Ihr gutes Recht

DSL und Telefon: Ihr Rechte als Kunde

Die Bestellung eines DSL-Anschlusses beinhaltet mehr als Leistungsumfang und Vertragslaufzeit. Gleiche Leistung bei Umzug, Sonderkündigungsrecht oder die Informationspflicht des Anbieters bei relevanten Leistungsänderungen - wir klären auf, welches Recht dem Verbraucher nach Vertragsschluss des Internetanschlusses zusteht:

Aktualisiert 20.02.2019
Ihr gutes Recht - Hilfreiche Tipps und Tricks für Verbraucher
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Wie teuer das eigene DSL Komplettpaket ist, welche Laufzeit es hat und welche Leistung es beinhaltet, weiß jeder Nutzer. Über die Rechte, die Verbrauchern in puncto Internetanschluss zustehen, weiß dagegen kaum jemand etwas Genaues zu sagen.

Dabei sind vor allem in den letzten Jahren viele neue und für den Nutzer hilfreiche Regelungen hinzugekommen. DSLWEB hat die wichtigsten für Sie zusammengestellt.

Verbraucherrechte

1. Produktleistungen beim Internetzugang

Die Grundlagen sind klar: Ein DSL bzw. Internet Komplettpaket umfasst prinzipiell folgende Leistungen: Einen Internetanschluss, einen Telefonanschluss, eine DSL Flatrate und einen Telefon Tarif, wobei es sich meist ebenfalls um eine Flatrate handelt. Der jeweilige Provider ist darüber hinaus aber auch noch zu anderen Diensten gegenüber dem Kunden verpflichtet.

Sie haben ein Recht auf...

  • das Angebot mindestens eines Tarifs mit maximal 12 Monaten Laufzeit.

    Jeder Anbieter ist dazu verpflichtet, in seiner Produktpalette mindestens ein Angebot mit maximal 12 Monaten Mindestlaufzeit zu führen. Die meisten Angebote haben jedoch 24 Monate Laufzeit.

  • Nachbesserung bei zu geringer Leistung des Internetanschlusses.

    Liegt die Geschwindigkeit des eigenen Internetanschlusses deutlich unter der vertraglich festgehaltenen Bandbreite, steht dem Kunden ein Recht auf Nachbesserung zu. Mehr zur Nachbesserung bei geringer Leistung

  • Schadensersatz bei Ausfall des Internetanschlusses.

    Fällt der Internetanschluss über einen längeren Zeitraum komplett aus, kann der Kunde Schadensersatz bzw. eine Kostenrückerstattung vom Provider verlangen. Mehr zum Thema Schadensersatz bei Internetausfall

  • Kostenfreie Wartezeiten bei Anruf einer Service-Hotline des Providers.

    Für die Dauer des Aufenthalts in der Warteschleife einer Service-Hotline darf der Provider keine Gebühren erheben. Mehr zu Kostenlosen Warteschleifen


2. Umzug mit dem Internetanschluss

Ein Umzug ist immer mit einem gewissen Aufwand verbunden. Zu den Dingen, die es zu berücksichtigen gilt, zählt auch die Mitnahme des eigenen DSL Anschlusses, denn ein Umzug allein rechtfertigt keine Kündigung. Der Provider bietet hier umfassende Unterstützung und ist zudem nicht nur dafür verantwortlich, dass der Umzug reibungslos verläuft.

Sie haben ein Recht auf...

  • Weiterführung der alten Vertragslaufzeit

    Hierfür kann der Provider allerdings eine Gebühr verlangen. Wer diese sparen will, muss meist einen Neubeginn der 2-jährigen Bindung akzeptieren. Mehr zur Weiterführung der Vertragslaufzeit

  • Bereitstellung der bisherigen Rufnummer bei Umzug im selben Vorwahlgebiet

    Der Provider darf ohne Zustimmung keine neue Nummer vergeben, es sei denn, der neue Wohnort liegt in einem Gebiet mit abweichender Vorwahl. Mehr zur Rufnummernmitnahme bei DSL Umzug

  • Bereitstellung der bisherigen Leistung am neuen Wohnort

    Der Provider ist dazu verpflichtet, alle im Vertrag festgelegten Leistungen auch am neuen Wohnort zu erbringen, inklusive gleicher Bandbreite des Internetanschlusses. Mehr Informationen zum Thema: Gleiche Leistung nach Umzug

  • Sonderkündigung bei nicht gleichwertiger Leistung nach Umzug

    Kann am neuen Wohnort der alte Vertrag durch den Provider nicht vollends erfüllt werden, kann dieser ohne Rücksicht auf die Restlaufzeit gekündigt werden. Mehr zur DSL Kündigung bei Umzug


3. Anbieterwechsel beim Internetanschluss

Es gibt viele Gründe, nach Ablauf der 24-monatigen Vertragslaufzeit seinen DSL bzw. Internet Anbieter zu wechseln. Eine häufige Ursache dafür, die Dienste eines anderen Anbieters in Anspruch zu nehmen, ist Unzufriedenheit mit dem bisherigen Provider. Oder aber das Komplettpaket des neuen Anbieters bringt bessere Leistung zu kleineren Preisen. Ein Internetanbieter Wechsel ist im Prinzip nicht schwierig und die Gesetzgebung steht zudem auf Seiten des Verbrauchers.

Sie haben ein Recht auf...

  • einen Wechsel von Anbieter zu Anbieter innerhalb von 24 Stunden

    Der Wechsel von Anbieter A zu Anbieter B muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen, eine längere Unterbrechung der Telefon- und Internetleitung ist nicht zu rechtfertigen.

  • ununterbrochene Erreichbarkeit bei Anbieterwechsel

    Dies ergibt sich aus der vorangegangenen Regel. Der Nutzer hat ein Recht auf Schadensersatz bei Nichtgewährleistung, zuvor war ein Ausfall von mehreren Tagen oder Wochen nicht unüblich. Mehr zur Erreichbarkeit bei Anbieterwechsel

  • Rufnummernmitnahme zum neuen Anbieter

    Der alte Anbieter ist dazu verpflichtet, die Rufnummer des Kunden frei zu geben, will dieser sie beim neuen Anbieter weiterverwenden. Mehr zur Rufnummernmitnahme bei Anbieterwechsel


4. Sonderkündigung eines Internetanschlusses

Normalerweise ist die Kündigung eines Internetanschlusses erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Allerdings gibt es Situationen, in denen eine sofortige Kündigung ohne Rücksicht auf die Dauer der Vertragsbindung vorgenommen werden kann. Gründe für eine frühzeitige Beendigung des Vertrags fallen unter das sogenannte Sonderkündigungsrecht. Um diese geltend zu machen ist meist einen schriftlichen Nachweis erforderlich.

Sie haben ein Recht auf...

  • bei Verzug ins Ausland

    Wer dauerhaft ins Ausland verzieht, kann mit einem schriftlichen Nachweis (z.B. Ummeldungsantrag) die sofortige Auflösung des Internetvertrags erwirken.

  • im Todesfall

    Angehörige können den Telefon- und/oder Internetanschluss des Verstorbenen gegen Vorlage des Totenscheins kündigen.

  • im Fall der (Privat-)Insolvenz

    Hier greift eine Kulanzregel. Ein Internet- bzw. DSL Anbieter wird einen nachweislich zahlungsunfähigen Kunden aus eigenem Interesse aus dem aktuellen Vertrag entlassen.

  • bei nicht gleichwertiger Leistung nach dem DSL Umzug

    Kann der Provider nach einem Umzug keine gleichwertige Ausstattung bereitstellen (weniger Bandbreite, höhere Kosten wegen Regio-Aufschlag, o.ä.) hat der Kunde das Recht, den Vertrag umgehend, jedoch mit einer Frist von 3 Monaten zu beenden. Mehr zur DSL Kündigung bei Umzug


5. Information und Transparenz durch den Anbieter

Wer einen Vertrag für ein Internetkomplettpaket abschließt, muss nicht die sprichwörtliche "Katze in Sack" kaufen, sondern hat ein Anrecht darauf zu erfahren, was sich hinter den vollmundigen Versprechen des jeweiligen Anbieters verbirgt. Zudem verbietet das Gesetz, dass auf missbräuchliche Weise weiterer Gewinn aus dem Kunden geschlagen wird.

Sie haben ein Recht auf...

  • genaue Information zur Leistung und Benachrichtigung bei Änderungen

    Der Kunde hat Anspruch darauf, explizit über die vom Anbieter erbrachte Leistung informiert zu werden, z.B. für seinen Internetanschluss spezifische Mindest- und Maximal-Datenraten genannt zu bekommen. Zudem muss der Provider den Nutzer bei Preisänderungen oder Anpassung der AGB umgehend informieren und so dessen Zustimmung erfragen. Mehr zur Informationspflicht

  • Benachrichtigung über die Dauer der Warteschleife bei Service-Hotlines

    TK Anbieter sind verpflichtet, dem Kunden bei Nutzung der Service-Hotline mitzuteilen, wie lange er voraussichtlich auf die Durchstellung zu einem freien Service-Mitarbeiter warten muss.

  • Datenschutz durch den Provider

    Allein bei ausdrücklicher Zustimmung durch den Kunden darf der Anbieter dessen Daten an Dritte weitergeben. Ansonsten muss er den Kunden soweit ihm möglich vor unerwünschter Werbung, Spam, etc. schützen. Mehr zum Datenschutz durch den Anbieter


Schlichtungsstelle DSL für Verbraucher

Verletzt ein Telekommunikationsanbieter gegenüber dem Verbraucher Regelungen des Kundenschutzes nach §§43a, 43b, 45-46 TKG, kann in der Streitsache die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation (TK) vermitteln. Oft sind so rechtliche Konsequenzen vermeidbar. Ausführliche Informationen darüber, wie Verbraucher Streitfälle mit dem DSL Anbieter lösen, sind auf Schlichtungsstelle DSL zusammengefasst. 

Vera Reichmann-Stoltenfeldt - DSLWEB-Redakteurin seit 2019

Vera Reichmann-Stoltenfeldt
DSLWEB-Redakteurin seit 2019

v.reichmann-stoltenfeldt@dslweb.de

DSLWEB Redakteurin Vera Reichmann-Stoltenfeldt ist seit 2019 Expertin für Internetanbieter und Verbraucherschutz in Deutschland. In Artikeln und Erfahrungsberichten nimmt sie die aktuelle Telekommunikations-Rechtsprechung in den Fokus. Weitere Schwerpunkte ihrer redaktionellen Arbeit sind die besten Internet Angebote und der Anbieterwechsel.


Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.


Recht und Gesetz im Überblick

In den letzten Jahren hat sich die Gesetzgebung im Bereich Telekommunikation sehr verändert. Neue EU-Richtlinien, eine Novelle des deutschen Telekommunikationsgesetzes und verschiedene Gerichtsurteile sind maßgebend für das aktuelle Verhältnis zwischen Anbieter und Verbraucher.

Zum DSLWEB Special Recht und Gesetz

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