E-Mail-Adresse mitnehmen bei DSL Kündigung
Kann ich die E-Mail-Adresse behalten?
Die E-Mail-Adresse stellt die Anschrift eines Internet-Nutzers im World Wide Web dar. Umso wichtiger ist deshalb, entweder eine dauerhafte elektronische Adresse zu besitzen oder eine Änderung möglichst frühzeitig Freunden und Bekannten mitzuteilen. Bei einem geplanten DSL Anbieterwechsel ist zu beachten, dass die bei den DSL Angeboten enthaltenen E-Mail-Adressen nicht immer mitgenommen werden können.
Aktuell ermöglichen beispielsweise Arcor, Freenet und Vodafone die Weiternutzung der E-Mail-Adresse nach der Kündigung des DSL Anschlusses. Der Zugriff auf das E-Mail-Postfach erfolgt nach dem Vertragsende über den kostenlosen E-Mail-Dienst der DSL Anbieter. Da dies aber nicht bei allen Internetprovidern möglich ist, empfiehlt DSLWEB, sich generell für einen kostenlosen E-Mail-Dienst zu entscheiden, der dann unabhängig vom jeweils aktuellen DSL Anbieter genutzt werden kann.
Im Februar 2015 hat die Stiftung Warentest zuletzt E-Mail Dienste geprüft, empfehlenswert sind aktuell Gmail, Yahoo oder GMX. Alternativ stehen für einen kleineren monatlichen Betrag die Angebote von Mailbox.org, Posteo, wiederum GMX und Web.de bereit.

Sinnvolle Alternative: Kostenlose E-Mail Dienste im Test
Die Stiftung Warentest hat im Oktober 2016 die besten E-Mail-Dienste getestet. Die angebotenen kostenlosen Angebote unterscheiden sich was Speicherplatz oder möglichen Umfang der Dateianhänge angeht, kaum von den E-Mail-Diensten der DSL Anbieter. Bei der Stiftung Warentest haben es die folgenden Gratis-Angebote
auf das Siegerpodest geschafft. Bei den kostenpflichtigen E-Mail-Angeboten lagen
- Mailbox.org (1 €/Monat)
- Posteo (1 €/Monat)
- Mail.de Plusmail (1,95 €/Monat)
an der Spitze.
Darüber hinaus werden noch weitere kostenlose E-Mail-Dienste angeboten. Die wohl bekanntesten Angebote darunter sind die E-Mail-Dienste Microsoft Outlook.com oder Gmail von Google, die bei den Gratis-Angeboten ausschließlich aufgrund von sehr deutlichen Mängeln im Kleingedruckten nicht an der Spitze lagen.
So hat die Stiftung Warentest die E-Mail Dienste getestet
Insgesamt hat die Stiftung Warentest 14 E-Mail Dienste auf Herz und Nieren geprüft. Getestet wurden ausschließlich Angebote, die auch einzeln gebucht werden können. Deshalb konnte unter anderem der E-Mail Dienst von 1&1, der immer bei den Doppel-Flat DSL Komplettpaketen mit dabei ist, nicht berücksichtigt werden. In die Gesamtnote flossen die drei Testbereiche technische Prüfung, Schutz und Handhabung zu 40, 40 und 20 Prozent ein.
Bei der technischen Prüfung stand der Faktor Zeit im Mittelpunkt: Wie lange dauert es durchschnittlich, bis Nachrichten gesendet und empfangen wurden? Weiterhin wirkte sich ebenso die maximale Größe der Dateianhänge auf das Testergebnis aus wie die maximale Postfachgröße. Beim Schutz standen der Umgang mit den Nutzerdaten sowie die Verschlüsselung der E-Mails im Mittelpunkt. Und schließlich bei der Handhabung prüfte die Stiftung Warentest beispielsweise, wie flüssig die Einrichtung des E-Mail Dienstes von der Hand ging.
Konnten die Tester darüber hinaus Mängel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen feststellen, wurde das Testurteil abgewertet. Von den top-platzierten Angeboten war hier nur Web.de betroffen, der E-Mail Dienst wurde deshalb im Test um eine halbe Note schlechter eingestuft.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Kündigung mit Internetanbieter Wechsel
Wer beabsichtigt, seinen Internetanschluss zu kündigen, sollte sich vorab überlegen, ob er dies nicht mit einem Wechsel des Anbieters verbindet. Die Telekom, 1&1, o2, Vodafone und andere unterstützen beim Übergang zum neuen Provider und bieten attraktive Einsteiger-Angebote. In vielen Fällen ist zudem auch der Wechsel zu einem Kabel Internetanschluss eine gute Wahl.
Empfehlungen zum Internetanbieter wechseln

Allgemeine Hinweise zum Thema DSL Kündigung
Auch wenn die Weiterführung der E-Mail-Adresse keine Option ist, andere Dinge lassen sich nach der DSL Kündigung durchaus weiternutzen, wie etwa die alte Festnetzrufnummer oder die DSL Hardware. Was dafür zu beachten ist und weitere Informationen rund um die DSL Kündigung finden sich auf folgenden DSLWEB Themenseiten.
Kann ich schon während der DSL Vertragslaufzeit kündigen?
Sobald der DSL Anschluss geschaltet ist, kann eine DSL Kündigung verschickt werden, denn während der Mindestvertragslaufzeit kann diese nicht wirksam werden. Das geschieht erst bei Vertragsende.
Mehr zur DSL Vertragslaufzeit
Wann endet mein DSL Vertrag?
Nicht zu wissen, wann der DSL Vertrag ausläuft, ist kein Grund zur Panik. DSLWEB hält verschiedene Tipps und Tricks bereit, die das Problem lösen können und die DSL Kündigung somit erleichtern.
Zur Hilfe-Seite Wann endet mein DSL Vertrag?
Was hat es mit der DSL Kündigungsfrist auf sich?
Um einen DSL Vertrag bei Ende der Laufzeit auch wirklich kündigen zu können, muss das DSL Kündigungsschreiben unbedingt entsprechend der Kündigungsfrist beim DSL Anbieter eingegangen sein.
Mehr zur DSL Kündigungsfrist
Habe ich ein Recht auf Kündigung bei einem Umzug?
Ein Umzug allein reicht nicht, um einen DSL Anschluss zu kündigen, da dieser meist problemlos mit umziehen kann. Nur wer ins Ausland umzieht und dies nachweisen kann, darf bei einem Wohnortswechsel kündigen.
Mehr zur DSL Kündigung beim Umzug
Welche DSL Kündigungswege gibt es?
Auch wenn der DSL Anbieter ein Online-Tool anbietet oder E-Mails akzeptiert, eine DSL Kündigung sollte vorzugsweise in Schriftform und per Postversand erfolgen, da dies der einzige allgemeingültige Weg ist.
Mehr über DSL Kündigungswege
Kann ich meinen DSL Vertrag fristlos kündigen?
Wer eine außerordentliche Kündigung einreichen möchte sollte bedenken, dass der dafür genannte Grund unter das Sonderkündigungsrecht fallen muss. Dies ist unter anderem bei einer Privatinsolvenz der Fall.
Mehr zum DSL Sonderkündigungsrecht
Festnetz-Rufnummernmitnahme bei DSL Anbieterwechsel
Wer den DSL Anschluss selbst kündigt, muss auf die alte Festnetznummer verzichten. Allein beim DSL Anbieterwechsel besteht die Möglichkeit, eine Nummernportierung über den neuen Provider zu beauftragen.
Mehr zur Festnetznummernmitnahme
Was sind wichtige Rechtsurteile rund um DSL?
In den Gesetztestexten sind viele Dinge festgelegt, die den Verbrauchern den Rücken stärken, sofern es zu Problemen in Verbindung mit dem Internet- und Telefonanschluss kommt. Ein wichtiger Etappensieg war dabei die Novellierung des Telekommunikations-Gesetzes (TKG) im Jahr 2012.
Mehr zu Recht und Gesetz
Kann ich meine alte DSL Hardware weiterverwenden?
Wie allgemein üblich, müssen auch im Bereich DSL Leihgeräte nach Vertragsende zurückgegeben werden. Handelt es sich bei der DSL Hardware jedoch um ein Kaufgerät oder Gratis-Extra, entfällt die Rückgabe.