Konzessionsabgabe Strom
Stromnetzausbau: Kosten zur Nutzung von öffentlichem Raum
Um die Stromnetze ausbauen und auch betreiben zu können, nutzen die Stromnetzbetreiber öffentlichen Raum. Dafür ist an Gemeinden eine Nutzungsgebühr zu entrichten. Diese Kosten finden sich in Form der Konzessionsabgabe auf der Stromrechnung von Verbrauchern wider. Die Konzessionsabgabe ist eine feste Komponente des Strompreises.

Um Letztverbraucher mit Strom zu versorgen, kommen Stromnetzbetreiber, wie auch Gasnetzbetreiber, nicht darum herum, ihre Leitungen häufig über und unter öffentlichen Straßen oder Wegen zu verlegen. Für die Erlaubnis, den öffentlichen Raum zu diesem Zweck nutzen zu dürfen, erheben Städte und Gemeinden eine Gebühr. Dabei handelt es sich um die sogenannte Konzessionsabgabe (KA). Sie wird von den Energieversorgern über den Strompreis an den Letztverbraucher abgegeben. Somit ist die Konzessionsabgabe fester Bestandteil des Strompreises.
Bestimmung der Konzessionsabgabe nach der KAV
Sowohl die Voraussetzungen als auch die Höhe der Konzessionsabgaben sind in der Konzessionsabgabenverordnung für Strom und Gas (KAV) gesetzlich festgelegt. Dabei sind die Abgaben im Wesentlichen abhängig von:
- der Einwohnerzahl der Gemeinden. Je höher die Einwohnerzahl, desto höher die Konzessionsabgabe.
- der Spannungsebene des Stromnetzanschlusses. Ob es sich dabei um Niederspannung oder Mittelspannung handelt, beeinflusst die Höhe der Konzessionsabgabe.
- der Kundengruppe. Unterschieden wird zwischen Tarifkunden und Sondervertragskunden, die unterschiedlich hohe Konzessionsabgaben zahlen.
Folglich sind die Konzessionsbeiträge bundesweit nicht einheitlich, allerdings gibt es bestimmte Obergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Die Beträge der Konzessionsabgaben werden in Cent pro Kilowattstunde vereinbart.
Konzessionsabgabe Kosten: Tarifkunden vs. Sondervertragskunden
Bei der Kundengruppe findet eine Einteilung in sogenannte Tarifkunden und Sondervertragskunden statt. Je nach Kundengruppe fallen die Konzessionsabgaben unterschiedlich hoch aus. Der Unterschied zwischen Sondervertragskunden im Vergleich zu Tarifkunden liegt im jährlichen Stromverbrauch.
Ein Sondervertrag ist dann gegeben, wenn Stromkunden ein Minimum von 30.000 kWh pro Jahr verbrauchen und gleichzeitig mindestens zwei Monate im Jahr eine Höchstleistung von 30 Kilowatt (kW) erreichen. Die Obergrenze der Konzessionsabgabe für Strom bei Sondervertragskunden beträgt 0,11 Cent pro Kilowattstunde.
Bei Tarifkunden hingegen spielt die Einwohnerzahl eine entscheidende Rolle für die Obergrenze der Konzessionsabgabe. So bewegen sich die Kosten zwischen 1,32 ct./kWh und 2,39 ct./kWh, je nach Einwohnerzahl der Gemeinde. Im Durchschnitt zahlen Tarifkunden also rund 1,7 Cent pro Kilowattstunde mehr als Sondervertragskunden.
Eine Reduzierung der Konzessionsabgabe gibt es für die Spannungsebene bei Schwachlasttarifen (nachts). Hier gilt eine Obergrenze von 0,61 Cent pro Kilowattstunde.
Tarifkunden | Cent pro Kilowattstunde |
---|---|
bis 25.000 Einwohner |
1,32 ct./kWh |
bis 100.000 Einwohner |
1,59 ct./kWh |
bis 500.000 Einwohner |
1,99 ct./kWh |
über 500.000 Einwohner |
2,39 ct./kWh |
Strom im Schwachlasttarif |
0,61 ct./kWh |
Sondervertragskunden | Cent pro Kilowattstunde |
Sondervertragskunden |
0,11 ct./kWh |
Konzessionsabgabe als Teil des Strompreises
Die Konzessionsabgabe wird von den Gemeinden gegenüber den Netzbetreibern erhoben, sprich diese müssen für die Gebühr aufkommen. Allerdings können die Netzbetreiber die Abgabe auf die Stromendverbraucher umlegen. Dadurch ist die Konzessionsabgabe ein fester Bestandteil des Strompreises und nimmt mit durchschnittlich 1,66 Cent pro Kilowattstunde 5,2 % des Gesamtstrompreises ein.
Die Stromkosten finden Normalverbraucher aufgeschlüsselt auf ihrer Stromrechnung, allerdings können sie die Höhe der Konzessionsabgabe nicht beeinflussen. Um am Strompreis zu sparen, ist ein Vergleich der Stromanbieter und ihrer Stromtarife empfehlenswert.
Befreiung von der Konzessionsabgabe
Erwähnt sei noch die Möglichkeit, sich von der Konzessionsabgabe befreien zu lassen. Allerdings trifft dies nicht auf normale Haushaltsstromkunden zu. Ein vollständiger Wegfall der Konzessionsabgabe ist lediglich bei großen Stromverbrauchern möglich, die bereits bei anderen Strompreisbestandteilen, wie etwa der EEG-Umlage Entlastungen erhalten. Eine Befreiung der Konzessionsabgabe muss beim Netzbetreiber beantragt und jährlich wieder neu geprüft werden.
Fragen und Antworten rund um die Konzessionsabgabe
Wie hoch ist die Konzessionsabgabe bei Strom?
Nicht jeder Stromkunde zahlt die gleiche Konzesisonsabgabe. Unterschieden wird zwischen Tarifkunden und Sondervertragskunden. Während bei Tarifkunden die Konzessionsabgabe zwischen 0,61 ct./kWh (im Schwachlasttarif) und 1,32 ct./kWh (Obergrenze) liegt, zahlen Sondervertragskunden nur 0,11 Cent pro Kilowattstunde.
Wer bekommt die Konzessionsabgabe?
Die Konzessionsabgabe wird an die Kommunen gezahlt. Diese erheben gegenüber den Netzbetreibern eine Gebühr, damit öffentlich Räume für die Verlegung und den Betrieb von Stromleitungen rechtmäßig genutzt werden dürfen. Die Netzbetreiber können die Abgabe auf die Stromverbraucher umlegen. Diese finden die Konzessionsabgabe als festen Bestandteil des Strompreises auf ihrer Stromrechnung wieder.
Was ist die Konzessionsabgabe?
Um ihre Versorgungsnetze ausbauen und betreiben zu können, nutzen Netzbetreiber auch öffentlichen Raum, wie beispielsweise Straßen. Dafür müssen sie das Recht zur Nutzung bei den jeweiligen Gemeinden erwerben. Diese erheben eine Gebühr, welche die Konzessionsabgabe ist. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist in der Konzessionsabgabenverordnung für Strom und Gas (KAV) festgelegt.
Mit durchschnittlich 1,66 Cent pro Kilowattstunde macht die Konzessionsabgabe 5,2 % des Strompreises aus und zählt zu den festen Bestandteilen, welche Steuern und Abgaben ausmachen.