DSL Sonderkündigungsrecht
Meinen DSL Vertrag fristlos kündigen
Wer seinen Internet-Vertrag kündigen möchte, steht häufig vor einem Dilemma: Der aktuelle Vertrag soll möglichst rasch beendet werden, beim Blick auf die Vertragsdaten zeigt sich aber meist schnell, dass noch einige Monate Restlaufzeit "abzusitzen" sind.
Die Möglichkeit, seinen DSL Anschluss fristlos kündigen zu können, wäre wünschenswert. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt jedoch in der Regel 2 Jahre und verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit mit der Option, dann monatlich kündigen zu können. Allerding können 24 Monate lang sein. Inzwischen müssen Provider auch ANgebote mit kürzeren Laufzeiten machen, denn nach dem TKMoG 2021 haben Verbraucher seit 01.12.21 ein Recht auf 12 Monate Vertragslaufzeit. Nur wenige Anbieter dagegen haben überhaupt Vertragsmodelle mit flexibler Laufzeit im Programm und die sind zudem oft etwas teurer.
Eine außerordentliche Kündigung des DSL Vertrags ist in der Praxis also nicht ohne weiteres möglich. DSLWEB gibt Einblick in das DSL Sonderkündigungsrecht und erklärt, wann eine vorzeitige Kündigung möglich ist. Als bekannteste Beispiele zu nennen sind hier AGB-Änderungen, nichterbrachte Leistungen und eine eventuell mögliche Sonderkündigung beim DSL Umzug.
Gründe für die außerordentliche Kündigung
Generell gibt es nur einige wenige Fälle, in denen ein vorzeitiger Ausstieg überhaupt möglich ist. Das DSL Sonderkündigungsrecht regelt die Möglichkeiten zur außerordentlichen Kündigung des DSL Vertrags. Außerordentlich heißt sie deshalb, weil in Bezug auf den Kündigungsgrund sowie den Kündigungszeitpunkt keine Rücksicht auf die vertraglich geregelte Vorgehensweise oder auf festgeschriebene Fristen genommen werden muss.
1. Änderung der AGB
Eine außerordentliche Kündigung des DSL Vertrags ist laut Gesetzgeber auch nur dann rechtskräftig, wenn ein sogenannter wichtiger Grund vorliegt. Darunter fällt etwa eine Änderung der AGB durch den Anbieter (Preiserhöhung, etc.), welcher der Kunde nicht zustimmen will.
2. Nicht erbrachte Leistung
Eine außerordentliche Kündigung ist auch dann möglich, wenn die vom DSL Anbieter vertraglich zugesicherte Leistungen nicht erbracht wurden. Dann kann der Kunde von seinem DSL Vertrag zurücktreten. Allerdings erst, nachdem er eine Nachbesserung eingefordert hat und diese nicht erfolgt ist.
Der DSL Vertrag kann übrigens auch vom DSL Anbieter vorzeitig gekündigt werden, wenn der Nutzer gegen Regelungen der AGB verstoßen hat. Darüber hinaus hat der DSL Anbieter in solchen Fällen auch das Recht, den entstandenen Schaden oder entgangene Monatsbeträge in Rechnung stellen.
Bleiben wir aber zunächst noch ein wenig beim Thema "nicht erbrachte Leistung", das vor allem bei einem Umzug eine zentrale Rolle spielt.
3. Sonderkündigungsrecht bei DSL Umzug
Seit dem 10. Mai 2012 gilt die Neufassung des deutschen Telekommunikationsgesetzes, das vor allem die Verbraucherrechte stärkt. Demnach ist es nun auch möglich, das Recht auf Sonderkündigung in Anspruch zu nehmen, wenn ein DSL Anbieter nach einem Umzug am neuen Wohnort des Kunden die Leistungen des bisherigen DSL Vertrags nicht mehr erbringen kann. Fällt die Prüfung der DSL Verfügbarkeit am neuen Wohnsitz negativ aus oder kann nur ein Internetanschluss mit geringerer Bandbreite geschaltet werden, kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat kündigen.
Weitere Informationen hierzu bietet unser Special zur DSL Kündigung bei Umzug
Ausnahmeregelungen aus Kulanz
Die genannten Beispiele zeigen die beiden einzigen echten Gründe bei denen ein Recht auf Sonderkündigung besteht. Darüber hinaus akzeptieren die meisten Internetanbieter eine Sonderkündigung auch in Fällen, bei denen sie gesetzlich nicht gezwungen wären, einer Vertragsauflösung zuzustimmen. Beispiele dafür sind:
- der Verzug ins Ausland
- die (Privat-)Insolvenz
- das Ableben des Kunden
In jedem dieser Sonderfälle gilt es jedoch bestimmte Dinge zu beachten und den jeweiligen DSL oder Kabel Internet Anbieter direkt zu kontaktieren.
1. Verzug ins Ausland
Wer dauerhaft in ein anderes Land verzieht, hat die Möglichkeit, seinen alten DSL oder Kabel Internet Anschluss ohne Rücksicht auf Vertragsbedingungen zu kündigen. Dafür muss dem Anbieter allerdings ein schriftlicher Nachweis vorgelegt werden, z.B. der Ummelde-Schein, ein (Dauer-)Visum, etc.
2. (Privat-)Insolvenz
Im Falle einer (Privat-)Insolvenz wird ein Internetanbieter allein aus Eigeninteresse einer außerordentlichen Kündigung zustimmen. Hierfür muss der Kunde nachweisen, dass er zahlungsunfähig ist, zudem muss einer Kündigung, die durch den Insolvenzverwalter erfolgt, stattgegeben werden.
3. Ableben des Kunden
Verstirbt der Nutzer eines Internetanschlusses, besteht für die Angehörigen die Möglichkeit, den betreffenden Vertrag ungeachtet der Bedingungen aufzulösen. Dafür muss ein Nachweis des Ablebens erfolgen, etwa durch die Einreichung einer Kopie des Totenscheins beim jeweiligen Anbieter.
Keine Sonderkündigung möglich? - Das ist zu tun...
In vielen Fällen, bei denen eine Sonderkündigung gewünscht ist, treffen die genannten Gründe nicht zu. Eine Kündigung ist dann folglich nur innerhalb der vereinbarten Vertragsfristen möglich. Wie sollte man vorgehen?
1. DSL / Kabel Internet Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen
Wer definitiv den Internetvertrag beenden möchte, sollte einfach zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, und zwar zum frühesten festgeschriebenen Termin und unter Wahrung der Kündigungsfrist (meist 3 Monate).
Ein entsprechendes Kündigungs-Schreiben kann übrigens mit dem DSL Kündigungs-Assistenten erstellt werden: DSL Kündigung
2. Sonderfall Umzug: Vertragsübernahme durch den Nachmieter
Ist bei einem Umzug eine Sonderkündigung nicht möglich (siehe oben), besteht zumindest theoretisch die Option, den bestehenden Vertrag an eine andere Person, also zum Beispiel den Nachmieter, zu übertragen.
3. Anbieterwechsel: Kündigung nicht selbst übernehmen
Wer von einem DSL Anbieter zu einem anderen Internetprovider wechseln möchte, kann dies in der Regel einfach und problemlos tun. Soll dabei die Rufnummer übertragen werden, muss die Kündigung des alten DSL Vertrages zwingend über den neuen Anbieter ablaufen.
Mehr Infos zum Prozedere unter: So funktioniert der DSL Wechsel
4. Sonderfall: Wechsel von DSL auf Kabel Internet mit Gratismonaten
In Haushalten mit Kabelanschluss ist oft auch das Internetsurfen über das TV-Kabel möglich. Unitymedia (Hessen, NRW und Baden-Württemberg) und Kabel Deutschland (übriges Bundesgebiet) sowie vereinzelt Tele Columbus bietet Internet-Telefon-Kombipakete an.
Der Clou dabei: Diese Anbieter sind Wechslern gegenüber besonders großzügig. Wer noch einen laufenden Vertrag bei einem anderen Anbieter besitzt, kann bei Unitymedia die Angebote bis zu 12 Monate kostenlos nutzen. Als Kunden zahlt man zwar weiter für den alten Vertrag, kann den neuen aber gratis nutzen. Bei Kabel Deutschland und Tele Columbus sind es immerhin bis zu 6 Monate.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Allgemeine Hinweise zum Thema DSL Kündigung
Wer eine ordentliche DSL Kündigung vornehmen möchte, muss andere Regeln einhalten, als es bei der außerordentlichen Kündigung der Fall ist. Wichtig sind hier vor allem die rechtzeitige Kündigung und die Einhaltung der Kündigungsfrist. Die folgenden Seiten beinhalten Informationen zu diesen und weiteren relevanten Themen.
Kann ich schon während der DSL Vertragslaufzeit kündigen?
Auch wenn ein Schreiben zur DSL Kündigung zu jedem beliebigen Zeitpunkt eingereicht werden kann, wirksam wird es erst, wenn sich die vormals gewählte Vertragslaufzeit zum Ende neigt.
Mehr zur DSL Vertragslaufzeit
Wann endet mein DSL Vertrag?
Auch wenn das Enddatum nicht schwarz auf weiß auf dem DSL Vertrag steht, die dort vermerkten Daten können trotzdem eine konkrete Antwort liefern, wenn klar ist, wie gerechnet werden muss.
Was hat es mit der DSL Kündigungsfrist auf sich?
Wenn ein Vertrag ausläuft reicht es nicht, die DSL Kündigung eine Woche vorher einzureichen. Tatsächlich muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden, die bis zu 3 Monate beträgt.
Mehr zur DSL Kündigungsfrist
Habe ich ein Recht auf Kündigung bei einem Umzug?
Nur ein Umzug ins Ausland rechtfertigt eine DSL Kündigung. Ansonsten zieht der DSL Anschluss mit um und wird am neuen Wohnort weitergeführt.
Mehr zur DSL Kündigung beim Umzug
Welche DSL Kündigungswege gibt es?
Eine DSL Kündigung per Post muss von jedem Anbieter anerkannt werden. Eine Kündigungs-Mail oder ein Online-Tool stehen zwar oft auch zur Wahl, bieten aber nicht die Sicherheit, die ein Kündigungsbrief garantiert.
Mehr über DSL Kündigungswege
Kann ich meine alte Rufnummer mitnehmen?
Allein ein DSL Anbieterwechsel ermöglicht die Mitnahme der vertrauten und gängigen Festnetznummer. Ein weiterer Vorteil des Wechsels: Der neue DSL Anbieter übernimmt die Kündigung beim alten DSL Provider.
Mehr zur Rufnummermitnahme
Kann ich meine alte E-Mail-Adresse mitnehmen?
Wer seine E-Mail-Adresse nicht über einen unabhängigen Dienst, sondern über den DSL Anbieter anlegt, sollte wissen, dass diese, inklusive aller hinterlegter Daten, in vielen Fällen nach der DSL Kündigung gelöscht wird.
Mehr zur Mitnahme der E-Mail-Adresse
Was sind wichtige Rechtsurteile rund um DSL?
Für den Verbraucher hat die Modernisierung des Telekommunikations-Gesetzes im Jahr 2021 (TKMoG) viele positive Änderungen gebracht. Die wichtigsten Verordnungen, Änderungen und Richtlinien rund um Internetverträge ...
Mehr zu Recht und Gesetz
Kann ich meine alte DSL Hardware weiterverwenden?
Wer die zum alten DSL Anschluss gehörige DSL Hardware weiternutzen möchte, muss wissen, ob es sich um ein Kauf- oder um ein Leihgerät handelt. Letzteres muss nach Vertragsende zurückgegeben werden.