DSL Sonderkündigungsrecht

Meinen DSL Vertrag fristlos kündigen

Wer seinen Internet-Vertrag kündigen möchte, steht häufig vor einem Dilemma: Der aktuelle Vertrag soll möglichst rasch beendet werden, beim Blick auf die Vertragsdaten zeigt sich aber meist schnell, dass noch einige Monate Restlaufzeit "abzusitzen" sind.

von Vera Reichmann-Stoltenfeldt
Aktualisiert 29.04.2024
DSL Sonderkündigungsrecht: außerordentliche bzw. fristlose Kündigung
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Sonderkündigungsrecht: Vorzeitiges Vertragsende erwirken

Die Möglichkeit, seinen DSL Anschluss fristlos kündigen zu können, wäre wünschenswert. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt jedoch in der Regel 2 Jahre und verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit mit der Option, dann monatlich kündigen zu können. Allerding können 24 Monate lang sein. Inzwischen müssen Provider auch ANgebote mit kürzeren Laufzeiten machen, denn nach dem TKMoG 2021 haben Verbraucher seit 01.12.21 ein Recht auf 12 Monate Vertragslaufzeit. Nur wenige Anbieter dagegen haben überhaupt Vertragsmodelle mit flexibler Laufzeit im Programm und die sind zudem oft etwas teurer.

Eine außerordentliche Kündigung des DSL Vertrags ist in der Praxis also nicht ohne weiteres möglich. DSLWEB gibt Einblick in das DSL Sonderkündigungsrecht und erklärt, wann eine vorzeitige Kündigung möglich ist. Als bekannteste Beispiele zu nennen sind hier AGB-Änderungen, nichterbrachte Leistungen und eine eventuell mögliche Sonderkündigung beim DSL Umzug.

Gründe für die außerordentliche Kündigung

Generell gibt es nur einige wenige Fälle, in denen ein vorzeitiger Ausstieg überhaupt möglich ist. Das DSL Sonderkündigungsrecht regelt die Möglichkeiten zur außerordentlichen Kündigung des DSL Vertrags. Außerordentlich heißt sie deshalb, weil in Bezug auf den Kündigungsgrund sowie den Kündigungszeitpunkt keine Rücksicht auf die vertraglich geregelte Vorgehensweise oder auf festgeschriebene Fristen genommen werden muss.

1. Änderung der AGB

Eine außerordentliche Kündigung des DSL Vertrags ist laut Gesetzgeber auch nur dann rechtskräftig, wenn ein sogenannter wichtiger Grund vorliegt. Darunter fällt etwa eine Änderung der AGB durch den Anbieter (Preiserhöhung, etc.), welcher der Kunde nicht zustimmen will.

2. Nicht erbrachte Leistung

Eine außerordentliche Kündigung ist auch dann möglich, wenn die vom DSL Anbieter vertraglich zugesicherte Leistungen nicht erbracht wurden. Dann kann der Kunde von seinem DSL Vertrag zurücktreten. Allerdings erst, nachdem er eine Nachbesserung eingefordert hat und diese nicht erfolgt ist.

Der DSL Vertrag kann übrigens auch vom DSL Anbieter vorzeitig gekündigt werden, wenn der Nutzer gegen Regelungen der AGB verstoßen hat. Darüber hinaus hat der DSL Anbieter in solchen Fällen auch das Recht, den entstandenen Schaden oder entgangene Monatsbeträge in Rechnung stellen.

Bleiben wir aber zunächst noch ein wenig beim Thema "nicht erbrachte Leistung", das vor allem bei einem Umzug eine zentrale Rolle spielt.

3. Sonderkündigungsrecht bei DSL Umzug

Seit dem 10. Mai 2012 gilt die Neufassung des deutschen Telekommunikationsgesetzes, das vor allem die Verbraucherrechte stärkt. Demnach ist es nun auch möglich, das Recht auf Sonderkündigung in Anspruch zu nehmen, wenn ein DSL Anbieter nach einem Umzug am neuen Wohnort des Kunden die Leistungen des bisherigen DSL Vertrags nicht mehr erbringen kann. Fällt die Prüfung der DSL Verfügbarkeit am neuen Wohnsitz negativ aus oder kann nur ein Internetanschluss mit geringerer Bandbreite geschaltet werden, kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat kündigen.

Weitere Informationen hierzu bietet unser Special zur DSL Kündigung bei Umzug

Kündigen oder wechseln?

Verbraucher, die ihren DSL oder Kabel Internet Vertrag kündigen möchten, wollen in vielen Fällen zu einem anderen Anbieter wechseln. Gründe können sein:

Wichtig: Wer seine Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen möchte, sollte den alten Vertrag nicht selbst kündigen, sondern das dem neuen Anbieter überlassen.

Das Vorgehen im Detail und Wechsler-Angebote: DSL Anbieterwechsel


Ausnahmeregelungen aus Kulanz

Die genannten Beispiele zeigen die beiden einzigen echten Gründe bei denen ein Recht auf Sonderkündigung besteht. Darüber hinaus akzeptieren die meisten Internetanbieter eine Sonderkündigung auch in Fällen, bei denen sie gesetzlich nicht gezwungen wären, einer Vertragsauflösung zuzustimmen. Beispiele dafür sind:

  •     der Verzug ins Ausland
  •     die (Privat-)Insolvenz
  •     das Ableben des Kunden

In jedem dieser Sonderfälle gilt es jedoch bestimmte Dinge zu beachten und den jeweiligen DSL oder Kabel Internet Anbieter direkt zu kontaktieren.

1. Verzug ins Ausland

Wer dauerhaft in ein anderes Land verzieht, hat die Möglichkeit, seinen alten DSL oder Kabel Internet Anschluss ohne Rücksicht auf Vertragsbedingungen zu kündigen. Dafür muss dem Anbieter allerdings ein schriftlicher Nachweis vorgelegt werden, z.B. der Ummelde-Schein, ein (Dauer-)Visum, etc.

2. (Privat-)Insolvenz

Im Falle einer (Privat-)Insolvenz wird ein Internetanbieter allein aus Eigeninteresse einer außerordentlichen Kündigung zustimmen. Hierfür muss der Kunde nachweisen, dass er zahlungsunfähig ist, zudem muss einer Kündigung, die durch den Insolvenzverwalter erfolgt, stattgegeben werden.

3. Ableben des Kunden

Verstirbt der Nutzer eines Internetanschlusses, besteht für die Angehörigen die Möglichkeit, den betreffenden Vertrag ungeachtet der Bedingungen aufzulösen. Dafür muss ein Nachweis des Ablebens erfolgen, etwa durch die Einreichung einer Kopie des Totenscheins beim jeweiligen Anbieter.

Kabel Internet Anbieter und DSL Anbieter haben in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, welche Kündigungsgründe außerhalb der ordentlichen Kündigung akzeptiert werden. Bei Unklarheiten sollte das weitere Vorgehen mit dem jeweiligen Provider geregelt werden. Eventuell findet sich eine Lösung, mit der beide Vertragsparteien einverstanden sind.


Keine Sonderkündigung möglich? - Das ist zu tun...

In vielen Fällen, bei denen eine Sonderkündigung gewünscht ist, treffen die genannten Gründe nicht zu. Eine Kündigung ist dann folglich nur innerhalb der vereinbarten Vertragsfristen möglich. Wie sollte man vorgehen?

1. DSL / Kabel Internet Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen

Wer definitiv den Internetvertrag beenden möchte, sollte einfach zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, und zwar zum frühesten festgeschriebenen Termin und unter Wahrung der Kündigungsfrist (meist 3 Monate).

Ein entsprechendes Kündigungs-Schreiben kann übrigens mit dem DSL Kündigungs-Assistenten erstellt werden: DSL Kündigung

2. Sonderfall Umzug: Vertragsübernahme durch den Nachmieter

Ist bei einem Umzug eine Sonderkündigung nicht möglich (siehe oben), besteht zumindest theoretisch die Option, den bestehenden Vertrag an eine andere Person, also zum Beispiel den Nachmieter, zu übertragen.

3. Anbieterwechsel: Kündigung nicht selbst übernehmen

Wer von einem DSL Anbieter zu einem anderen Internetprovider wechseln möchte, kann dies in der Regel einfach und problemlos tun. Soll dabei die Rufnummer übertragen werden, muss die Kündigung des alten DSL Vertrages zwingend über den neuen Anbieter ablaufen.

Mehr Infos zum Prozedere unter: So funktioniert der DSL Wechsel

4. Sonderfall: Wechsel von DSL auf Kabel Internet mit Gratismonaten

In Haushalten mit Kabelanschluss ist oft auch das Internetsurfen über das TV-Kabel möglich. Unitymedia (Hessen, NRW und Baden-Württemberg) und Kabel Deutschland (übriges Bundesgebiet) sowie vereinzelt Tele Columbus bietet Internet-Telefon-Kombipakete an.

Der Clou dabei: Diese Anbieter sind Wechslern gegenüber besonders großzügig. Wer noch einen laufenden Vertrag bei einem anderen Anbieter besitzt, kann bei Unitymedia die Angebote bis zu 12 Monate kostenlos nutzen. Als Kunden zahlt man zwar weiter für den alten Vertrag, kann den neuen aber gratis nutzen. Bei Kabel Deutschland und Tele Columbus sind es immerhin bis zu 6 Monate. 

Kabel Deutschland Internet

Unitymedia Internet

Tele Columbus

Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Widerruf bzw. Stornierung nach Fernabsatzrecht

Ein DSL Anschluss, der über das Internet oder per Telefon beauftragt wurde, fällt unter das Fernabsatzrecht (vgl. § 312b BGB - Fernabsatzverträge - und § 312d BGB - Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen). Zunächst ist der DSL Anbieter verpflichtet, den Kunden über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Möglichkeit des Widerrufs zu informieren (vgl. § 312c BGB - Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen). Grundsätzlich hat der DSL Kunde die Möglichkeit, die ursprünglich abgegebene Willenserklärung innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu widerrufen - also die Bestellung zu stornieren. Dabei muss für den Widerruf kein Grund angegeben werden (vgl. § 355 BGB - Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen). Der DSL Vertrag kann auch widerrufen werden, wenn kein Anschluss beauftragt wurde, aber vom Provider dennoch geschaltet wird.

Mit einer Gesetzesänderung Anfang August 2009 kann das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen nicht mehr durch Zustimmung des Kunden vorzeitig zum Erlöschen gebracht werden. Vielmehr erlischt das Widerrufsrecht bei ordnungsgemäßer Belehrung nur noch, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden beiderseitig vollständig erfüllt ist, der Kunde also komplett gezahlt hat und die Leistung komplett erbracht wurde. Ansonsten kann der Kunde auch nach Inanspruchnahme von Diensten noch widerrufen und muss dann Wertersatz für die erhaltenen Leistungen erbringen.

Haustürgeschäft

Wurde der DSL Vertrag über ein sogenanntes. "Haustürgeschäft" abgeschlossen, besteht für den Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu kündigen. Unter das Haustürgeschäft fallen beispielsweise klassische Vertreterbesuche im Direktvertrieb oder auch Kaffeefahrten (vgl. § 312 BGB - Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften). Der DSL Vertrag kann darüber hinaus innerhalb der 2-Wochen-Frist widerrufen werden, wenn der Verbraucher der Meinung ist, keinen DSL Vertrag abgeschlossen zu haben.

Alle wichtigen Informationen zum Thema und wie der Widerruf am besten gelingt, haben wir auf DSL Widerruf zusammengefasst.

Vera Reichmann-Stoltenfeldt - DSLWEB-Redakteurin seit 2019

Vera Reichmann-Stoltenfeldt
DSLWEB-Redakteurin seit 2019

v.reichmann-stoltenfeldt@dslweb.de

DSLWEB Redakteurin Vera Reichmann-Stoltenfeldt ist seit 2019 Expertin für Internetanbieter und Verbraucherschutz in Deutschland. In Artikeln und Erfahrungsberichten nimmt sie die aktuelle Telekommunikations-Rechtsprechung in den Fokus. Weitere Schwerpunkte ihrer redaktionellen Arbeit sind die besten Internet Angebote und der Anbieterwechsel.

Allgemeine Hinweise zum Thema DSL Kündigung

Wer eine ordentliche DSL Kündigung vornehmen möchte, muss andere Regeln einhalten, als es bei der außerordentlichen Kündigung der Fall ist. Wichtig sind hier vor allem die rechtzeitige Kündigung und die Einhaltung der Kündigungsfrist. Die folgenden Seiten beinhalten Informationen zu diesen und weiteren relevanten Themen.

Kann ich schon während der DSL Vertragslaufzeit kündigen?

Auch wenn ein Schreiben zur DSL Kündigung zu jedem beliebigen Zeitpunkt eingereicht werden kann, wirksam wird es erst, wenn sich die vormals gewählte Vertragslaufzeit zum Ende neigt.

Mehr zur DSL Vertragslaufzeit

Auch wenn das Enddatum nicht schwarz auf weiß auf dem DSL Vertrag steht, die dort vermerkten Daten können trotzdem eine konkrete Antwort liefern, wenn klar ist, wie gerechnet werden muss.

Wann endet mein DSL Vertrag?

Wenn ein Vertrag ausläuft reicht es nicht, die DSL Kündigung eine Woche vorher einzureichen. Tatsächlich muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden, die bis zu 3 Monate beträgt.

Mehr zur DSL Kündigungsfrist

Nur ein Umzug ins Ausland rechtfertigt eine DSL Kündigung. Ansonsten zieht der DSL Anschluss mit um und wird am neuen Wohnort weitergeführt.

Mehr zur DSL Kündigung beim Umzug

Eine DSL Kündigung per Post muss von jedem Anbieter anerkannt werden. Eine Kündigungs-Mail oder ein Online-Tool stehen zwar oft auch zur Wahl, bieten aber nicht die Sicherheit, die ein Kündigungsbrief garantiert.

Mehr über DSL Kündigungswege

Allein ein DSL Anbieterwechsel ermöglicht die Mitnahme der vertrauten und gängigen Festnetznummer. Ein weiterer Vorteil des Wechsels: Der neue DSL Anbieter übernimmt die Kündigung beim alten DSL Provider.

Mehr zur Rufnummermitnahme

Wer seine E-Mail-Adresse nicht über einen unabhängigen Dienst, sondern über den DSL Anbieter anlegt, sollte wissen, dass diese, inklusive aller hinterlegter Daten, in vielen Fällen nach der DSL Kündigung gelöscht wird.

Mehr zur Mitnahme der E-Mail-Adresse

Für den Verbraucher hat die Modernisierung des Telekommunikations-Gesetzes im Jahr 2021 (TKMoG) viele positive Änderungen gebracht. Die wichtigsten Verordnungen, Änderungen und Richtlinien rund um Internetverträge ...

Mehr zu Recht und Gesetz

Wer die zum alten DSL Anschluss gehörige DSL Hardware weiternutzen möchte, muss wissen, ob es sich um ein Kauf- oder um ein Leihgerät handelt. Letzteres muss nach Vertragsende zurückgegeben werden.

Nutzung vorhandener DSL Hardware

Unser Versprechen

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