UMTS: Keine Erstattung der Mehrwertsteuer

Wie Reuters Deutschland berichtet hat die Generalanwältin Juliane Kokott festgestellt dass auf die von den Mobilfunkprovidern gezahlte UMTS-Lizenzgebühr keine Mehrwertsteuer entfällt. Damit müssen die europäischen Provider ihre Hoffnungen wohl aufgeben die Vorsteuer rückerstattet zu bekommen.
Das oberste EU-Gericht wird der Empfehlung der Generalanwältin meist folgen und von dieser Entscheidung sollte sie erfolgen sind britische Unternehmen und Mobilfunkprovider aus weiteren europäischen Ländern betroffen.
In Deutschland hatten die Mobilfunkprovider im Jahre 2000 für rund 50 Milliarden Euro einige UMTS-Lizenzen ersteigert. Obwohl die Versteigerung der UMTS-Lizenzen eine wirtschaftliche Tätigkeit sei und durchaus unter der Mehrwertsteuer fallen könnte, ist die Lizenzvergabe die Ausübung einer staatlichen Gewalt worauf dann keine Mehrwertsteuer entfalle.
Eine Mehrwertsteuerpflicht würde bestehen wenn der Staat bezüglich der UMTS-Lizenzvergabe mit privaten Unternehmen konkurriert hätte.
Die Breitbandfunktechnologie UMTS steht in Deutschland flächendeckend aber nicht überall zur Verfügung und hat eine Bandbreite die wenn mit HSDPA aufgerüstet wurde bei 3,6 Megabit pro Sekunde liegt.
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