Freenet TV kündigen

So funktioniert die Freenet TV Kündigung

Wie kann ich meinen Vertrag für Freenet TV beenden? Welche Laufzeiten und Fristen gelten dabei? Und welche Besonderheiten sollten Verbraucher obendrein beachten? Wir beantworten die drängendsten Fragen rund um die Kündigung von Freenet TV. Mit der DSLWEB Kündigungs-Vorlage ist ein passendes Schreiben schnell erstellt!

von Thomas Rauh
Aktualisiert 29.04.2024
Freenet TV kündigen - Fristen, Formalitäten und Kündigungsvorlage
4.5 / 5226 (226)

Mit der Umstellung des Antennen-Fernsehens auf DVB-T2 gibt es die privaten Sender nur noch mit dem kostenpflichtigen Service von Freenet TV zu sehen. Wer Freenet TV haben möchte - und damit die volle Senderpalette - kann entweder ein Abo abschließen oder eine Freenet TV Guthabenkarte erwerben. Übrigens: Der Freenet TV Empfang über Satellit kann für Neukunden seit Frühjahr 2020 nicht mehr gebucht werden.

Doch wie kommen Verbraucher anschließend wieder aus dem Vertrag heraus? Wir verraten, wo und unter welchen Bedingungen gekündigt werden kann. Mit unserem Kündigungs-Formular lässt sich zudem schnell ein passendes Schreiben aufsetzen...

Prepaid, kurze Laufzeit, lange Laufzeit - welchen Freenet TV Vertrag habe ich?

Wie bei jeder anderen Vertragskündigung müssen Kunden von Freenet TV bestimmte Laufzeiten und Kündigungsfristen beachten. Im Detail hängt vieles vom gebuchten Vertragstyp ab. Der Service ist einerseits direkt bei Freenet TV, andererseits aber auch über Mobilcom-Debitel erhältlich. Grundsätzlich gibt es diese drei Vertragstypen:

1. Freenet TV direkt vom Anbieter: Die meisten Kunden dürften ihr Abo direkt über Freenet TV abgeschlossen haben, etwa über die Internetseite www.freenet.tv. In diesem Falle erfolgt die Kündigung auch direkt beim Betreiber, der Media Broadcast GmbH. Da hier ausschließlich monatlich kündbare Aboverträge erhältlich sind, ist die Kündigung besonders flexibel möglich.

2. Freenet TV von Mobilcom-Debitel: Auch über den bekannten Mobilfunkanbieter Mobilcom-Debitel sind die Abonnements für Freenet TV zu bekommen. Ihre Kündigung müssen Kunden in diesem Fall an Mobilcom-Debitel richten. Zu unterscheiden gilt es hier zwischen den monatlich kündbaren Vertragstypen und jenen mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten.

3. Freenet TV Guthabenkarte: Nutzer, die Freenet TV per Guthabenkarte freigeschaltet haben, müssen für die Beendigung nichts tun. Die Freischaltung endet automatisch nach Ablauf des auf der Karte genannten Zeitraums. Eine Kündigung ist nicht notwendig.

Media Broadcast oder Mobilcom-Debitel?

Wer genau Ihr Vertragspartner ist, an den die Kündigung gesendet werden muss, können Sie Ihren Vertragsunterlagen bzw. Rechnungen entnehmen.

Freenet TV kündigen bei Media Broadcast

Kunden, die Freenet TV direkt beim Anbieter bestellt haben und per Bankeinzug zahlen, können besonders flexibel aus ihrem Vertrag aussteigen. Die Kündigung ist hier jeweils zum Monatsende möglich, sofern eine Frist von 14 Tagen gewahrt bleibt. Wer also noch im nächsten Monat aus seinem Abo aussteigen möchte, sollte die Kündigung spätestens 2 Wochen vor Monatsende bei Freenet einreichen - in der Regel gilt der 15. Tag des Kalendermonats als Stichdatum. Wird diese Frist verpasst, verlängert sich der Vertrag noch um einen weiteren Monat, bevor die Kündigung wirksam wird. Wichtig: Entscheidend für die Gültigkeit ist immer das Datum des Eintreffens bei Freenet TV.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Freenet TV heißt es: "Die Vertragslaufzeit des Einzelvertrages mit der Zahlungsart Bankeinzug verlängert sich automatisch um jeweils 1 Kalendermonat, wenn nicht 14 Tage vor Ablauf des jeweiligen Kalendermonats gekündigt wird."

Die Freenet TV Kündigung kann "sowohl in Schriftform als auch in Textform" erfolgen, heißt es in den AGB von Freenet TV. Konkret bedeutet das, Kunden können Freenet TV per Brief oder sogar per E-Mail oder Fax kündigen. Ausgeschlossen ist jedoch ausdrücklich die Kündigung per SMS. Wir empfehlen generell die Kündigung per Brief.

Freenet TV kündigen per Brief: Das fertige Kündigungsschreiben mit allen wichtigen Vertragsdaten und der Unterschrift geht per Post an MEDIA BROADCAST GmbH, Erna-Scheffler-Straße 1, 51103 Köln. Wer ganz sicher gehen will, kann seine Kündigung per Einschreiben versenden. Somit gibt es auch einen Nachweis, dass die Freenet TV Kündigung pünktlich eingetroffen ist.

Freenet TV kündigen bei Mobilcom-Debitel

Viele Nutzer von Freenet TV dürften ihr Abo auch vom Vertriebspartner Mobilcom-Debitel beziehen. Kunden, die einen solchen Vertrag geschlossen haben, müssen ihre Kündigung folglich direkt an Mobilcom-Debitel richten. Das Kündigungsschreiben geht in diesem Falle an: mobilcom-debitel GmbH, Hollerstraße 126, 24782 Büdelsdorf.

Bei Mobilcom-Debitel gelten gesonderte Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Hier gilt es zu unterscheiden:

1. Verträge mit Mindestlaufzeit 24 Monate: Bei vielen Abos für Freenet TV von Mobilcom-Debitel sind Kunden an eine Mindestlaufzeit von 24 Monate gebunden. Die Kündigungsfrist beläuft sich auf 3 Monate. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Dieses Abo-Modell trifft vor allem Kunden, die Freenet TV im Paket mit einem passenden DVB-T2 Receiver abgeschlossen haben. Zudem profitieren Kunden in diesem Falle von kostenlosen Frei-Monaten. Aufgrund der höheren Preisvorteile müssen Kunden deshalb eine längere Laufzeit und festere Kündigungsmodalitäten in Kauf nehmen.

2. Verträge ohne Mindestlaufzeit: Darüber hinaus bietet Mobilcom-Debitel Freenet TV aber auch im flexiblen Monatsabo an (6,99 €). Diese Form des Abos können Kunden jederzeit monatlich kündigen. Es gilt lediglich eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Wer also sein Kündigungsschreiben am Monatsanfang beim Anbieter einreicht, steigt schon zum Monatswechsel aus dem Vertrag aus.

Wichtiger Hinweis: Die Informationen zur Freenet TV Kündigung stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Unser Versprechen

Unser Versprechen
  • Kompetent: Tarifexperten seit 2002
  • Unabhängig: Transparent und objektiv
  • Günstig: Immer erstklassige Angebote