Schwarz-Rot winkt VDSL-Wettbewerbsschutz durch

Die schwarze-rote Bundesregierung hat in ihren Wirtschaftsausschuss sich dagegen entscheiden die Novelle zum Telekommunikationsgesetz (TKG) zu ändern. Damit erhält die Deutsche Telekom AG für ihr VDSL-Netz nach der Gesetzesverabschiedung im Bundestag einen zeitweisen Wettbewerbsschutz.
"Das gesetzgeberische Ziel, verläßliche Rahmenbedingungen für neue Infrastrukturinvestitionen zu schaffen, wird somit klar verfehlt.", sagte Jürgen Grützner der Geschäftsführer des Verbandes VATM ist.
Nach dem Gesetzentwurf der heute im Bundestag besprochen wird reicht es aus wenn die Deutsche Telekom AG nur ein Kriterium erfüllt um einen Regulierungsverzicht zu erreichen. Jedoch soll die Bundesnetzagentur im Einzelfall prüfen ob ein oder mehrere Kriterien in Bezug auf die Marktabgrenzung wichtig sind.
"Gerichtliche Auseinandersetzungen sind hier vorprogrammiert. Der Bundesnetzagentur fehlt der notwendige Spielraum, um in einem der wichtigsten Zukunftsmärkte für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen", kritisiert Jürgen Grützner den Gesetzestext.
Sollte das Gesetz tatsächlich verabschiedet werden drohen der Bundesrepublik Deutschland durch die EU-Kommission millionenschwere Strafzahlungen und Schadensersatzforderungen der betroffenen Unternehmen in Milliardenhöhe.
Zur Zeit betreibt die Deutsche Telekom AG in zwölf Großstädten ein VDSL-Netz und sobald ein Wettbewerbsschutz besteht sollen weitere 38 Städte daran angeschlossen werden. Die ländlichen Regionen wo kein DSL verfügbar ist möchte der Bonner Konzern mit DSL-Anschlüssen versorgen und investierte in diesem Jahr dafür rund 200 Millionen Euro.
Weitere Internet News

Beratung und Service auf DSLWEB

Mit wenigen Klicks das beste Angebot finden. weiter

Ist mein Wunschpaket auch bei mir verfügbar? weiter

Die Leistung des eigenen Zugangs messen. weiter

Tipps und Tricks für einen Providerwechsel. weiter

Die Kündigung ganz einfach online erstellen. weiter


Internet Tarife mit bis zu 1.000 Mbit/s

