Gleiche Leistung nach DSL Umzug
Umziehen und wie gewohnt surfen
Wer umzieht, muss sich neben allen anderen Dingen auch um die Mitnahme des Internetzugangs kümmern. Was aber passiert eigentlich, wenn der Provider an der neuen Adresse keinen Anschluss bereitstellen kann? Und wie wirkt sich der Wohnortwechsel auf die Laufzeit des Internetvertrags aus?
Ein Umzug bedeutet immer auch Arbeit. Bei all den Dingen, die es zu beachten gilt, sollte nicht vergessen werden, dass auch der DSL oder Kabel Internet Anschluss mit zum neuen Wohnort umzieht. Dabei hat der Nutzer das Recht, am neuen Wohnort das gleiche Komplettpaket bereitgestellt zu bekommen, wie an der alten Adresse. Dies ist seit Mai 2012 im deutschen Telekommunikationsgesetz festgeschrieben.
Im Vorfeld des Umzugs sollte der Nutzer als erstes prüfen, ob der jeweilige Anbieter am neuen Wohnort überhaupt einen vergleichbaren Internetanschluss schalten kann. Hierfür bietet sich die Nutzung des Verfügbarkeitstests auf der Webseite des jeweiligen Providers an.

Fällt der Check positiv aus und steht auch die bisherige Bandbreite weiterhin zur Verfügung, kann der Umzug des Internetanschlusses angegangen werden. Ist der Anbieter jedoch nicht in der Lage, einen Anschluss mit gleicher Leistung oder gar überhaupt einen Anschluss zu schalten, steht dem Kunden das Recht aus Sonderkündigung zu.
Weiterhin hat der Kunde Anspruch darauf, dass auch nach dem Umzug die alte Vertragslaufzeit weiterhin gilt. Allerdings verlangen viele Anbieter hierfür eine Gebühr. Diese entfällt, wenn der Nutzer sich für den Neubeginn der 24-monatigen Vertragslaufzeit entscheidet.
Sollte der Provider am neuen Wohnort keinen adäquaten DSL Anschluss bereitstellen können oder für gleiche Leistung mehr Geld verlangen, kann der Kunde nach gültigem Gesetz die Sonderkündigung einreichen. Der Vertrag wird dann, nach den Änderungen des TKMoG 2021 mit einer Frist von 1 Monat (früher waren es 3 Monate) beendet und es kann - sofern verfügbar - am neuen Wohnort ein Internetkomplettpaket bei einem anderen Anbieter beauftragt werden.
Sollte der Anbieter weder die Sonderkündigung akzeptieren noch einen angemessenen DSL Anschluss bereitstellen, kann dies schnell zu einer rechtlichen Auseinandersetzung führen. Um dies zu verhindern, kann die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation (TK) vermitteln. Diese wird tätig, sobald Regelungen zum Schutz des Kunden nach §§43a, 43b, 45-46 TKG nicht eingehalten werden. Ausführlicheres dazu auf Schlichtungsstelle DSL.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.