Kostenlose Warteschleife an der Hotline

Warten... und nicht bezahlen

"Sie werden gleich verbunden" - das Ausharren in der Warteschleife der Kundenhotline ist für die meisten Verbraucher eine Tortur mit Berieselungsmusik im Hintergrund. Immerhin: Für die in der Warteschlange verbrachte Zeit darf der Provider inzwischen keine Gebühren mehr berechnen.

von Vera Reichmann-Stoltenfeldt
Aktualisiert 12.10.2015
Kostenlose Warteschleifen Hotline - Keine Gebühren für Warteschleifen
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Die Nutzung einer Service-Hotline ist in erster Linie bei einer Störung des Telefon- oder Internetanschlusses eine naheliegende Option. Aber auch um sich über Produkte zu informieren beziehungsweise um ein Angebot zu bestellen, wählen viele die Nummer einer solchen Hotline. Allerdings können hier oftmals (und mitunter sehr hohe) Gebühren entstehen.

Selten ist zudem direkt ein Service-Mitarbeiter am anderen Ende der Leitung, sondern zunächst gilt es üblicherweise, in einer Warteschleife auszuharren. Besonders ärgerlich: In der Vergangenheit haben die meisten Anbieter auch für diese Wartezeit Hotline-Gebühren berechnet.

Verbraucherrechte: Kostenlose Warteschleife

Die EU hat dem jedoch 2011 einen Riegel vorgeschoben und den Mitgliedsstaaten neue Auflagen für ihre Telekommunikations-Gesetzgebung verordnet, die unter anderem Warteschleifen-Gebühren abschaffen. Seit 2012 trägt das deutsche Telekommunikationsgesetz diesem nun Rechnung. Allerdings wurde den Anbietern eine verlängerte Frist eingeräumt, da diese technisch nicht in der Lage waren, das Gesetz im zunächst vorgegebenen Zeitraum umzusetzen.

Sie haben ein Recht...

  • auf kostenlose Wartezeiten innerhalb einer Service-Hotline


Eine der negativen Konsequenzen der Kostenbefreiung ist, dass statt der Warteschleifen immer häufiger Wählmenüs Anwendung finden, in denen der Nutzer per Tasteneingabe weitergeleitet wird, wofür wiederum Gebühren verlangt werden können. Außerdem kann es vorkommen, dass Hotline-Mitarbeiter den Anrufer ab dem Zeitpunkt der Gebührenberechnung länger in der Leitung halten als nötig, um zusätzliche Einnahmen zu generieren.

Vera Reichmann-Stoltenfeldt - DSLWEB-Redakteurin seit 2019

Vera Reichmann-Stoltenfeldt
DSLWEB-Redakteurin seit 2019

v.reichmann-stoltenfeldt@dslweb.de

DSLWEB Redakteurin Vera Reichmann-Stoltenfeldt ist seit 2019 Expertin für Internetanbieter und Verbraucherschutz in Deutschland. In Artikeln und Erfahrungsberichten nimmt sie die aktuelle Telekommunikations-Rechtsprechung in den Fokus. Weitere Schwerpunkte ihrer redaktionellen Arbeit sind die besten Internet Angebote und der Anbieterwechsel.


Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.


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Das Recht auf Nachbesserung bei zu geringer Leistung ist nur eine von vielen Neuerungen, die aus geänderten Richtlinien der EU sowie der Novellierung des deutschen TK Gesetzes resultieren. Auch weitere Verbraucherrechte wurden gestärkt und erweitert, worüber DSLWEB ausführlich berichtet.

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