Entertain kündigen
So funktioniert die Kündigung von Entertain, EntertainTV und Entertain Sat
Wie kann ich meinen Telekom Entertain Vertrag beenden? Welche Fristen und Laufzeiten gilt es dabei zu beachten? Und was passiert mit meinem Receiver? Wir haben Antworten auf alle Fragen und machen die Entertain Kündigung leicht möglich - mit der passenden Kündigungsvorlage.
Bei der Kündigung des Fernseh-Angebots der Telekom ist zunächst eine zentrale Unterscheidung zu treffen: Zwischen der Kündigung des reinen TV-Pakets und der Kündigung des Komplettpakets inklusive Festnetzanschluss. Im ersten Fall bleiben Internet- und Festnetzanschluss bestehen, im zweiten Fall wird der komplette Telekom-Vertrag beendet. Entsprechend müssen Kunden grundsätzlich unterschiedlich vorgehen.
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Telekom Entertain komplett kündigen
Soll der Telekom-Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet werden, geht das Kündigungsschreiben direkt an die Deutsche Telekom. Ein passendes Schreiben kann mit unserem DSLWEB Kündigungs-Assistenten erstellt werden. Hierbei bitte im Assistenten die Kündigung des "Komplettanschlusses" auswählen. Die Adresse für die Kündigung lautet:
Telekom Deutschland GmbH
Kundenservice
53171 Bonn
Bei einer Kündigung muss allerdings immer die restliche Vertragslaufzeit beachtet werden. Außerdem gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat, die eingehalten werden muss. Anbieterwechsler, die direkt von der Telekom zu einem anderen Provider umsteigen möchte, sollten nicht selbst kündigen, sondern das Ganze über den neuen Provider abwickeln. Nur so ist eine Rufnummer-Mitnahme garantiert.
Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist von Entertain beachten
Besitzer eines Telekom Entertain Vertragstarifs sind zunächst einmal an eine Mindestvertragslaufzeit gebunden. Diese ist in allen Entertain Verträgen gleich und beträgt 24 Monate, also sowohl bei Entertain, Entertain Comfort, Entertain TV, EntertainTV Plus als auch bei Entertain Sat. Im Anschluss an diese 24 Monate verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um 12 weitere Monate.
Wurde der Entertain Vertrag vor über zwei Jahren abgeschlossen, ist die Mindestvertragslaufzeit folglich schon verstrichen und hat sich bereits einmal verlängert. Die Entertain Kündigung ist in diesem Falle jährlich zu einem bestimmten Stichtag möglich. Zu welchem Datum genau die Kündigung erfolgen kann, lässt sich über mithilfe der Vertragsunterlagen oder - noch einfacher - über das Online-Kundencenter der Telekom herausfinden. Das nächstmögliche Vertragsende wird dort prominent aufgeführt.
Entertain Vertragslaufzeit: 24 Monate Mindestlaufzeit, danach Verlängerung um 12 Monate
Steht der Stichtag fest, müssen Entertain Kunden noch eine Kündigungsfrist von 1 Monat beachten. Das Kündigungsschreiben muss also spätestens einen Monat vor dem möglichen Vertragsende bei der Telekom vorliegen. Es empfiehlt sich, hier großzügig und mit genug Vorlauf zu kalkulieren.
Entertain Kündigungsfrist: 1 Monat
Nur Entertain TV kündigen, Internet + Telefon behalten
Anders sieht es aus, wenn lediglich das Entertain Fernsehen, nicht aber der Internet- und Telefonanschluss beendet werden soll. Hierbei sollten Kunden nicht kündigen, sondern eine Vertragsänderung, also einen Wechsel in einen reinen Internet-Telefon-Tarif anstreben. Dies geschieht am besten über den Telekom Kundenservice - entweder über die Hotline oder über das Online-Kundencenter.
Im Kundencenter finden Nutzer den Abschnitt "Tarif, Anschluss oder Komplettpakete einsehen oder ändern". Hierüber können Entertain Kunden die Vertragsänderung mit dem Umstieg auf einen Magenta Zuhause Tarif (S, M oder L) beauftragen. Allerdings ist der Tarifwechsel auch hier nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt möglich, sondern erst zum Ende der Vertragslaufzeit. Der Termin für den Tarifwechsel wird ebenfalls im Kundencenter aufgeführt. Falls ein Mietgerät genutzt wird, muss das separat gekündigt werden (siehe unten).
Bitte beachten: Mit dem Wechsel auf einen Magenta Zuhause Tarif gehen Kunden ein neues Vertragsverhältnis mit neuer 24-monatiger Mindestlaufzeit ein.
Media Receiver und andere Mietgeräte zurückgeben
Wer als Entertain und DSL-Kunde ein Mietgerät der Deutschen Telekom nutzt, muss das zugehörige "Endgeräte-Servicepaket" separat kündigen. Über den Bereich Geräteservice lässt sich das einfach in drei Schritten in die Wege leiten. Der Kunde identifiziert sich zunächst mithilfe seiner Kundennummer und seiner Postleitzahl. Im zweiten Schritt wird das betreffende Gerät ausgewählt und im dritten schließlich der Retourenschein erstellt. Gut verpackt gehen die Mietgeräte dann in die Post und zurück an die Telekom. Die Rücksendung ist versandkostenfrei.
Beim Endgeräte-Servicepaket für Media Receiver, Router, etc. gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, die jedoch bei einer möglichen Entertain Kündigung nach 2 Jahren ohnehin schon verstrichen ist. Nach den 12 Monaten können Nutzer ihr Servicepaket jederzeit mit einer Frist von nur 6 Werktagen beenden. Eine Kündigung jeglicher Mietgeräte ist also äußerst flexibel und komfortabel möglich.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Kündigungsassistent: Telekom Entertain Kündigung erstellen