresse. Wer diese als Haupt-Adresse nutzt, sollte bedenken, dass der Zugriff nach einer Kündigung des Vertrags mitunter nicht mehr zur Verfügung steht. Aus diesem Grund raten wir generell dazu, eine vom Internet & Telefon Provider unabhängige E-Mail-Adresse zu wählen. Alles zur Mitnahme der E-Mail-Adresse
7. Kündigungsschreiben mit Kündigungs-Assistent erstellen
Sofern alle relevanten Fragen beantwortet wurden, kann die Kündigung rausgeschickt werden. Dabei ist aber unbedingt zu beachten, dass diese fristgerecht beim Provider ankommen muss. Das benötigte Schreiben lässt sich gratis erstellen mit dem DSLWEB Kündigungs-Assistent
Diese Rechte haben Sie als Internet & Telefon Kunde
Internet zu langsam? Recht auf Nachbesserung
Wenn die Internetgeschwindigkeit regelmäßig deutlich unter dem versprochenen Höchstwert liegt, haben Kunden ein Recht auf Nachbesserung. Zwar darf sich der Internet Speed stets innerhalb eines fixen Korridors bewegen, wenn aber etwa ein 16 Mbit Internetanschluss gebucht wurde, in der Praxis aber meist nur zwischen 5 und 6 Mbit/s ankommen, dann muss das vom Kunden nicht akzeptiert werden. Sollte keine Nachbesserung möglich sein, lässt sich das Vertragsverhältnis sogar außerordentlich kündigen.
Schadensersatzanspruch bei Ausfall des Internetanschlusses
Wenn der Internetanschluss über einen längeren Zeitraum nicht genutzt werden kann - etwa aufgrund einer Leitungs-Störung -, ist das in erster Linie ärgerlich für den Kunden, da er in diesem Fall vom World Wide Web abgeschnitten wird. Auch hier ermöglichen die rechtlichen Rahmenbedingungen Abhilfe. Zum einen muss in einem solchen Fall keine monatliche Grundgebühr erbracht werden. Zum anderen kann zum Beispiel für Ausgaben, die aufgrund der Nichtverfügbarkeit des Internetzugangs aufgewendet werden, vom Provider Schadenersatz eingefordert werden.
Rechtslage im Falle eines Anbieterwechsels
Wer mit seinem Internetanschluss zu einem anderen Anbieter wechselt, darf einen reibungslosen Ablauf erwarten. Der Gesetzgeber springt dem Verbraucher hier zur Seite und sieht für den Wechsel eine maximale Zeitspanne von 24 Stunden vor. Somit muss höchstens einen Tag lang auf die gewohnte Internetverbindung verzichtet werden. Und sollte es in der Praxis dann doch einmal länger dauern, wird solange über den bisherigen Anbieter weiter telefoniert und gesurft bis der Anbieterwechsel binnen 24 Stunden möglich ist. Die gewohnte Rufnummer kann selbstverständlich zum neuen Provider mitgenommen werden.
Rechtslage im Falle eines Umzugs
Auch beim Umzug werden wichtige Rahmenbedingungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Dass die bisherige Rufnummer bei einem Wohnortwechsel im selben Vorwahlbereich auf Wunsch weiter genutzt werden kann, ist mittlerweile selbstverständlich.
Neuer sind die Regelungen bezüglich der Vertragslaufzeit: Diese läuft am neuen Wohnort einfach weiter. Allerdings berechnen die Anbieter im Gegenzug gerne eine Gebühr für die Bearbeitung des Umzugs. Wer sich allerdings wiederum für 24 Monate an den Provider bindet, kann sich die Zusatzkosten in der Regel sparen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Internetgeschwindigkeit, fällt diese am neuen Wohnort deutlich niedriger aus als bisher, kann das Vertragsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten beendet werden.
DSL Umzug: So nehmen Sie Ihren Internet & Telefon Vertrag mit
Bei einem Wohnortwechsel müssen viele Dinge beachtet werden, keinesfalls vergessen werden darf dabei der Internet- + Telefonanschluss. Denn wird der Umzug des Internet + Telefonkomplettpakets nicht frühzeitig angestoßen - wir empfehlen eine Vorlaufzeit von rund 3 Monaten -, kann es mit der möglichst lückenlosen Erreichbarkeit an der alten und neuen Adresse schnell eng werden.
Alle Informationen zum Thema finden sich hier: DSL Umzug
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