Internet Vertragslaufzeit

Faire Verbraucherverträge für Internet & Festnetz

Das vom Bundesrat beschlossene Telekommunikationsmodernisierungsgesetz wirkt sich unter anderem auf die Vertragslaufzeit von Festnetz- und Internet-Verträgen aus. So profitieren Verbraucher durch die Reform der TKG-Novelle 2020 von faireren Verbraucherverträgen, die verbesserte Kündigungsfristen bei langen Laufzeitverträgen vorsehen.

von Vera Reichmann-Stoltenfeldt
Aktualisiert 29.04.2024
Internet Vertragslaufzeit - das ändert sich 2021 mit der TKG-Novelle
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Verbraucherverträge Internet, DSL, Festnetz

TKMoG 2021: Internet Vertragslaufzeit

Icon Vertragslaufzeit

Die Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beinhaltet folgende Neuerungen für die Vertragslaufzeiten von Internetverträgen:

  • Vertragszusammenfassung
  • Recht auf 12 Monate Vertragslaufzeit
  • 24-monatige Mindestvertragslaufzeit bleibt
  • keine automatische Vertragsverlängerung um 1 Jahr
  • 1 Monat Kündigungsfrist nach der Mindestlaufzeit
  • Kündigungsbutton im Internet Pflicht
  • Mieter entscheiden künftig selbst über Nutzung des TV-Kabelanschlusses

Am 01. Dezember 2021 ist das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) in Kraft getreten. Noch gelten nicht alle überarbeiteten Gesetze ab sofort: Für einige Änderungen gibt es noch Schonfristen für die Umsetzung bis Mitte des Jahres 2022 und 2024. Verabschiedet wurde das TKMoG 2021 vom Bundestag am 22. April 2021. Damit das TKMoG in Kraft treten konnte, hat der Bundesrat zunächst seine Zustimmung abgeben müssen. Diese erfolgte am 07. Mai 2021.

Das neue TKMoG 2021

24-monatige Internet Vertragslaufzeit bleibt bestehen

Die Änderungen der TKG Novelle 2020 betreffen unter anderem auch die Laufzeiten von Internet-, Festnetz- und Mobilfunkverträgen. Schon lange besteht die Diskussion, Verbraucher nicht weiter an lange Vertragslaufzeiten und somit dauerhaft an Netzbetreiber zu binden. Mit Inkrafttreten des TKMoG bleiben DSL- und Festnetzverträge mit einer 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit zwar weiterhin bestehen, allerdings ist eine anschließende Vertragsbeendigung deutlich einfacher. Ist die Mindestlaufzeit des Internet Vertrags abgelaufen, ist dieser jederzeit monatlich kündbar.

Zudem können Mieter mit einem TV-Kabelanschluss im Haus, in Zukunft selbst entscheiden, ob sie diesen nutzen oder nicht. Nach dem neuen TKMoG dürfen Mieter, die ihre TV-Kabelgebühren über die Mietnebenkosten bezahlen, den Kabel-Anschluss nach einer Übergangsfrist von 2 Jahren kündigen.

Mehr geplante Änderungen für Internet Vertragslaufzeiten

Der Weg zu dieser Lösung war nicht einfach. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hatte sich für erweiterte Verbraucherrechte stark gemacht. Demnach wären Netzbetreiber rechtlich verpflichtet gewesen, Verbrauchern vor Abschluss eines 2-Jahres Vertrages auch einen Vertrag mit nur 12 Monaten Laufzeit anzubieten. Das Angebot hätte zudem im Monatspreis nicht mehr als 25 % teurer sein dürfen als das Angebot mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Letztendlich wurden diese Vorstöße zwar abgelehnt, dennoch erwartet Verbraucher mehr Flexibilität durch eine monatliche Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.

Weitere Vorteile für Verbraucher mit DSL Vertrag

Neben der Diskussion um die Internet Vertragslaufzeit sollen Kunden eines DSL Vertrages künftig mehr Vorteile eingeräumt werden, sollten die Vertragsbedingungen seitens des Telekommunikationsanbieters nicht erfüllt werden. Ist die tatsächliche Bandbreite niedriger, als vertraglich festgelegt, sollen Verbraucher ihren Internetvertrag kündigen oder einen niedrigeren Tarifpreis einfordern können. Gleichzeitig soll es ein Recht auf Entschädigung bei einem Internetausfall mit einer Dauer über zwei Tage geben.

Das neue TKMoG ist am 01. Dezember 2021 in Kraft getreten:

Am 22. April 2021 hat der Bundestag die neue TKMoG verabschiedet, der Bundestag gab am 07. Mai 2021 seine Zustimmung. Die wesentlichen Kernpunkte sind seit 01. Dezember diesen Jahres rechtsgültig. Details dazu haben wir zusammengefasst auf Recht auf 12 Monate Vertragslaufzeit.

Aktuell: Internet Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist

Derzeit beträgt die Mindestvertragslaufzeit für Festnetz-, Internet- oder auch Mobilfunkverträge in der Regel 24 Monate. Soll der Internet Vertrag gekündigt werden, ist meist eine DSL Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Laufzeitende einzuhalten. Konkret bedeutet das: Geht die DSL Kündigung nicht innerhalb der Kündigungsfrist beim Telekommunikationsanbieter ein, verlängert sich der Vertrag automatisch in der Regel um 12 weitere Monate.

Damit sind Kunden für ein weiteres Jahr an ihren Vertrag gebunden, bevor eine erneute Kündigung möglich ist. Das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetzt bringt hier mit einer monatlichen Kündigungsfrist nach Ablauf der 24 Monate deutlich mehr Flexibilität. Verbraucher können nicht nur jederzeit kündigen sondern müssen somit auch keine ungewollten Kosten in Kauf nehmen, die durch eine einjährige Vertragsverlängerung einhergehen. 

Internet ohne Vertragslaufzeit

Wer sich grundsätzlich nicht langfristig an einen Internet Vertrag binden möchte, kann bei vielen Providern auch Internet ohne Vertragslaufzeit buchen. Durch die Flex-Variante sind Verbraucher weder an lange Vertragslaufzeiten noch Kündigungsfristen gebunden. Meist ist der DSL Vertrag ohne Laufzeit monatlich kündbar. Einziger Nachteil: Durch die Entscheidung für eine flexible Vertragslaufzeit kann die monatliche Tarifgebühr teurer ausfallen. Zudem entfallen häufige Preisvorteile zum Tarifeinstieg.

Modernisierungen der TKG-Novelle 2020

Neben der Entscheidung über die Mindestlaufzeit von Internet Verträgen stehen weitere Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Vordergrund. So erhalten Verbraucher nach dem TKMoG den Anspruch auf einen Internetzugang (Alle Details auf Recht auf schnelles Internet). Gleichzeitig wird die Kostenumlegung des TV-Kabelanschlusses vom Vermieter auf den Mieter abgeschafft. Dazu gibt es eine 2-jährige Übergangsfrist, die bis Mitte 2024 gilt.

Änderungen mit dem TKMoG 2021

Abbau regelnder Barrieren für Telekommunikationsnetzausbau

  • flächendeckende Versorgung mit Telekommunikationsdiensten
  • vereinfachte und kürzere Genehmigungsverfahren

Anspruch auf Internetzugang

Schutz der Verbraucher bei Vertragslaufzeiten

  • Internet Vertragslaufzeit nach Mindestlaufzeit monatlich kündbar

Änderungen des Nebenkostenprivilegs

  • TV-Kabelanschluss nach 2-jähriger Übergangszeit kündbar
  • Kostenumlage der Glasfaser-Netzinfrastruktur in Gebäuden
Vera Reichmann-Stoltenfeldt - DSLWEB-Redakteurin seit 2019

Vera Reichmann-Stoltenfeldt
DSLWEB-Redakteurin seit 2019

v.reichmann-stoltenfeldt@dslweb.de

DSLWEB Redakteurin Vera Reichmann-Stoltenfeldt ist seit 2019 Expertin für Internetanbieter und Verbraucherschutz in Deutschland. In Artikeln und Erfahrungsberichten nimmt sie die aktuelle Telekommunikations-Rechtsprechung in den Fokus. Weitere Schwerpunkte ihrer redaktionellen Arbeit sind die besten Internet Angebote und der Anbieterwechsel.


Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.


Recht und Gesetz im Überblick

Das Recht auf Nachbesserung bei zu geringer Leistung ist nur eine von vielen Neuerungen, die aus geänderten Richtlinien der EU sowie der Novellierung des deutschen TK Gesetzes resultieren. Auch weitere Verbraucherrechte wurden gestärkt und erweitert, worüber DSLWEB ausführlich berichtet.

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