EEG Umlage

Das zahlen Stromkunden für den Ausbau erneuerbarer Energien

Die EEG-Umlage fördert Strom aus Erneuerbaren Energien und entspringt dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Die Umlage ist Teil des Strompreises und macht bei Haushaltskunden in etwa ein Fünftel der Stromrechnung aus.

von Vera Reichmann-Stoltenfeldt
Aktualisiert 29.04.2024
EEG Umlage - Kosten für Erneuerbare Energien
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Strom erneuerbare Energien

Überblick EEG-Umlage

  • dient dem Ausbau Erneuerbarer Energien
  • entspringt dem Erneuerbaren Energie Gestez (EEG) 2000
  • wird von den Übertragungsnetzbetreibern jährlich ermittelt
  • von jedem Stromverbraucher (priveligiert und nicht priveligiert) zu entrichten 
  • beträgt 6,5 Cent/kWh

Anteil am Strompreis 2021: 20,4 %

Bestandteile des Strompreises

  • Netzentgelte (24,5 %)
    regionale Unterschiede, durchschnittl. 7,8 Cent/kwh
  • Stromerzeugung (24,1 %)
    variable Kosten, durchscnittl. 7,7 Cent/kwh
  • Steuern, Abgaben & Umlagen (51,4 %)
    vom Staat festgelegte Kosten
    davon EEG-Umlage (20,4 %) = 6,5 Cent/kwh

Durchschnittliche Strompreis 2021: 31,94 Cent/kwh

Quelle: DSLWEB / BDEW

EEG-Umlage: Definition und Gesetzeslage

Die EEG-Umlage finanziert den Ausbau erneuerbarer Energien. Sie entspringt dem im Jahr 2000 in Kraft getretenem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG). Demnach hat die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien Vorrang vor Strom aus fossilen oder nuklearen Energieressourcen.

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind nach dem EEG dazu verpflichtet, vorrangig Strom aus Erneuerbaren Energien einzukaufen. Die Erneuerbaren Energien Anlagebetreiber erhalten von diesen eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Anschließend wird der eingespeiste EEG-Strom von den Übertragungsnetzbetreibern an der Strombörse verkauft. Allerdings sind Preise für den EEG-Strom an der Börse niedriger, als der Betrag, den die ÜNB an die EE-Anlagenbetreiber zahlen, wodurch ein Differenzbetrag entsteht. Diese Differenz wird durch die EEG-Umlage ausgeglichen.

Bindung der Übertragungsnetzbetreiber an das EEG

Wie bereits erwähnt, verpflichtet das Erneuerbare Energien Gesetz die Übertragungsnetzbetreiber dazu, bevorzugt Strom aus Erneuerbaren Energien in das Stromnetz einzuspeisen. Dazu ist ein Ausbau der Netze notwendig, beispielsweise in Form ovn Anbindungen an Offshore-Windanlagen. Zusätzlich bestimmt das EEG die Preise des einzuspeisenden Stroms, welche je nach EE-Arten unterschiedlich hoch ausfallen können. Um ÜNB zu entlasten, in deren Region verstärkt EE-Anlagen betrieben werden, gleichen die 4 großen Übertragungsnetzbetreiber die Lasten der Einspeisekosten zu möglichst gleichen Teilen untereinander auf.

Erneuerbare Energien

Nach dem EEG gelten folgende Stromerzeugungen als Erneuerbare Energien:

  • Wasserkraft
  • Windenergie
  • Solarenergie
  • Geothermie
  • Energie aus Biomasse

So hoch fällt die EEG-Umlage aus

Die Übertragungsnetzbetreiber ermitteln aufgrund von gutachterlichen Prognosen jedes Jahr aufs Neue die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr. Überwacht wird die Ermittlung der Gebühr durch die Bundesnetzagentur. Bis Mitte Oktober (15.10.) jeden Jahres muss der zu zahlende Betrag für die EEG-Umlage öffentlich gemacht werden.

Für das Jahr 2021 liegt die EEG Umlage bei 6,5 Cent/kWh. Durch Zuschüsse aus dem Bund wurde sie für dieses Jahr gedeckelt. Die Bundesregierung will auch zukünftig die Strompreise entlasten und die EEG-Umlage senken. So sollen die Kosten für das Jahr 2022 von 6,5 Cent/kWh auf 6 ct./kWh herabgesetzt werden.

Einflüsse auf die Höhe der EEG-Umlage

Wie hoch die EEG-Umlage jährlich ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der zu erwartende Strompreis an der Börse, die Höhe des Letztverbrauchs und der Zubau an EEG-geförderten Anlagen. Aber auch der aktuelle EEG-Kontostand sowie die Liquiditätsreserve spielen eine wichtige Rolle. Letzteres bildet unerwartet hohe Vergütungszahlungen ab, beispielsweise durch ein besonders sonnen- oder windreiches Jahr.

Höhe der EEG-Umlage

Die Übertragungsnetzbetreiber ermitteln jährlich die Höhe der EEG-Umlage und veröffentlicht diese am 15. Oktober. Die Angabe erfolgt in Cent pro Kilowattstunde:

2021: 6,500 ct/kWh

Die letzten 5 Jahre im Vergleich:

2020: 6,756 ct/kWh
2019: 6,405 ct/kWh
2018: 6,792 ct/kWh
2017: 6,880 ct/kWh
2016: 6,354 ct/kWh

EEG-Umlage nicht für alle gleich hoch

Grundsätzlich sind alle Stromverbraucher dazu verpflichtet, die EEG-Umlage zu zahlen. Allerdings lassen sich die Verbraucher in gewerbliche, sogenannte privilegierte, Verbraucher und private, also nicht privilegierte, Verbraucher unterteilen. Für privilegierte Verbraucher gibt es Sonderregelungen, um eine ermäßigte EEG-Umlage zu zahlen oder davon befreit zu werden. Dafür muss ein entsprechender Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Beispielsweise haben Unternehmen, die intensiv Strom beziehen und bestimmten Branchen angehören, nach § 64 EEG die Möglichkeit, eine teilweise Befreiung von der EEG-Umlage zu beantragen. Voraussetzung ist ein Jahresstromverbrauch von über 1 GWH (Gigawattstunde). Schienenbahnen können nach § 65 EEG ebenfalls eine reduzierte EEG-Umlage beantragen, allerdings sollte hier der Stromverbrauch mehr als 2 GWh / Jahr betragen.

Durch Vergünstigungen und Befreiungen von der EEG-Umlage für privilegierte Stromverbraucher, wird der fehlende Umlagen-Betrag auf die nicht privilegierten Verbraucher umverteilt. Für diese steigt dadurch die EEG-Umlage und somit auch der Strompreis.

Strompreiszusammensetzung in ct./kWh

  • 24,1% Stromerzeugung
    24,1% %
  • 24,5% Netzentgelte
    24,5% %
  • 6,4% Stromsteuer
    6,4% %
  • 19% Umsatzsteuer
    19% %
  • 20,4% EEG-Umlage
    20,4% %
  • 5,2% Konzessionsabgabe
    5,2% %
  • 1,35% § 19 StromNEV-Umlage
    1,35% %
  • 1,23% Offshore Netzumlage
    1,23% %
  • 0,79% KWKG Umlage
    0,79% %
  • 0,02% AbLaV Umlage
    0,02% %

Durchschnittl. Haushaltsstrompreis 2021: 31,94 ct./kWh; Quelle: DSLWEB / BDEW

Die EEG-Umlage als Teil des Strompreises

Stellt sich die Frage, wer die EEG-Umlage zahlt. Etwa die Hälfte der Kosten kommt auf Unternehmen zu, während Haushalte circa ein Drittel der Umlage zahlen. Der übrige Anteil entfällt auf öffentliche Einrichtungen. Das Drittel der Umlage, welches über die Haushalte eingenommen wird, nimmt mit 20,4 % ein Fünftel des (Haushalts)Strompreises ein. Das sind die oben genannten 6,5 Cent pro Kilowattstunde.

Unter den drei großen Strompreisbestandteilen Erzeugerkosten, Netzentgelte sowie staatlichen Zahlungen, gehört die EEG-Umlage zu letzterem. Die staatlich regulierten Kosten des Strompreises sind Steuern, Abgaben und Umlagen (mehr Details auf Strompreiszusammensetzung). Auf der Stromrechnung dagegen teilt sich der Strompreis in einen festgelegten Grundpreis und einen vom Stromverbrauch abhängigen Arbeitspreis. Die EEG-Umlage ist auf der Stromrechnung ein Teil des Arbeitspreises. Verbraucher können über einen Stromtarif Vergleich die unterschiedlichen Arbeits- und Grundpreise der Anbieter miteinander vergleichen, um mit dem passenden Stromtarif für sich Kosten zu sparen.

Fragen und Antworten rund um die EEG-Umlage

Wie hoch ist die EEG-Umlage für Strom

Die EEG-Umlage für Strom beträgt für 2021 6,5 Cent pro Kilowattstunde. Damit nimmt sie mit 20,4 % gut ein Fünftel des Strompreises ein. Die EEG-Umlage wird jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern neu ermittelt und immer am 15. Oktober veröffentlicht. Im kommenden Jahr soll die EEG-Umlage weiter sinken.

Was ist das EEG?

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ist 2000 in Kraft getreten und dient dazu den Ausbau von Erneuerbaren Energie-Anlagen zur Stromgewinnung voranzutreiben. Durch das EEG sind die bevorzugte Verwendung von Strom aus Erneuerbaren Energien geregelt. Weiter sind hier die Vergütung dieses Stroms für die EE-Anlagenbetreiber verankert. Dem EEG entspringt die EEG-Umlage, welche den Ausbau der Eneuerbaren Energien finanzieren soll. 

Wer zahlt die EEG-Umlage

Genrell müssen alle Stromverbraucher die EEG-Umlage zahlen. Allerdings ist diese nicht für jeden gleich hoch. Es wird unterschieden zwischen privilegierten und nicht privilegierten Stromverbrauchern. Priveligierte Stromverbraucher können sich je nach Gesetzeslage von der EEG-Umlage teilweise oder vollständig befreien lassen. Die dataus entstehende Differenzsumme wird auf die nicht privilegierten Verbraucher verteilt, sie zahlen dann eine höhere EEG-Umlage. Nicht privilegierte Stromverbraucher sind private Haushalte. Sie zahlen die EEG-Umlage über den Arbeitspreis ihres Stromtarifes.

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