UMTS: RegTP will Verjährungsfrist verlängern

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) kommt den deutschen Telekommunikationsfirmen entgegen, denn diese drohten damit, wegen einer eventuellen Mehrwertsteuer-Rückerstattung für den UMTS-Lizenzkauf vor Gericht zu gehen. In diesem Jahr endet die Verjährungsfrist aber nun will die RegTP den UMTS-Anbietern entgegenkommen und die Frist verlängern, berichtet das Handelsblatt in seiner heutigen Ausgabe.
Die deutschen Konzerne Deutsche Telekom, Mobilcom, Quam, O2 und E-Plus müssen noch in diesem Jahr vor dem europäischen Gerichtshof ziehen, weil sonst ihre Ansprüche verjähren würden.
Nun sieht die RegTP vor, die Verjährungsfrist nach Bekanntgabe des Urteils vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) um sechs Monate zu verlängern. Bereits eine Klage angestrengt hat die österreichische Mobilfunktochter T-Mobile Austria der Deutsche Telekom AG vor dem EuGH, um eine Erstattung der Mehrwertsteuer.
Vor vier Jahren ersteigerten die deutschen Telekommunikationsfirmen je eine UMTS-Lizenz für über 8 Milliarden Euro, allerdings hatte der Bund damals die Mehrwertsteuer in Höhe von 1,2 Milliarden Euro nicht ausgewiesen. Jedoch können die Unternehmen die Mehrwertsteuer von ihren Finanzämtern rückerstatten lassen.
Wenn die deutschen UMTS-Lizenzinhaber vor dem EuGH ein positives Urteil in Bezug auf die Mehrwertsteuer erhalten, drohen dem Bund und damit Finanzminister Herrn Eichel ein sechs Milliarden Euro schwerer Steuerausfall.
Die RegTP hofft, dass der EuGH die Ansprüche auf eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer zurückweist.
Ob die Unternehmen das Verjährungsangebot der RegTP annehmen, entscheiden sie am 25.11.2004. Sollte der Vorschlag der RegTP nicht ausreichend sein, würde eine Klage der Firmen beim EuGH Mitte nächsten Monats erfolgen.
Die Firmen würden entsprechende Klagen bei Verwaltungsgerichten einreichen, weil Steuerforderungen in Deutschland anfielen.
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