Erreichbarkeit bei Anbieterwechsel
Internet & Telefon lückenlos nutzen
Beim Wechsel des Festnetzanbieters winkt häufig mehr Leistung zum kleineren Preis - von speziellen Prämienangeboten einmal ganz abgesehen. Trotzdem scheuen viele Verbraucher den Umstieg: Was, wenn sie am Ende längere Zeit ohne Festnetz-Anschluss dastehen?
Beim Thema Anbieterwechsel haben viele Nutzer Bedenken bezüglich der Erreichbarkeit. In der Vergangenheit kam es nicht selten vor, dass zwischen der Deaktivierung des alten und der Freischaltung des neuen Anschlusses mehrere Tage oder sogar Wochen vergingen und der Nutzer in dieser Zeit weder Zugriff auf das Internet hatte, noch über das Festnetz erreichbar war.
Um dies zu unterbinden, hat die EU im Jahr 2011 innerhalb ihrer neuen Richtlinien zur Telekommunikation festgehalten, dass ein Wechsel von einem Anbieter zum anderen innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen hat, um dem Kunden eine möglichst nahtlose Erreichbarkeit zu gewährleisten. 2012 wurde dies in das deutsche Telekommunikationsgesetz aufgenommen, so dass die Regelung auch hierzulande bindend wurde.
Seit dem 01.12.2021 haben Verbraucher zudem die Möglichkeit, sich besser zu wehren. Denn im Zuge des neuen TKMoG 2021 gelten verbraucherfreundlichere Gesetze. Kommt es im Zuge des Anbieterwechsels länger als einen Arbeitstag zu einem Totalausfall, haben Kunden das Recht auf eine Ausfallentschädigung. Dies gilt auch, sollte der Anbieter einen Kundendienst- oder Installationstermin versäumen.
Natürlich kann es auch bei einer so eng gesteckten Frist für die technische Umsetzung trotzdem dazu kommen, dass zeitweise keine Telefon- und Internetverbindung besteht. Allerdings müssen die involvierten Provider hier schnellstmöglich Abhilfe schaffen, da sie sonst mit Sanktionen zu rechnen haben und dem Kunden ein Recht auf Schadensersatz zusteht. Tatsächlich hat die Bundesnetzagentur zuletzt im Februar 2015 ein Bußgeldverfahren gegen drei Telekommunikationsanbieter eingeleitet, bei denen mehrfach Probleme beim Wechsel aufgetreten waren.
Inzwischen ist gestezlich festgelegt, dass bei einem Komplettausfall, der länger als 1 Arbeitstag anhält, Verbraucher das Recht auf eine Ausfallentschädigung haben. Die Beträge sind ebefalls per Gesetz festegelgt: Pro Ausfalltag stehen Nutzern 10 € zu, alternativ können das auch 20 % des zu entrichtenden Moatsentgeltes sein. Die Entschädigung steht Kunden auch bei verpassten Kundendiens- oder Installationsterminen seitens des Anbieters zu.
Auch Fehler bei der Nummernportierung werden meist dem neuen Provider angelastet, der im äußersten Fall sogar eine fristlose Kündigung hinnehmen muss. Siehe dazu auch das DSLWEB Special zum Thema Rufnummernmitnahme
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.