Teilsieg für Mobilfunkunternehmen bei UMTS Lizenzkosten

Die Mobilfunkunternehmen in Europa können einen Teilsieg bei der Abschreibung ihrer UMTS Lizenzkosten verbuchen, weil die Modellklage von den österreichischen Anbietern an den Europäischen Gerichtshof verwiesen wurde. Dies berichtet die Financial Times Deutschland in ihrer heutigen Ausgabe.
Sollten sich die Mobilfunkunternehmen am Europäischen Gerichtshof durchsetzen könnten diese ein Sechstel der bereits gezahlten Summen sparen indem diese als Vorsteuer abgezogen werden können.Bei den UMTS Lizenzen würde dieser Vorsteuerabzug ordentliche 140 Millionen Euro betragen und selbst umsatzfreie Unternehmen die keinen Umsatz machen könnten dann Geld bekommen, denn solche Firmen werden meist an eine blühende Firma verkauft, damit dieses dann die Vorsteuer für sich geltend machen kann.
In Deutschland gibt es derzeit noch einen Streit darüber ob in den rund 50 Milliarden Euro welche die Deutsche Telekom AG, Vodafone, MobilCom, o2, E-Plus und Quam für die UMTS Lizenzen bezahlt haben, die Mehrwertsteuer überhaupt enthalten war.
Die Forderungen der Mobilfunkunternehmen könnten eventuell zu einer über sieben Milliarden Euro schweren Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland führen.
Die sechs Mobilfunkanbieter in österreich hatten Ende 2003 eine Klage gegen die Republik österreich angestrengt mit der Begründung dass der Finanzminister bei der Versteigerung der UMTS Lizenzen vor vier Jahren die 20 % Mehrwertsteuer auf der Rechnung hätte ausweisen sollen.
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