DSL Widerrufsrecht
DSL Vertrag kurz nach Abschluss kündigen: So funktioniert der Widerruf
Eine Dienstleistung, wie der Abschluss eines DSL- oder Kabel-Vertrages, lässt sich nicht so einfach zurückgeben oder umtauschen, wie ein gekaufter Gegenstand. Was viele nicht wissen: Auch hier haben Verbraucher unter bestimmten Umständen ein Recht auf Widerruf. Dadurch lässt sich der Vertrag bis 14 Tage nach Abschluss wider auflösen. Folgendes sollten Verbraucher beim Widerruf des DSL-Vertrags beachten:
Bei nahezu allen Festnetz-Internet-Anbietern können Kunden ihren DSL Vertrag inzwischen schnell und einfach online abschließen. Damit fällt der DSL-Vertrag unter das Fernabsatzgesetz (vgl. § 312c BGB). Besteht kurz darauf der Wunsch, das Vertragsverhältnis doch schnellstmöglich wieder aufzuheben, können sich Verbraucher auf ihr Widerrufsrecht berufen. Dabei handelt es sich um eine 14-tägige Frist, innerhalb welcher Verbraucher ohne weitere Begründung den abgeschlossenen DSL-Vertrag wieder kündigen können. Die Frist beginnt, sobald der Kunde ordnungsgemäß über sein Recht auf Widerruf informiert wurde (vgl. § 312d BGB). Dies geschieht in der Regel bei Vertragsabschluss.
Allerdings gilt das Widerrufsrecht für DSL-Verträge nicht in jedem Fall. So entfällt das Recht auf einen Widerruf, wenn Kunden ihren DSL-Vertrag in der Filiale eines Internet-Anbieters abschließen. Da es sich um einen rechtsgültigen Internet Vertrag handelt, ist der Kunde daran gebunden und muss sich an die DSL Kündigungsfrist halten. Als weitere Voraussetzung für das Widerrufsrecht muss der DSL-Vertrag zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher zustande kommen. Ein Widerrufsrecht zwischen zwei Verbrauchern oder zwei Unternehmen hat ebenfalls keinen Bestand.
Widerruf des DSL-Vertrages
Wann gilt das Recht auf Widerruf bei einem DSL-Vertrag?
Ab wann also haben Verbraucher ein Widerrufsrecht? Nach § 312g BGB haben Verbraucher ein Widerrufsrecht, sofern der DSL-Vertrag unter die Kategorie Fernabsatzvertrag fällt oder der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume zum Abschluss kam.
Widerruf bei Fernabsatzverträgen
Bei einem Fernabsatzvertrag handelt es sich um Verträge, die nur über Fernkommunikationsmittel, also per Internet, Telefon, E-Mail, Fax oder Brief, zustande kommen. Für Kunden, die ihren DSL-Vertrag beispielsweise im Online-Shop oder über die Hotline abschließen, gilt somit das Widerrufsrecht. Innerhalb einer zwei wöchigen Frist kann der Vertrag ohne Angaben eines Grundes gekündigt werden. Zudem ist ein DSL Vertrag auch dann kündbar, wenn der Provider ohne Auftrag einen Anschluss schaltet.
Bis Mitte des Jahres 2009 konnte bei Dienstleistungen durch Zustimmung des Verbrauchers das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen. Seit einer Gesetzesänderung im August 2009 muss der Verbraucher, wenn seiner Ansicht nach der Vertrag beidseitig erfüllt wurde, ausdrücklich den Wunsch äußern, dass das Recht auf Widerruf erlischt. In diesem Fall ist der Kunde gänzlich in Zahlung gegangen, während gleichzeitig die vollständige Leistung erbracht wurde. Äußert der Verbraucher keinen Verzicht auf Widerruf, kann trotz der Nutzung des DSL-Vertrags innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist Widerruf eingereicht werden. In dem Fall hat der Verbraucher anschließend einen Wertersatz für die in Anspruch genommene Leistung zu entrichten.
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag
Auch bei Verträgen, die buchstäblich außerhalb von Geschäftsräumen zustande kommen, profitieren Verbraucher von einem Widerrufsrecht. Gemeint ist das sogenannte Haustürgeschäft, bei denen Verträge beispielsweise in den eigenen Privaträumen, am Arbeitsplatz, auf Ausfahrten oder sogar auf der Straße geschlossen werden. Kunden können hier ebenfalls von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, besonders wenn die Auffassung besteht, gar keinen DSL-Vertrag abgeschlossen zu haben. Da bei sogenannten Haustürgeschäften oft die Gefahr besteht, dass die AGBs lediglich überflogen werden, sollten Verbraucher ihre Unterlagen immer genau durchlesen und auf Vollständigkeit prüfen.
Ab wann läuft die Widerrufsfrist?
Unter den Vertragsunterlagen sollte sich auch zwingend die sogenannte Widerrufsbelehrung befinden. Diese beinhaltet nicht nur alle relevanten Informationen zum Widerruf bei dem ausgewählten Anbieter, sondern legt auch die Widerrufsfrist fest. Diese beträgt, wenn vom Anbieter nicht anders vorgegeben, 14 Tage. Für gewöhnlich erhalten Verbraucher die Widerrufsbelehrung bei Vertragsabschluss, es ist aber auch möglich, dass diese mit einem Willkomensschreiben vom Anbieter per Post eingeht. Erst, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde und diese auch in Schriftform erhalten hat, läuft die Wiederrufsfrist für den DSL-Vertrag.
So gelingt der Widerruf des DSL-Vertrags
Mit Erhalt der Widerrufsbelehrung, muss der Verbraucher innerhalb der darauf folgenden zwei Wochen das Widerrufsschreiben beim Anbieter einreichen, um den Vertrag fristgerecht aufzulösen. Auch wenn der DSL-Anschluss innerhalb dieser Frist bereits freigeschaltet worden ist, hat dies keinerlei Auswirkung auf den Widerruf. Der Widerruf des DSL-Vertrages erfolgt in schriftlicher Form und kann per E-Mail, Post oder Fax beim Anbieter eingereicht werden. Ein telefonischer Widerruf ist nicht möglich. Sobald der Widerruf fristgerecht beim Anbieter eingegangen ist, wird dieser umgehend wirksam.
Das muss im Widerrufsschreiben enthalten sein
Viele Anbieter stellen in ihrem Service-Bereich oftmals eine Widerrufsvorlage bereit, die vom Verbraucher nur noch ausgefüllt und unterschrieben abgeschickt werden muss. Wer das Schreiben selbst formuliert, sollte für einen richtig ausgeführten Widerruf folgende Inhalte beachten:
Die eigene Anschrift sowie die des Anbieters sollten korrekt sein, ebenso die Angabe der Kunden- und Vertragsnummer. Auch das Absende-Datum des Widerruf-Formulars ist entscheidend, um nachzuvollziehen, ob die Frist eingehalten wird. Zusätzlich kann auch das Datum des Vertragsabschlusses angegeben werden. Das Schreiben selbst bedarf nicht mehr als ein bis zwei Sätze. Allerdings sollte der Widerruf klar formuliert sein, wie zum Beispiel "Hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und löse den mit Ihnen geschlossenen DSL-Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist wieder auf." oder "Hiermit widerrufe ich fristgerecht den mit Ihnen abgeschlossenen DSL-Vertrag.".
Eine Begründung, weshalb der DSL-Vertrag aufgelöst werden soll, ist nicht notwendig. Empfehlenswert ist, abschließend um eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs zu bitten. Auf keinen Fall darf die Unterschrift fehlen, da der Widerruf sonst nicht rechtsgültig ist.
Widerrufsfrist und Kontaktdaten der DSL-Anbieter
Oft bieten Vodafone, 1&1 & Co. bereits über ihre Webseite ein vorgedrucktes Widerrufsformular an, welches anschließend per Post, E-Mail oder Fax an das jeweilige Unternehmen verschickt wird. Im Folgenden finden sich die Adressen und Kontaktdaten für den Widerruf von 13 DSL-Anbietern. Alle aufgeführten Provider haben eine Widerrufsfrist von 14 Tagen.
Anbieter | Adresse | Kontakt |
---|---|---|
1&1 Telecom GmbH |
Tel: 0800 271 1127 |
|
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG |
Tel: 0800 22 111 22 |
|
Vodafone GmbH |
www.vodafone.de/retoure |
|
Telekom Deutschland GmbH |
Tel: 0800 33 01000 |
|
congstar Kundenservice |
Tel: 0221 79 700 700 |
|
M-net Telekommunikations GmbH |
Fax: 089 45200 7 16 25 |
|
NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH |
Tel: 0221 2222 800 |
|
EWE VERTRIEB GmbH |
Tel: 0800 393 2000 |
|
EWE TEL GmbH |
Tel: 0800 887 6000 |
|
EWE TEL GmbH |
Tel: 0800 6000 777 |
|
NetAachen GmbH |
Fax: 0241 51033 340 |
|
Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH |
Tel: 02861890600 |
|
fonial GmbH |
Tel: 0221 699 699 66 |
|
Tele Columbus AG |
Tel: 030 25 777 555 |
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Fragen und Antworten zum DSL-Widerruf
Habe ich immer ein Widerrufsrecht?
Der Abschluss eines DSL-Vertrages ist verbindend und bringt kein grundsätzliches Widerrufsrecht mit sich. Eine Ausnahme sind Fernabsatzverträge und Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurden. Hier ist Verbrauchern gesetzlich das Recht eines 14-tägiges Widerrufs eingeräumt.
Kann ich einen online abgeschlossenen DSL Vertrag widerrufen?
Ja, online abgeschlossene Verträge können widerrufen werden, denn diese fallen unter die Kategorie Fernabsatzverträge. Diese werden ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen. Dazu zählen Vertragsabschlüsse per
- Internet
- Telefon
- Fax
- Briefe
Neben Fernabsatzverträgen, gilt das Widerrufsrecht auch für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, wie das sogenannte Haustürgeschäft.
Wie lange ist das Widerrufsrecht?
Wie lange der Widerruf eines DSL-Vertrages möglich ist, können Verbraucher in ihren DSL-Vertragsunterlagen nachlesen. Alle relevanten Informationen zum Widerruf sind in der Widerrufsbelehrung festgehalten. Der DSL-Anbieter ist dazu verpflichtet, den Verbraucher über den Widerruf zu informiere. Ist dies geschehen, beginnt ab diesem Zeitpunkt die Widerrufsfrist. Sofern vom Anbieter nichts anderes festgelegt ist, liegt die gesetzliche Widerrufsfrist bei 14 Tagen.
Wie kann ich einen DSL Vertrag widerrufen?
Um einen DSL Vertrag zu widerrufen, muss zunächst ein Widerrufsrecht vorliegen. Das ist der Fall, wenn es sich bei dem zu widerrufenden DSL Vertrag um einen Fernabsatzvertrag oder einen außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen DSL Vertrag handelt. Verbraucher müssen innerhalb der Widerrufsfrist, sofern nicht anders vorgegeben 14 Tage, gegenüber dem Anbieter ihre Widerrufsabsicht klar formulieren und sollten sich diese schriftlich bestätigen lassen. Die Widerrufsfrist beginnt in der Regel mit Vertragsabschluss, auf jeden Fall jedoch dann, sobald der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde und die Widerrufsbelehrung schriftlich vorliegen hat.