Kabel TV Vertrag
Anbieter, Leistungen und Preise im Überblick
Viele Millionen Haushalte empfangen ihr TV-Programm über einen Kabelanschluss. Der Kabel TV Vertrag regelt dabei die Höhe der monatlichen Kabelgebühren und die eingeschlossenen Leistungen. Meist liegt ein gemeinschaftlicher Sammelvertrag vor, doch spätestens ab 30. Juni 2024 kann jeder Haushalt separat über Kabelfernsehen entscheiden.
Kabel TV Vertrag von Vodafone, PYUR und anderen Netzbetreibern
Viele Millionen Haushalte in Deutschland besitzen einen TV-Kabelanschluss. Die Mehrheit von ihnen empfängt darüber bereits Kabelfernsehen, die Gebühren dafür werden meist über Sammelverträge abgewickelt. Liegt kein Sammelvertrag vor, können Verbraucher sich auch direkt an ihren Anbieter wenden und Kabel TV freischalten. Auf Wunsch kommen schnelles Internet und ein Festnetz-Telefonanschluss dazu.
Wir werfen einen Blick auf die hiesigen Anbieter und ihre Tarife, erklären Vertragsdetails, Kündigungsoptionen sowie künftige Regeln. Denn spätestens ab 30. Juni 2024 ist Schluss mit dem sogenannten Nebenkostenprivileg. Dann kann jeder Haushalt unabhängig vom Sammelvertrag selbst über den eigenen Kabel TV Vertrag entscheiden.
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Das müssen Mieter wissen
Kabel TV Vertrag erweitern, kündigen
"Mieter und Eigentümer profitieren meist von günstigen Sammelverträgen für Kabel-TV. Allerdings zahlen Nutzer derzeit auch dann, wenn sie Kabel TV gar nicht nutzen. Mit dieser Regel ist ab Sommer 2024 Schluss. Schnelles Kabel Internet gibt es indes auch ohne aktiven TV-Vertrag."
Mit welchem Anbieter besteht der Kabel-TV-Vertrag?
Das Kabelfernsehen kommt immer vom örtlichen Kabelnetzbetreiber. Das deutschlandweit größte Kabelnetz besitzt Vodafone. Es setzt sich inzwischen aus den ehemaligen Netzen von Kabel Deutschland, Unitymedia sowie Kabel BW zusammen und erstreckt sich über alle Bundesländer. Vodafone Kabel ereicht insgeamt rund 24 Millionen Kabelhaushalte.
Zweitgrößter Kabelnetzbetreiber ist PYUR, der seine Schwerpunkte in Ostdeutschland hat. Gerade in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen sind mehrere Millionen Haushalte ans PYUR Kabelnetz angeschlossen. Außerdem versorgt die Deutsche Telekom einzelne Regionen und Wohngebäude mit Kabel TV. Hinzu kommen viele weitere Kabelanbieter, die zum Teil auch nur in einzelnen Städte oder Regionen aktiv sind.
TV-Grundversorgung
TV-Grundversorgung
Zu welchem Kabelnetz gehört meine Kabeldose?
Hier und da kommt es in Städten und Wohngebieten zu engen Nachbarschaften unterschiedliecher Netzbetreiber. Während Wohnblock A beispielsweise zum Versorgungsgebiet von Vodafone gehört, kann Wohnblock B um die Ecke ans Kabelnetz von PYUR (oder eines anderen Betreibers) angeschlossen sein. Deshalb der Tipp: Entweder bei der Gebäudeverwaltung nachhaken oder unverbindlich die Verfügbarkeit per Adresseingabe testen. Dies schafft schnell Klarheit darüber, welcher Netzbetreiber zuständig ist.
Wichtig: Eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Anbietern besteht im Kabelnetz nicht. Wer Kabelfernsehen buchen möchte bzw. weitere Sender oder Optionen zum Kabel TV Vertrag hinzufügen möchte, der muss sich an seinen örtlichen Betreiber wenden.
Kabel Internet über die TV-Kabeldose
Etwas anders sieht es für Kabel Internet aus. Zwar gilt auch hier: Nur der zuständige Netzbetreiber kann auch Internet & Telefon über Kabel schalten, doch zumindest im Vodafone Kabelnetz ist diese Regelung aufgeweicht. Wer ans Vodafone Kabelnetz angeschlossen ist, kann die Kabel Internet-Tarife von Vodafone, von Eazy und von o2 Kabel buchen. Grundsätzlich bietet Kabel Internet hohe Internet-Geschwindigkeit bei einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Kabel TV Vertrag als Sammelvertrag
Der Kabel TV Vertrag regelt die Leistungen und Gebühren für den Empfang des TV- und Radioprogramms. In den allermeisten Fällen liegt ein Sammelvertrag vor, der zwischen dem Kabelanbieter (z.B. Vodafone) und der Hausverwaltung / Wohnungsgesellschaft besteht. Mieter bzw. Eigentümer profitieren dabei von günstigeren Konditionen, können im Gegenzug aber nicht selbst über den Kabel TV Vertrag entscheiden.
Die Abrechnung erfolgt über die Nebenkosten, sodass Einzelhaushalte jeden Monat ihren Anteil bezahlen. Die Gesamtsumme, z.B. für alle Bewohner des kompletten Wohnobjekts, überweist wiederum die Haus- und Wohnungsverwaltung bzw. Eigentümergemeinschaft an den Betreiber.
Wie hoch die monatlichen Kabelgebühren ausfallen, hängt vom konkret vereinbarten Kabel TV Vertrag ab. Der Anteil der Kabelgebühren an den Nebenkosten lässt sich der jährlichen Abrechnung entnehmen.
Kein Sammelvertrag? - Kabel TV Vertrag schließen
Ist kein Sammelvertrag vorhanden, dann müssen Mieter bzw. Eigentümer die Freischaltung von Kabel TV selbst erledigen. Sie können direkt einen Vertrag beim örtlichen Netzbetreiber abschließen und somit den Kabelanschluss aktivieren. Vodafone, PYUR und die anderen Kabelanbieter haben unterschiedliche TV-Pakete im Programm. Ein Basis-Paket schaltet die gängigen Free-TV-Sender frei, also die öffentlich-rechltichen in SD und HD sowie die großen Privatsender in HD. Wer die Privaten in HD sehen möchte, dazu eventuell weitere Pay-TV-Programme, zahlt extra. Hinweise und Empfehlungen zum Thema geben wir unter: Vodafone Kabelanschluss und PYUR TV
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Was regelt der Kabel-TV Vertrag?
Ein Kabel TV Vertag regelt die Leistungen und Pflichten der Vertragspartner. Der Kabelanbieter schaltet den Kabelanschluss frei, ermöglicht also den Empfang des TV-Programms über die Kabeldose. Nutzer müssen meist lediglich die Kabeldose per Koaxialkabel mit dem TV-Gerät verbinden und können direkt fernsehen. Ältere Fernseher ohne eingebauten DVB-C-Empfänger benötigen zusätzlich einen Kabelreceiver.
Die Basis-Leistungen enthalten alle TV-Kanäle aus dem freien Fernsehen, also die öffentlich-rechtenlichen und privaten Sender. Die öffentlich-rechtlichen Kanäle sind ohne Aufpreis in HD-Qualität empfangbar, die großen Privatsender von RTL, ProSieben und Co. jedoch nur in SD-Qualität. Hinzu kommen einige weitere private und ausländische Sender in SD und HD, welche ebenfalls ohne Mehrkosten frei empfangbar sind.
Wer die Privatsender von RTL und ProSiebenSat.1 in HD sehen möchte, benötigt eine zusätzliches HD-Paket. Auch weitere Pay-TV-Kanäle oder ausländische Programme kosten extra. Gleiches gilt für Mietgeräte wie HD-Receiver, Set-Top-Boxen und andere Sonderleistungen. Diese müssen Verbraucher gesondert beauftragen.
Ende des Nebenkostenprivilegs beim Kabel TV Vertrag zum 30. Juni 2024
In den vergangenen Jahren gab es lebhafte Diskussionen um das Nebenkostenprivileg der Kabel-TV-Anbieter, denn die Abrechnung der Kabelgebühren erfolgt vielfach über die Nebenkosten. Mieter und Eigentümer können deshalb nicht immer frei entscheiden, ob sie für Kabelfernsehen bezahlen möchten oder nicht. Im Zweifel zahlen sie die Kabelgebühren auch dann (über die Nebenkosten), wenn sie selbst kein Kabelfernsehen nutzen.
Mit dieser verpflichtenden Zahlung im Rahmen von Sammelverträgen soll in Zukunft Schluss sein. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes, seit 1. Dezember 2021 in Kraft, schafft das Nebenkostenprivileg ab. Mieter und Eigentümer dürfen künftig individuell entscheiden, ob sie einen Kabel TV Vertrag eingehen möchte oder nicht. Allerdings gilt derzeit eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2024. Vorhandene Bestandsverträge behalten bis dahin ihre Gültigkeit. Ausnahmen greifen, wenn etwa die Hausverkabelung erneuert wird. Dann erlischt der Bestandsschutz.
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