VDSL: EU leitet Verfahren gegen Deutschland ein

Die EU-Kommission hat gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Eilverfahren eingeleitet, weil die schwarz-rote Regierung vor kurzer Zeit ein Gesetz verabschiedet welches der Deutsche Telekom AG für ihr VDSL-Netz einen zeitlich begrenzten Wettbewerbsschutz gibt und Wettbewerbern nicht erlaubt das schnelle Glasfasernetz ebenfalls zu nutzen.
"Ich bedauere, dass Deutschland sich über die Bedenken der Kommission gegen das neue Telekommunikationsgesetz hinweggesetzt hat, trotz mehrfacher eindeutiger Warnung seitens der Kommission", erklärte Viviane Reding welche die zuständige EU-Kommissarin ist. Nach Einschätzung der EU-Kommission gefährdet das Gesetz zum Wettbewerbsschutz die Position der Wettbewerber und macht es neuen Anbieter schwer sich auf den deutschen Markt zu etablieren.
Das im November letzten Jahres verabschiedete Telekommunikationsgesetz schützt das VDSL-Netz der Deutsche Telekom AG vor den Wettbewerb und damit sei die Bundesregierung die noch eine hohe Beteiligung an dem Bonner Konzern hält dem Wunsch des Ex-Monopolisten nach einem Wettbewerbsschutz gefolgt.
"Von einer Aushebelung des Wettbewerbs kann keine Rede sein", sagte Wirtschaftssekretär Bernd Pfaffenbach. Vom Verband der Anbieter von Telekommunikations-, und Mehrwertdiensten (VATM) wurde die Einleitung des Eilverfahrens begrüßt. Laut VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner bevorzugt das Gesetz die Deutsche Telekom AG und dieser klare Fehler der schwarz-roten Bundesregierung könne nun korrigiert werden.
Das VDSL-Netz der Deutsche Telekom AG steht in rund zehn Städten zur Verfügung und läuft derzeit mit einer Bandbreite von 25 Megabit aber kann 50 Megabit pro Sekunde erreichen. Während das Glasfasernetz nur 50 Megabit schnell ist bietet das Unternehmen wilhelm.tel in der Kleinstadt Norderstedt einen Breitbandzugang mit 100 Megabit Bandbreite an.
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